Fahrzeugabmessung , Felgen - Autotransporter Brenderup

  • Guten Abend an alle User hier.


    Bitte um Hinweise betreffs STVZO - Autotransporter Brenderup 2,5 Tandem


    1. Mein Autotransporter ist 6 cm tatsächlich Breiter als die eingetragenen 241 cm , demnach 247 cm . Ursache: Hier wurden vom Vorgänger andere Schutzbleche + Rücklichter montiert.


    2. Besteht grundsätzlich die Möglichkeit an einem Autotransporter ALU - Felgen zugelassen zu bekommen, wenn diese die erforderliche Traglast aufweisen.


    Für Meinungen bin ich dankbar.

  • Hallo,


    die tatsächliche Breite interessiert niemanden. Schaue mal in deine Auto-Papiere rein und messe nachher dein Auto nach. Da wirst du noch viel größere Unterschiede feststellen. (Das liegt aber daran, dass die eingetragene Breite ohne Spiegel ist)
    Es steht dir natürlich frei, die tatsächliche Breite in die Papiere einzutragen (habe ich auch gemacht, als ich breitere Kotflügel montiert habe)


    Und natürlich kannst du auch Alufelgen montieren. Beim Tandem dürftest du weniger Probleme haben, Felgen zu finden, die die Last aushalten. Kommt natürlich aufs ZGG an. Das Mittenloch muss übrigens nicht passen, da Anhänger keine Mittenlochzentrierung brauchen. Das Loch kann also zu groß sein.


    Ich habe meinen Anhänger von 175 R 14 (auf 5x14 glaub ich) auf 205/65 R 15 umgerüstet. Die Reifen sind jetzt auf Mercedes-Alus in 7x15.



    Mein Tipp:
    - suche dir Felgen, die dir gefallen
    - besorge dir das Gutachten
    - ideal wäre, wenn die von dir bevorzugte Reifengröße schon im Gutachten steht
    - schaue, ob die ET und die Tragfähigkeit passen
    - miss am Anhänger, ob die Freigängigkeiten wahrscheinlich gegeben wären
    - gehe mit dem Gutachten und dem Anhänger zum TÜV und frage den noch einmal (der soll dir das ja letztendlich eintragen und freut sich, wenn er vorher gefragt wird)
    - kaufe die Felgen


    PS: Ich habe noch Spurplatten drauf, weil ich mich vermessen hatte und der TÜV das vorher auch nicht gemerkt hat.



    Gruß
    NB2

    Eduard Zeus 2,0to Tandem 3,30m x 1,80m mit höhenverstellbarer Hochplane 1,50m - 1,80m und Fahrradcomputer BC500

    HP500 mit Bremse 1,65m x 1,05m mit Flachplane 0,40m

  • Das ist mal eine Ansage, danke.


    Was die Breite betrifft, müsste man jedoch unterscheiden ob es die Außenspiegel sind oder eben die Schuzubleche des Anhängers. Bei letzterem ist die eingetragene Breite ohne tolleranz einzuhalten. Desshalb kommt eine Verbreiterung , meiner Meinung nach, einer Veränderung der FZ - Daten gleich, die ohne Eintrag ggf. zum Erlöschen der Betriebserlaubniss gedehnt werden könnte. Folglich bis zu 3 Punkte von einem frischen Beamten, sag ich mal.


    Lochkreis 7,5 cm beim Brenderup 1991, kann das stimmen ?

  • 7,5 cm Lochkreis kommt mir sehr wenig vor - ich kenne aber deinen Anhänger nicht, und auch sonst keine 91er Brenderups.
    Verwechsel aber bitte den Lochkreis nicht mit dem Mittenlochdurchmesser:
    Lochkreis: verbindest du alle 3 bis 6 Radmutter-Löcher zu einem Kreis, dann hat zB mein Anhänger einen 112 mm großen Kreis (Durchmesser). 5 Löcher --> 5x112 --> also passen die meisten Mercedes-Felgen.


    Mein benötigter Mittenlochdurchmesser ist übrigens 62,6 mm am Anhänger, die Felgen haben 66,6 mm.


    Achja: dass eine Veränderung der Breite gleich zum Erlöschen der ABE führt, glaube ich noch nicht. Was mache ich denn, wenn mir am Auto eine Seitenleiste abfällt und das Auto jetzt also 5 mm schmaler ist als in den Papieren steht?



