Fahren ohne Heckklappe?

  • In meinem Fahrzeugschein habe ich folgenden Satz gefunden:


    *AUFL.ERT.:V.Fahrt A.OEFFENTL.STR.:AB-REISSBREMSSEIL M.ZUGFZ VERBINDEN SOWIE VORHANDENE HECKKLAPPE HOCHSTELLEN U. VERRIEGELN*


    Dann darf ich doch mit nicht vorhandener (entfernter) Heckklappe fahren, oder nicht?

  • Oder das Nummernschild ist auf der Klappe montiert.


    Gruss Ruddi

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    Anhänger:
    Doppel- Buggy- Transporter
    Westfalia 118001A
    2x Heinemann Klappi Z572B.


    Anhänger- Baustellen:
    Algema 3,0to
    Porsche 924 als Anhänger (in Arbeit)
    2x BIOD Extase
    BIOD Vacamobile- Aufbau
    Stolz 450Kg Buggy- Anhänger.

  • 2 x nein. Aber Ruddi könnte (fast) Recht haben: Wenn die Klappe ganz offen ist, ist das am Rahmen befestigte Kennzeichen verdeckt.


    Wenn ich die Klappe nun nur max. 90° öffnen (z. B. mit Ketten) und die Scharniere mit Sicherungsstiften gegen herausfallen sichern würde (ohne kann man die Klappe, wenn sie geöffnet ist problemlos nach rechts schieben und abnehmen) wäre das Fahren also wohl nicht erlaubt, da die Klappe ja nicht verschlossen wäre!?!

  • Ja, ich auch. Aber ich kenne auch einige, die innerorts schneller als 50 km/h fahren. *unschuldigguck* :pfeif:


    Das mit der offenen Klappe (der am Anhänger) kommt ja auch nicht so oft vor. Und wenn dann doch mal die Kelle kommen sollte, habe ich die Papiere halt nicht dabei, so dass keiner auf dumme Gedanken kommen kann. :)