Typ Bootstrailer

  • Gute Tag,
    ich habe eine 470er Jolle mit Trailer gekauft. Dieser ist älteren Datums - wahrscheinlich so alt wie das Boot: 1971, er hat noch so eine altertümliche Kupplung mit dem schönen großen Griff oben drauf - und auf diesem Straßentrailer ist ein Heinemann-Sliptrailer montiert, auf dem wiederum das Boot liegt.
    Ich habe keine Papiere für den Trailer, möchte ihn aber über den TÜV bringen und mit grüner Nummer fahren.
    Leider steht nur auf der Kupplung ein Typenschild von Walter Winterhoff, aber die bauen nur eben die Kupplungen. Die Nummer TPM 14933 ist eingestanzt, aber kein Typenschild auf dem Straßentrailer zu finden. Wie gehe ich vor, wie finde ich den Hersteller raus? Wie bekomme ich Papiere?
    Für jeden Tipp dankbar, Eberhard

  • Hi Eberhard,


    schicke mal ein Bild vom Trailer und Gespann!
    Heinemann gibt es nicht mehr, daher keine Papiere vom Hersteller.
    470 ist leicht => Trailer ungebremst => beim TÜV § 21 Abnahme nach heutigen Bedingungen, bedeutet Nebelschlußleuchte Nachrüßten!
    Entweder separat oder integriert in neuen Rückleuchten.


    Wie ist der gesamt Zustand?


    Gruß
    chris1E

  • Hallo chris,
    vielen Dank für dein Hilfsangebot!
    Ich versuche mal ein paar Bilder hochzuladen. Der Gesamtzustand ist ganz gut - einiger Rost an den Radaufhängungen, und neue Reifen müssen sicher drauf, aber ich glaube 4.00-8 gibt es recht günstig.
    Für Ratschläge für weiteres Vorgehen bin ich sehr dankbar.
    Gruß und danke, EberhardSNV32852neu.jpgSNV32866neu.jpgSNV32851neu.jpg

  • Hi Eberhard,


    ein sehr gängiges Model von Heinemann.
    Alternativ kannst Du auch nach jemanden Ausschauhalten der evtl. von einem Heinemann noch ne ABE hat, und diese dann kopieren.
    Damit sparst Du Dir die §21 Abnahme beim TÜV und die Nebelschlußleuchte, brauchst nur noch ne normale Tüv-abnahme (alle 2 Jahre, jede Prüforganisation) und gehst damit zur Zulassungsstelle zur Anmeldung!


    Typenschild und Anhängernummer (FIN) ist immer Rechts (eigentlich vorne) auf dem Rahmen oder Achse!
    Elektrik muß funktionieren, Seitenmakierungsstrahler max. 3m Abstand, neue Reifen, kannst ja mal zum Tüv fahren und fragen. Ein Kurzzeit-Kennzeichnen (5 Tage) gibt es für Bootstrailer recht günstig, ca. 20,- für Zuteilung und Kennzeichen (5-8,-) in der Großstadt.


    Gruß
    Chris1E

  • Lieber Chris,
    vielen Dank für deine sehr hilfreichen Tipps!
    Noch drei Fragen:
    1. Reicht eine ABE? Müsste ich nicht einen neuen KFZ-Brief beantragen? Was ist der Unterschied?
    2. Muss es eine ABE von genau diesem Heinemann-Modell sein?
    3. Die rote Lampe ganz links könnte eine Nebelschlussleuchte sein, oder? An dem zuführenden Kabel sieht man jedenfalls, dass sie nachträglich angebaut wurde.
    Ich suche mal hier im Forum einen geeigneten Platz, wo ich nach einer ABE suchen kann.
    Nochmals vielen Dank so weit, Eberhard

  • 3. Die rote Lampe ganz links könnte eine Nebelschlussleuchte sein, oder? An dem zuführenden Kabel sieht man jedenfalls, dass sie nachträglich angebaut wurde.

    Du vermutest richtig! Mit 99,99999999999999999%iger Wahrscheinlichkeit ist das die Nebelschlussleuchte!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Hallo Eberhard,


    sorry die Bilder hatte ich mir nicht bis ins Detail angeschaut. Die Lichtleiste ist natürlich nicht mehr orginal!