    Gruß
    NB2

    Eduard Zeus 2,0to Tandem 3,30m x 1,80m mit höhenverstellbarer Hochplane 1,50m - 1,80m und Fahrradcomputer BC500

    HP500 mit Bremse 1,65m x 1,05m mit Flachplane 0,40m

  • Es sind 4 - loch felgen. Lochkreis messe ich morgen genau. In der Zulassung steht : 5Jx14 ET 30 oder 5Jx14 ET 26 oder 6Jx14 ET 30

  • Es gibt verschiedene dinge die für die abmessungen nicht relevant sind, die spiegel z.b. Fest verbaute beleuchtung zählt jedoch dazu. Extra ändern lassen würde ich das nicht, nur wenn eh was eintragen lassen musst.


    Falls die Reifen die Breiteste stelle am Fahrzeug darstellen, so zählt hier übrigens auch nur die Lauffläche bzw. Felge. Die Ausbuchtung Ist für die Breite des Fahrzeuges nicht von bedeutung.

  • Es sind 4 - loch felgen. Lochkreis messe ich morgen genau. In der Zulassung steht : 5Jx14 ET 30 oder 5Jx14 ET 26 oder 6Jx14 ET 30


    Hi,
    es sollte mit großer Wahrscheinlichkeit ein Lochkreis von 100 mm sein, da die gängigen Anhängernaben entweder 4x100 oder 5x112 haben.

  • Die alten Brenderup hatten (original) 4 x 100, die neueren 5 x 112.


    Die Gesamtbreite wird wohl keiner nachmessen, streng genommen müsstest du sie allerdings eintragen lassen.


    Geld für Alu-Felgen würde ich bei einem 20 Jahre alten Anhänger nicht ausgeben, aber wenn es dir gefällt =)

  • Mit der Einstellung zu 20 Jahre alten FZ kann ich jetzt nicht so mithalten, da diese meist , ich sag mal. seriöser gebaut sind als neue Gengerationen. Dieser Brenderup soll ein Unikat werden, das für unsere Zwecke eingesetzt werden soll und dabei zum restlichen FZ / KFZ - Bestand stimmig auftreten muß.


    Davon ab gesehen , brauchen ältere FZ mehr Liebe , als neuere, die nur von A nach B eingesetzt werden sollen.


    Ich habe da eine etwas andere Einstellung zu, hoffe das nehmt Ihr mir nicht übel. Der soll auch nicht wieder verkauft werden.


    LK messe ich dann, Spurplatten müssten aber auch eingetragen werden. Nun gibt es für SP bestimmt keine ABE für den Brenderup . Was macht man da ?

  • Da machste das gleiche wie mit den Felgen, zu denen es ja auch kein Gutachten für Anhänger gibt: du achtest im Gutachten auf ausreichende Tragfähigkeit und gehst vorher zum TÜV.


    PS: Mein Böckmann ist Bj 1986 und hat voriges Jahr Alufelgen bekommen. Bei mir war es aber mehr aus finanzieller Überlegung heraus. Ja, wirklich. Mit den Reifen, die drauf waren, wäre ich nicht durch den TÜV gekommen. Ich hätte also neue 14"er kaufen müssen. Diese 120 € konnte ich aber auch besser anlegen, zumal ich 205/65 R 15 zu hauf in der Garage liegen hatte (Serienbereifung meines Autos). Ich brauchte also nur ein paar günstige Alufelgen, die passen. Die Rechnung wäre auch aufgegangen, wenn ich mich nicht vermessen hätte und deshalb noch Spurplatten gebraucht hätte. Bei dieser Gelegenheit kamen auch gleich neue Kotflügel drauf. Das hätte theoretisch nicht sein müssen, praktisch war aber einer dermaßen verbogen und beklopft, dass der TÜV doch besser andere haben wollte. Ich habe dann 2 oder 3 cm breitere genommen und die neue Anhänger-Breite gleich messen und eintragen lassen.



    Gruß
    NB2

    Eduard Zeus 2,0to Tandem 3,30m x 1,80m mit höhenverstellbarer Hochplane 1,50m - 1,80m und Fahrradcomputer BC500

    HP500 mit Bremse 1,65m x 1,05m mit Flachplane 0,40m

  • Hallo HP-Trailer,


    um auf deine Grundfrage zurück zu kommen, haben die Kollegen recht: Ja, es ist möglich Alufelgen für Anhänger zu nutzen. Wichtig: ET (Einpresstiefe) und Tragkraft. Die meisten Alufelgen aus dem Nutzfahrzeugbereich sind jedoch bei 5-Loch wenn diese 2500 kg zGG halten sollen. 4-Loch wurde bzw. wird bei Brenderup bis 2000 kg zGG nur noch eingesetzt. Achte darauf das deine Reifendecke bei Anschaffung auch für Nutzfahrzeuge (C-Decke) ist und kein PKW Reifen. Bei Anschaffung von Alufelgen bitte daran denken andere Radbolzen zu nutzen. Wenn du schon dabei bist würde ich bei Anschaffung evtl. daran denken gleich einen Reifen mit Geschwindigkeitsindex 120 km/h zu kaufen damit du evtl. auch eine Freigabe für 100 km/h dir holen kannst (wenn du Stoßdämpfer hast!).


