Gespann für FS Klasse B ok?

  • Hallo,


    wollte mal von euch wissen, ob ich mein Gespann eigentlich überhaupt fahren darf, vom Auto her und vom Führerschein:


    Zugfahrzeug:


    Leergewicht: 1,2 to
    zul. Gesamtgewicht: 1,78 to
    zul. Gesamgewicht des Zuges: 2,55 to
    zul. Anhängelast ungebremst: 0,56 to
    zul. Anhängelast gebremst: 0,9 to


    1. Anhänger offener Kasten, gebremst
    Leergewicht: 0,275 to
    zul. Gesamtgewicht: 1,2 to


    2. Anhänger Pferdeanhänger, gebremst
    Leergewicht: 0,4 to
    zul. Gesamtgewicht: 1,2 to


    Ich darf ja nicht über die 900 kg kommen, das ist mir klar. Aber darf ich die Anhänger fahren, wenn ich sie nicht voll lade?

    Zugfahrzeug: Leergewicht: 1,326 t, zul. Gesamtgewicht: 1,918 t, zul. Anhängelast ungebremst: 0,625 t, zul. Anhängelast gebremst: 1,05 t


    1. Anhänger: Kasten mit Plane und Spriegel, gebremst, Leergewicht: 0,3 t, zul. Gesamtgewicht: 1,3 t

    2. Anhänger: 2er Pferdetransporter, gebremst, Leergewicht lt. Hersteller 0,64 t, tatsächlich 0,74 t, zul. Gesamtgewicht: 2,0 t

  • Hallo,


    was für ne Änderung würdest du vorschlagen?


    Katharina

    Zugfahrzeug: Leergewicht: 1,326 t, zul. Gesamtgewicht: 1,918 t, zul. Anhängelast ungebremst: 0,625 t, zul. Anhängelast gebremst: 1,05 t


    1. Anhänger: Kasten mit Plane und Spriegel, gebremst, Leergewicht: 0,3 t, zul. Gesamtgewicht: 1,3 t

    2. Anhänger: 2er Pferdetransporter, gebremst, Leergewicht lt. Hersteller 0,64 t, tatsächlich 0,74 t, zul. Gesamtgewicht: 2,0 t

  • Ohne Änderung.
    Ich hatte nur meinen Ursprungstext editiert, daher "kleine Änderung".
    Also solange dein Gespann unter 3,5 zul.Gesamtgewicht bleibt, und die zul.Gesamtgewichte der
    Anhänger nicht höher als das Leergewicht des Fahrzeugs ist, was in deinem Fall so eben noch passt,
    ist alles bestens.
    Du musst nur aufpassen dass du deinen Hänger und dein Auto nicht zu voll lädst um nicht über die Grenzen zu kommen.

  • Im Pferdeanhänger darf dann aber wohl nur ein Pony mitfahren :police:.
    Ein normal grosser Hotti dürfte zu schwer sein.

    Groetjes, der Uli

  • Hallo


    ach so, alles klar. Die 3,5 to werden in dem Fall ja schon von den 2,55 to zul. Gesamtzuggewicht eingeschränkt... ins Auto darf ich dann nur noch 150kg packen.
    Ja ist nur ein kleiner "leichter" 450kg Fjord;-)


    Sonst nur Schafe...


    Danke!

    Zugfahrzeug: Leergewicht: 1,326 t, zul. Gesamtgewicht: 1,918 t, zul. Anhängelast ungebremst: 0,625 t, zul. Anhängelast gebremst: 1,05 t


    1. Anhänger: Kasten mit Plane und Spriegel, gebremst, Leergewicht: 0,3 t, zul. Gesamtgewicht: 1,3 t

    2. Anhänger: 2er Pferdetransporter, gebremst, Leergewicht lt. Hersteller 0,64 t, tatsächlich 0,74 t, zul. Gesamtgewicht: 2,0 t

  • du darfst die 900 kg Anhängelast nicht überschreiten!


    du kommst also nicht an die 3,5 to dran


    vorne einfach weniger damit du hinten mehr laden kannst geht nicht


    wieso darfst du ins Auto nur 150 kg laden,da liegt ein rechenfehler bei vor?

    Saris 750 kg von 8.8.1980
    Volvo 850 Bj.96 mit Wohndose von Adria 1300 kg
    Blumhardt 24.000 kg manchmal auch 30.000 kg
    Als Gott klar wurde daß nur die besten Motorrad fahren schuf er für den Rest Fußball

  • Hi tonnenjäger,


    ups, hab ich dann wohl falsch verstanden?!


    Meine Rechnung war:


    Im KFZ Schein des Autos steht eine Beschränkung der zulässigen Gesamtzuggewichts auf 2,55 to. 2,55 to - 0,9 to = 1,65 to (was das Auto noch insges. wiegen darf) -1,2 to Leergewicht des Autos = 0,45 to Zuladung im Auto.


    Man könnte doch aber auch sagen, das zul. Gesamtzuggewicht besteht aus dem zul. Gesamtgewicht des Anhängers (egal wie schwer der beladen ist) plus das des Autos, was bedeuten würde: 1,78 to (fürs Auto) + 1,2 to (für den Hänger) = 2,98 to -> wird runtergeschraubt auf 2,55 to - 1,2 to (Anhänger) = 1,35 to fürs Auto = 0,15 to Zuladung fürs Auto. Ist das verständlich? Die Frage ist halt, wie definiert sich das zulässige Gesamtzuggewicht?


    Katharina

    Zugfahrzeug: Leergewicht: 1,326 t, zul. Gesamtgewicht: 1,918 t, zul. Anhängelast ungebremst: 0,625 t, zul. Anhängelast gebremst: 1,05 t


    1. Anhänger: Kasten mit Plane und Spriegel, gebremst, Leergewicht: 0,3 t, zul. Gesamtgewicht: 1,3 t

    2. Anhänger: 2er Pferdetransporter, gebremst, Leergewicht lt. Hersteller 0,64 t, tatsächlich 0,74 t, zul. Gesamtgewicht: 2,0 t

  • Das wird sich aus den (momentanen) tatsächlichen Massen von Auto und Anhänger zusammensetzen.
    Die zulässige Obergrenze.

  • Hallo Katharina


    deine Rechnung stimmt im Prinzip, du drückst es nur sehr kompliziert aus, daweil ist es ganz einfach


    Zitat

    wie definiert sich das zulässige Gesamtzuggewicht?


    aus den tatsächlichen Einzelgewichten, wobei kein Gewicht eines der zulässigen Gewichte überschreiten darf


    Du darfst weder Gesamtgewicht, vom Auto bzw Hänger überschreiten, noch die einzelnen Achslasten, und auch nicht die Stützlast und die Anhängelast, wenn alle diese Gewichte innerhalb des erlaubten liegen, und die tatsächlichen Gewichte das Gesamtzuggewicht nicht überschreiten, dann passt es


    es ist egal ob das Auto fast leer ist und der Hänger auf 900 kg beladen, oder das Auto voll und der Hänger nur teilbeladen, hauptsache du kommst nicht über die 2,55 t


    Gruß Mani

  • http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_pkw.htm


    Eindeutiger geht es nicht :)


    Zitat
    • Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:

      • Anhänger bis 750 kg zG7),
      • Anhänger über 750 kg zG7),
        wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.