Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind

  • Hallo zusammen
    Ich will noch mal ein Thema aufgreifen betreffend Deichsel an PKW.


    Das Problem in Deutschland ist ja:
    Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind,
    dürfen NICHT als Anhänger genutzt werden:

    III. Bau- und Betriebsvorschriften


    §33 Schleppen von Fahrzeugen


    (1) Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden. Die Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden) können in Einzelfällen Ausnahmen genehmigen.
    (2) Werden Ausnahmen nach Absatz 1 genehmigt, so gelten folgende Sondervorschriften:


    1.Das schleppende Fahrzeug darf jeweils nur ein Fahrzeug mitführen. Dabei muß das geschleppte Fahrzeug durch eine Person gelenkt werden, die die beim Betrieb des Fahrzeugs als Kraftfahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzt. Satz 2 gilt nicht, wenn die beiden Fahrzeuge durch eine Einrichtung verbunden sind, die ein sicheres Lenken auch des geschleppten Fahrzeugs gewährleistet, und die Anhängelast nicht mehr als die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch in keinem Fall mehr als 750 kg beträgt.
    2.Das geschleppte Fahrzeug unterliegt nicht den Vorschriften über das Zulassungsverfahren.
    3.Das geschleppte Fahrzeug bildet mit dem ziehenden Fahrzeug keinen Zug im Sinne des § 32.


    4.Bezüglich der §§ 41, 53, 54, 55 und 56 gilt das geschleppte Fahrzeug als Kraftfahrzeug.


    5.§ 43 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie Absatz 4 Satz 1 ist nicht anzuwenden.


    6.Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t dürfen nur mit Hilfe einer Abschleppstange mitgeführt werden.


    7.Die für die Verwendung als Kraftfahrzeug vorgeschriebenen oder für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen dürfen am geschleppten Fahrzeug angebracht sein. Soweit sie für Anhänger nicht vorgeschrieben sind, brauchen sie nicht betriebsfertig zu sein.



    Meine frage dazu wäre dann:
    Wenn ich ein PKW ausschlachte,
    also Motor Getriebe usw. ausbaue,
    ist es doch kein PKW im eigentliche Sinne,
    dann kann man doch die:
    "(1) Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden. Die Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden) können in Einzelfällen Ausnahmen genehmigen."
    nutzen.

    VG
    Alex

  • [h=6]Hi Leute
    habe zwar gegooglet, aber auch da keine Antwort bekommen.
    Ab wann ist ein Auto(KFZ) kein Auto mehr? bzw, was macht ein Auto aus?
    Was ist ein Auto wenn ich Motor und Getriebe ausbaue?


    Weil ein KFZ heißt ja Kraftfahrzeug,
    Kraft bezieht das Fahrzeug ja aus dem Motor um sich fort zu bewegen.
    *grüble*
    Also wie nennt man es dann? Schrott gilt nicht :o)
    [/h]

  • HAAAHHH ich habe was gefunden:


    [h=1]§ 1 Zulassung[/h] (1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sein. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des Verfügungsberechtigten des Fahrzeugs bei Vorliegen einer Betriebserlaubnis, Einzelgenehmigung oder EG-Typgenehmigung durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens.
    (2) Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.


    Heißt also:
    Auto ohne Motor kein Auto mehr :o)


    Okay, heute Abend mal was abchecken.


    VG
    Alex

  • Hi


    egal, doppel hält besser.


    Das sehe ich ja auch so,
    ABBBBBEEEEEERRRRRRR und jetzt kommt es ja wieder
    die Deutsche Rechtschreibung:


    Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind,
    dürfen NICHT als Anhänger genutzt werden


    und das Autos eben durch ihre Bauart Autos sind,
    werden dann eben doch wieder Autos bleiben.


    Aber wie gesagt, hebe heute Abend eh ein Meeting
    wo 2 Rechtsanwälte bei sind :o)


    VG
    Alex

  • Ein "Dings-Bums", dass nur eine (1) Achse und keinen Motor hat .....



    kann nach seiner Bauart absolut nicht zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sein .... wiiieee denn .


    Auch mit 2 Achsen, Drehschemel ... aber ohne eigene Lenkung und ohne Motor .... kann "das Ding" nach seiner Bauart absolut nicht zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sein.


    Der Gesetzestext bezieht sich darauf, dass man füher ( bis ca. in die Mitte der 60ér Jahre oder so ) einen normalen PKW mit einen Zugvorrichtung versehen konnte ... und als Anhänger mitführen durfte :super:


    ( Das ist heute zum Beispiel in den USA noch so gestattet: da ziehen einige Wohnmobilisten ihren PKW hinterher )


    Das ist in Deutschland nicht mehr gestattet : Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen NICHT als Anhänger genutzt werden .



    Manfred

    Manfred

  • Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind,
    dürfen NICHT als Anhänger genutzt werden

    Dadurch, dass Du Motor, Getriebe, Vorderwagen und Achse entfernst und dafür eine Zugdeichsel anschraubst, hast Du die Bauart dieses Kraftfahrzeuges aber maßgeblich verändert.


    Ich bin jetzt nicht sicher worauf Du eigentlich hinausargumentierst?


    Gruss georg123


    Edith: Manfred war schneller und hat es auch noch schöner erklärt

  • Durch die Tüv abnahme wird doch die bauart geändert. Das ist dann kein KFZ mehr. Egal ob das ding noch 4 räder und nen motor hat (siehe der smart aus tschechien), oder eben nur ein auto heck ohne motor.
    Einzig was zählt ist das was in den papieren steht. kfz (PKW z.b.) = kein Anhänger. Oder anders herum: Anhänger (sdah z.b.) = kein KFZ.
    So jedenfalls die deutschen gesetze für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge.

  • dieser Bergheimer hat immer so komische Ideen und Gedanken


    so ne ähnliche Frage hat er doch schonmal gestellt, warum fängt er jetzt schon wieder damit an?


    Alex, ein Auto ohne Motor ist kein Kraftfahrzeug sondern nur ein Fahrzeug, in dem Fall dann ein Anhänger


    außerdem gehts da ums Schleppen, nicht um Zuordnung der Fahrzeugtypen


    Gruß Mani

  • Hallo zusammen


    Der Bergheimer will sich eben
    100% sicher sein bevor der was macht/plant ;)


    Da wir, auch die Rechtsverdreher gestern,
    die selbe Meinung haben, steht meinem
    Vorhaben nichts mehr im weg.


    Abgesehen davon das ich erst das Aktuelle
    Projekt fertig bekommen möchte.


    VG
    Alex

  • Prinzipiell hat er ja wegen der Bauart schon recht.


    Aber genau deswegen darf ja auch keiner nen PKW zum Anhänger umbauen und einfach damit rumfahren.


    Deswegen fährt man ja auch mit dem "Teil" zum TÜV/DEKRA. Die machen dann schon aus einem Bauartbedingten Kfz einen Anhänger, da ja die wesentlichen Merkmale von diesem Bauarttyp weggefallen sind und erkennbar ein Anhänger draus geworden ist (wie FIDO das ja schon geschrieben hat).


    :)


    Wie bei Eunuchen, da hat sich von der Bauart auch was geändert!