In meinem Fahrzeugschein habe ich folgenden Satz gefunden:
*AUFL.ERT.:V.Fahrt A.OEFFENTL.STR.:AB-REISSBREMSSEIL M.ZUGFZ VERBINDEN SOWIE VORHANDENE HECKKLAPPE HOCHSTELLEN U. VERRIEGELN*
Dann darf ich doch mit nicht vorhandener (entfernter) Heckklappe fahren, oder nicht?