    Es gab von Brenderup 4-Loch Alufelgen für die Pferdetrailer, vielleicht da mal gucken. Brenderup hat noch Folgende Felgen:

    • 155/13 4H E30 auf Alufelge / Artikel 25310 / ca. 198.- Stück

    Hier ein Link zu den Alufelgenfelgen wie Sie beim Bootstrailer und Pferdeanhänger genutzt wurden: [ http://suchen.mobile.de/fahrze…&pageNumber=1&tabNumber=2 ]


    Die Felgen 25310 sehen anders aus, da solltest du vielleicht direkt beim Händler anfragen.


    Also, deine Fahrzeugbreite sollte schon einigermassen identisch sein mit dem was in deinen Papieren steht. Gerade wenn du durch Bayern fährst. Leider sind die Gesetze nicht Bundeslandübergreifend und meist Auslegungssache des jeweiligen Beamten. Ich selber habe schon einmal in Deggendorf vor Gericht gesessen weil ein Beamter anderer Meinung war, zu guter letzt durfte dann der Steuerzahler die Gerichtskosten tragen.



    Der U110 / 2500 kg hat eine Aussenbreite heute von 243 cm, der U120 / 3000 kg eine Aussenbreite von 253 cm.


    Gruss

    ... ich hänge Ihnen was an!


    ANSSEMS; BLOMERT; BRENDERUP; HULCO; TEMPUS; THULE; sind hier zu Hause.

  • Habe ich soweit verstanden. Nun handelt es sich um einen 2500 Kg Anhänger , der jedoch 4 - Loch Felgen hat. Soll da jetzt alle 4 Radnaben- Ankerplatten erneuert werden. Das sollte doch , zumindest Bestandsschutz haben, 4 - Loch und 2,5 t, denke ich.

  • ... nö warum? Die alte Serie hatte wohl noch die 4-Loch Felgen, die findest du heute nur noch bei den 2000 kg Anhänger von Brenderup mit einer 155/R13 Bereifung. Das hat sich erst mit dem TYP 19 (U110) geändert. Schau das du die passenden Alufelgen findest die dir gefallen und mind. eine Tragkraft von 625 kg haben sollte, es sei denn du willst den Anhänger auf Tempo 100 km/h nutzen dann sollte die Tragkraft höher sein. Achte das du mit Kauf der Alufelgen gleich die passenden radbolzen bekommst (wegen Konus). Deine Radkästen würde ich schaun ob du diese evtl. leicht ändern kannst aber keine neuen kaufen. Der Anhänger hat ja mal auch so TÜV (HU) bekommen, oder?
    Du machst das schon, ich galub an dich!


    Gruss

    ... ich hänge Ihnen was an!


    ANSSEMS; BLOMERT; BRENDERUP; HULCO; TEMPUS; THULE; sind hier zu Hause.

  • Naja, das liest sich geschmeidig, sach ich mal. Was ALUS an geht ist das nun nicht unbedingt zwingend für mich. Ich bin nur der Meinung das man , wenn ich ALUS nehme, dann auch alles mit 1 x Umtragen lässt. Ich werde doch nicht um ein § 21 Einzelabnahme herrum kommen. Das bedeutet , das ich schon alles stimmig haben möchte.


    Jetzt hatte er 250 er Schutzbleche drauf und war damit 10 cm gesamt zu breit. Alls statt 241 cm - 251 cm. Auch wenn das bisher dem Anschein nach keine HU beeinflusste, möchte ich mich nicht von einem wissenden Beamten belehren lassen, wenns geht noch unterwegs mit 3 Punkten , obwohl ich das jetzt schon weis.


    Kann man einen Anhänger denn einfach vorfahren und sagen : Ich habe die Breite geändert, tragen Sie mir bitte mal da x cm mehr ein. Und dann macht der das??? Mus ich das nicht begründen, das eine Verbreiterung notwendig war usw..... ?


    Es geht zum Einen um die etwas breiteren Schutzbleche, die rann sollen ( 200 oder 220 er ). Diese hängen nun wiederum vom Vorhaben ALUS / Spurplatten usw. ab.


    Ich werde ja nie eine ALU - Felge für so einen B 18 mit Gutachten bekommen. Müsste denn nun nicht Jede Felge mit der TL 625 kg oder mehr berechtigt sein , eingetragen zu werden ? ( Jetzt mal angenommene Stimmigkeit mit allen Felgendaten ET usw.) ?