    ABE stellt der Hersteller aus! Ja muß von genau diesem Typ sein, eine Kopie reicht. Mit der geht man zur Zulassungsstelle und bekommt den KFZ- Schein. Heute Teil 1 oder 2? evtl. auch beides:weglach:
    Ohne KFZ-Schein bzw. Teil 1 geht nix!


    Alternative zur ABE, geht über den TÜV, im Westen-Deutschlands, eine § 21 Abnahme (Einzelzulassung). Hierbei werden die Daten vom Anhänger aufgenommen wie Länge, Breite, Höhe, Gewicht, Reifengrößen. Mit Typenschild bleibt der Typ und Hersteller erhalten, sonnst neues Typenschild und Du bist der Hersteller!


    Da aber Dein Trailer ja schon eine NSL hat, gab es ja wohl schon mal eine Zulassung nach der neuen Norm. Also bringe mal das oder ein altes Kennzeichen in Erfahrung, vielleicht finden die dann bei Straßenverkehrsamt noch etwas herraus was Dir weiter hilft.


    §21 geht immer! Ist wahrscheinlich etwas teuerer ca 100,- € ?, aber vielleicht Näher und weniger Lauferei, aber zum Straßenverkehrsamt muß Du auch anschließend für Teil 1 :) und Nummernschild, denke an Grün! Steuerbefreit.
    Kümmere Dich nach dem TÜV um den Rost, wenn es nur Flugroßt ist und Schmiere immer alles gut ab, auch die Achschwinnge!
    Siehe zu das der Trailer einen gepflegten Eindruck macht bei der TÜV-vorstellung, Reifen ok, Beleuchtung funktionstüchtig, Seitenmarkierungsleuchten fehlen oft (alle 3 m), reichen 2 auf jeder Seite: Mitte und Lichtleiste, geht auch mit gelber LKW Warnfolie.


    Wie hast Du den den Trailer eigentlich zu Dir bekommen?


    Gruß Chris



    PS: ABE hilft immer dann besonders, wenn Du gebremste Achsen hast die keine! Rückfahrautomatik haben. Die musst Du zwingend nach der sogenannten Neuen-Norm gefühlte ca. 11 Jahre oder mehr haben. Dann wird es teuer. NSL ist Peanuts.

  • Lieber Chris,
    zunächst zu deiner letzten Frage: Willst du das wirklich wissen? (nichts Legales jedenfalls, will mich aber jetzt bessern...)
    Ich werde an der anderen Stelle im Forum noch einmal ein Thema aufmachen mit der Suche nach einer DDR-Anhänger-ABE-Kopie.
    Wenn ich dort keine bekommen kann, muss ich wohl oder übel den von dir geschilderten Weg mit §21 gehen. Aber wie wird dann zulässiges Gesamtgewicht usw. ermittelt, das Schild an der Kupplung reicht wohl nicht (da steht etwas von Gesamtgewicht und Stützlast, aber das gilt wohl nur für die Kupplung)? In das Typenschild muss ich diese Werte wohl einprägen, aber welche? Und welches von den zig verschiedenen Typenschildern muss ich kaufen?
    Das mit Teil 1 und 2 verstehe ich nicht.
    Vielen Dank, Eberhard

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
    Fahrzeugschein oder
    Zulassungsbescheinigung Teil I

    Die Zulassungsstelle kann man heute auch per Email erreichen, z.B in einer Großstadt.
    Frage mal nach, ob sie etwas unter dem alten Kennzeichen oder der TPM 14933 haben.
    Kann Dir hier denn der Verkäufer nicht weiterhelfen?


    Ohne ne genaue Typenbezeichnung und Hersteller wird es wohl schwierig für die ABE, diese zu ermitteln klappt wohl eher über die Zulassungsstelle.


    zulässiges Gesamtgewicht: max. Achslast minus das Gewicht des Trailers


    Typenschild erst bei TÜV ausfüllen, der vergibt auchne neue FIN falls Du diese brauchst.



    Gruß chris1E