Ausländisches Zugfahrzeug mit Ausländischem Hänger (1 Achser)

  • Hallo,


    ich wohne derzeit in Irland und plane bald wieder zurück nach Deutschland zu gehen. Da Umzugsunternehmen teilweise sehr teuer sind, habe ich mir die Frage gestellt ob ich nicht einfach mit einem kleinen Hänger inklusive Aufbau alles selbst transportieren soll.


    Situation:
    Zugfahrzeug ist auf mich in Irland zugelassen
    Anhänger hat in Irland keine Zulassung oder Papiere, die schrauben da einfach das Kennzeichen vom Zugfahrzeug hinten drann und das wars.


    Darf ich mit diesem Anhänger den Umzug durchführen oder muss ich damit rechnen, dass es Probleme gibt, wenn ich damit aufgehalten werde? Danach habe ich nicht vor den Hänger weiter zu verwenden.



    Danke schonmal für die Antworten.

  • Servus und hallo hier im Forum!


    In Bezug auf französische Anhänger hatten wir schonmal ein Thema - lies dir das doch mal durch, da steht schonmal einiges rechtliches drin:


    Französicher Anhänger hinter deutschen Zugfahrzeug in Deutschland

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Auch gut zu vergleichen ist es mit unserem nachbarland, den niederlanden. Die brauchen für anhänger bis 750kg auch keine Papiere und zulassung, und dürfen damit auch hier fahren. Von daher sollte das eigentlich kein problem sein...

  • Ich würde mal sagen, solange das Zugfahrzeug ein irisches Kennzeichen hat, ist er ja zugelassen (in Irland) und darf hier fahren. Sobald der Zugwagen dann ein deutsches Kennzeichen erhält, ist Schluss damit.


    Gruss Ruddi

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    Anhänger:
    Doppel- Buggy- Transporter
    Westfalia 118001A
    2x Heinemann Klappi Z572B.


    Anhänger- Baustellen:
    Algema 3,0to
    Porsche 924 als Anhänger (in Arbeit)
    2x BIOD Extase
    BIOD Vacamobile- Aufbau
    Stolz 450Kg Buggy- Anhänger.

  • Hallo


    da jedes andere Land die Zulassungsvorschriften der anderen Länder anerkennen muß darfst Du mit deinem Gespann natürlich auch hier her fahren, auch wenn der Hänger keine Zulassung hat, frag aber vorsichtshalber bei deiner Versicherung nach, ob diese im Fall eines Unfalls auch die Kosten im Ausland übernimmt


    hier gibts fürs Ausland eine sogenannte grüne Versicherungskarte, eventuell gibt es sowas auch bei dir wenn Du ins Ausland fährst


    sobald Du hier wohnst, mußt Du dein Fahrzeug hier anmelden, sollte es schon ein neueres Fahrzeug mit COC papieren sein, ist es kein Problem, ist dein Fahrzeug älter und hat nur eine nationale Zulassung, brauchst Du hier ne Abnahme nach §21, was unter Umständen sehr teuer werden kann, vor allem wenn du ein Fahrzeug hast für das keine deutschen Abgaswerte vorhanden sind


    am besten ist es, wenn Du das Fahrzeug schon bei der fahrt hierher bei der Einreise in D beim deutschen Zoll vorführst und es dort als Umzugsgut deklarierst, dazu muß es aber bereits 6 Monate auf die zugelassen sein, das erleichtert eine anschliessende Zulassung bei uns ganz enorm und spart auch viel Steuern und Zollgebühren


    diese Bescheinigung vom Zoll gut aufheben, die brauchst später unbedingt bei der Zulassung, das gleiche gilt auch für den Anhänger, falls den hier später zulassen willst


    Näheres dazu findest bei Google, wenn mal nach "Fahrzeug und Umzugsgut" suchst, vertrau da aber nur offiziellen Seiten vom TÜV, Finanzamt oder Zoll, in manchen Autoforen wird da viel Mist erzählt was dieses Thema betrifft


    Ich bin schon knapp 20 Jahre aus der Branche raus, daher kenne ich die aktuellen Bestimmungen auch nicht mehr genau, aber die Umzugsgutregelung gibts immer noch und die ist bares Geld wert


    Gruß Mani


    hier noch was aus ner offiziellen Seite


  • Die spätere Einfuhr sollte kein Problem sein, Irland ist ja in der EU, demgemäß ist fürs Auto kein Zoll fällig und Einfuhr-Ust dürfte bei einem Gebrauchtwagen auch nicht anfallen, wenn er mindestens 6 Monate auf dich angemeldet war.


    Grundsätzlich dürfen hier bei uns auch z.B. die Franzosen mit ihren nicht zugelassenen kleinen Hängern hinterm französischen Auto rumfahren, solange der Halter in Frankreich gemeldet ist, es gelten wie bereits oben gesagt die Zulassungsvorschriften des Heimatlandes.


    Bei einem Einwohner Irlands müsste das analog gelten, nur: du willst ja gerade deinen Wohnsitz verlegen und nach Deutschland ziehen, du bist aber noch drüben angemeldet wenn ich das richtig verstehe?


    Da bin ich echt überfragt, wie es in diesem "Zwischenstadium" aussieht, normalerweise darf noch eine gewisse Zeit mit dem alten Kennzeichen rumgefahren werden, solange Versicherungsschutz besteht, aber sicher bin ich mir da nicht.