    Darf ich meine Rückleuchten in eine Stahlfassung anfertigen, die einen aktiven Schutz der Beleuchtungseinrichtung bietet , wenn diese selber geschweist wird ? Oder sagt mir da der TÜV das geht nicht, da keine Bauartgenehmigung für selbstgefertigte Leuchtenträger vorliegt ?


    Das sind alles so sachen , die ich noch klären muss.


    Ich will aber euch alle auch nicht zu sehr belasten, mit meinen Anfangsfragen. Das wird sicherlich mit der Zeit weniger, da ich lernfähig bin.

  • Jetzt eingetragen sind : 5J x 14 ET 30 5J x 14 ET 26 6J x 14 ET 30


    Ist StoßdämpferPflicht bei dieser Achsenart und 100 Km/h ?

  • Jetzt eingetragen sind : ... 6J x 14 ET 30
    ...


    Hi,
    suche doch mal nach diesen Felgen, da stimmen zumindest mal die Daten mit deinem Eintrag überein:
    *alle 4x100*
    (Rondell 0030 6 x 14 ET25)
    Borbet CA 6 x 14 ET30
    Ronal LZ 1tlg 6 x 14 ET30
    Ronal R42 6 x 14 ET30
    Ronal R46 6 x 14 ET30

  • Kann man einen Anhänger denn einfach vorfahren und sagen : Ich habe die Breite geändert, tragen Sie mir bitte mal da x cm mehr ein. Und dann macht der das??? Mus ich das nicht begründen, das eine Verbreiterung notwendig war usw..... ?


    Das muss man nicht begründen, Du gibst ihm Geld ( nennt sich Gebühr ) .... und dafür trägt er Dir alles ein, was Du "einfach so" willst , ... wenn es zulässig ist.


    Müsste denn nun nicht Jede Felge mit der TL 625 kg oder mehr berechtigt sein , eingetragen zu werden ?


    Ja, es kann jede Felge mit der entsprechenden TL eingetragen werden, wenn die sonstigen Bedingungen stimmen; ..... es brauchen auch keine C-Decken sein: es können auch PKW-Reifen mit dem entsprechenden LI sein.

    Darf ich meine Rückleuchten in eine Stahlfassung anfertigen,

    Ja, dafür gibt es keine Bauartgenehmigung, müssen halt den Vorschriften entsprechen und nicht scharfkantig sein.



    Ist StoßdämpferPflicht bei dieser Achsenart und 100 Km/h ?

    Ja; ... es sei denn, Du willst dich mit einen zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers in Höhe von 30% des Leergewichts deines Zugfahrzeuges begnügen.



    Manfred







    Manfred

  • Danke , das sind klare Aussagen. Nach den Felgen sehe ich mal, allerdings sind ET 26 eingetragen nicht 25. Und wären 1 cm Spurplatten ein Problem ?
    Kann und darf ich die Bremstrommeln 4 - Loch durch 5 - Lochtrommeln einfach tauschen oder passt das Radlager da nicht ?

  • Bei der ET entscheidet der TÜV-Mensch nach der Freigängigkeit; 26 oder 25 mm sind da "Hupe".
    Die ET26 ist da eingetragen, weil die bei Brenderup halt eine Felge mit dieser ET zur Verfügung hatten: hätte auch ET25 oder .. oder werden können.
    Spurplatten sind nicht so einfach zu beantworten:
    ggf. sind 30 mm , die an die Achse geschraubt werden und daran dann das Rad, einfacher zu realisieren als 10mm, die nur dazwischengesteckt werden.
    ( bei Spurplatten und der wirksamen ET immer daran denken, dass die meisten Achsen und ihre Radlager für ET 30+-5 konstuiert wurden und
    eine erhebliche Abweichung davon zu deutlich erhöhtem Radlager-Verschleiß führen können ) Die Frage nach der technisch geplanten ET beantwortet der Achsenhersteller.


    Immer (fast) alles vorher mit dem TÜV absprechen : sehr vieles ist machbar, wenn die vorher gefragt werden.



    Manfred

    Manfred

  • Kann und darf ich die Bremstrommeln 4 - Loch durch 5 - Lochtrommeln einfach tauschen oder passt das Radlager da nicht ?


    Meist sind die Achsen in beiden Ausführungen ab Werk lieferbar; ein Tausch also problemlos möglich.
    Aber immer im Einzelfall prüfen, ob das in dem Fall auch tatsächlich so ist.
    Und ob das in deinem Fall geht, kann der Achsenhersteller beantworden oder oft auch der Ersatzteilhandel : Anhänger24 zum Beispiel;):biggrins:


    Manfred

    Manfred