Wenn man konsequent wäre, müsste man mir (und allen anderen 3-ern) die Fahrzeuge über 3,5to "wegnehmen", wenn man nicht eine Prüfung mit dem Siebeneinhalbtonner samt Anhänger besteht. Aber da steht sowas wie Bestandsschutz davor.
Jepp
Und dann bitte schön auch allen 2ér Besitzern das Fahren mit Anhänger gleich mitverbieten; ... denn die haben ihren Schein ja schließlich auch ohne Anhänger "Fahrschul"-Schulung und Prüfung gemacht.
Und klar: sieht man doch: die alten Hasen mit dem 2ér können sowieso nicht mit Anhänger Fahren ... ohne Anhänger-Prüfung geht das doch gaaar nicht
Au weia
Mein Sohn durfte mit 18 und damals noch ohne "E" am "B" mit meinem RAV und unserem 6m Wohnwagen mit 1,5 To zGG mit "100" über die Autobahn und mit dem Trum durch den Hamburger Stadtverkehr.
Der Fahrlehrer hat ihm dann mit nem Tiguan und nem fast leeren 1200Kg-Hängerchen mit wichtiger Miene etwas "beigebracht" was er längst schon konnte.
Bei der Prüfung musste er dann ohne Einweisung rückwärts rechts um die Ecke in eine Straße zurückstoßen und den Anhänger einparken.
Diese Art des Rückwärtsfahrens ohne Einweisung ist im "echten Leben" aber verboten .... und in der Prüfung so vorgeschrieben.
Nach der natürlich bestandenen Prüfung durfte er nun das leere 1200-Kg-Hängerle unseres Nachbarn mit meinem Terrano (zGG 2510 Kg) auf der Straße um einen Meter "vorziehen".
Mit dem Honda meiner Frau durfte er das leere Hängerle vorher auch nicht einen cm bewegen, da der Honda leer = 1140 Kg.
Aaaaaber mit meinem RAV und unserem 6m Wohnwagen mit 1,5 To zGG mit "100" über die Autobahn : das war erlaubt.
Ein ziemlicher Schwachsinn das Ganze.
O.K. : ... das mit dem Honda ist jetzt ja erlaubt.
Manfred