B Führerschein frage

  • Hi darf ich mit dem B führerschein einen 1,6t Hänger ziehen wenn ich Ihn nur mit 1,3t belade und mein Auto 1,3t ziehen darf aber leer 1574kg eingetragen hat, die 25 Kg wiegt der wargen zwar sicher mehr als eingetragen aber das zählt ja nicht, darf ich bei einer erhähöng des Leergewichts eigentlich beim Wiegen (ca. 130kg) drin sitzen ?

  • Zitat von wageck

    Hi darf ich mit dem B führerschein einen 1,6t Hänger ziehen wenn ich Ihn nur mit 1,3t belade und mein Auto 1,3t ziehen darf


    Nein, darfst du, egal mit welchen Führerschein, nicht.


    Wenn dein Zugfahrzeug nur Anhänger mit einem zgG von 1300 kg ziehen darf und du den Anhänger mit 1300kg belädst, hast du die zulässige Anhängelast deines Zugfahrzeuges um das Lerrgewicht des Anhängers überschritten.


    PS.: hier noch der Text, was du mit Klasse B fahren darfst.


    "Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg* und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)."


    Und hier auch noch der Link dafür: http://www.bmvbs.de/SharedDocs…fahrerlaubnisklassen.html

  • Offiziell darfst du das nicht.
    Meiner meinung nach sind ~1500kg das realistiche maximum mit dem B Schein. in dem fall muss das auto mindestens 1500kg leergewicht haben, und 2000kg gesamtgewicht.


    Dein zugfahrzeug müsste etwa 2100kg gesamtgewicht haben, demnach dürfte dein anhänger nur 1400kg wiegen. Das einfachste wäre also den anhänger auf 3500kg - "zgg auto" abzulasten.


    Das leergewicht eines kfz beinhaltet 90% Kraftstoff 68kg fahrer und 7kg gepäck. In wie weit das beim wiegen kontrolliert wird ist eine andere sache...

  • sorry ich hab mich falsch ausgedrückt ich meinte so beladen das er 1,3 Tonnen wiegt nicht mit 1,3 Tonnen sorry nochmal

  • ich find gerade die angaben nicht aber bin ich richtig in der annahme das ich mit B unter folgenden bedingungen ziehen darf ?


    Hänger gesamtgewicht eingetragen mit 1,5t aber nur beladen bis 1,3 t und auto eingetragen leer 1574kg und das ganze zusammen darf nur max 3,5t wiegen aber rechne ich die 3,5t jetzt mit den eingetragenen werten oder mit den tatsächlichen werten ? Also was darf das Auto eingetragen oder real voll wiegen ?

  • Bei der Regelung für die Fahrerlaubnis ist das Gesamtgewicht entscheidet, nicht das tatsächliche Gewicht.. Das heißt, zgG Zugfahrzeug + zgG Anhänger dürfen 3500 kg nicht überschreiten. Wenn der Anhänger ein zgG von 1500 kg hat, darf das zgG des Zugfahrzeugs 2000 kg nicht übersteigen.

  • ok da mein Auto ein zgG Zugfahrzeug von 2060kg hat werd ich den anhänger dann auf 1400 ablasten lassen ist das eigentlich einfach so möglich oder brauch ich da irgend etwas und kann das nur der TÜV oder auch die zulassungsstelle ?

  • Hi darf ich mit dem B führerschein einen 1,6t Hänger ziehen wenn ich Ihn nur mit 1,3t belade und mein Auto 1,3t ziehen darf aber leer 1574kg eingetragen hat


    ganz klar Nein


    Zitat

    Nein, darfst du, egal mit welchen Führerschein, nicht


    falsch, mit BE oder dem alten 3er darf man


    Zitat

    darf ich bei einer Erhöhung des Leergewichts eigentlich beim Wiegen (ca. 130kg) drin sitzen ?


    Nein, ein Fahrer wird zwar mitgerechnet, aber nicht dein persönliches Gesamtgewicht, es könnte ja mal jemand anders mit deinem Auto fahren der weniger wiegt


    Gruß Mani

  • wenn ich den Anhänger aber auf 1,4t ablaste und nur 1,3t gesamtgewicht auf dem hänger habe ist alles ok oder ?

  • Zitat

    Nein, darfst du, egal mit welchen Führerschein, nicht
    falsch, mit BE oder dem alten 3er darf man


    auch mit BE oder dem alten 3-er darf man die zulässige Anhängelast nicht überschreiten. Wenn sein PKW 1300 kg ziehen darf und er seinen Anhänger mit 1300 kg beläd, hat er die zulässige Anhängelast seines PKW um das Leergewicht des Anhängers überschritten.


    OK? :kratz:

  • das der hänger nur 1,3 beladen wiegen darf ist mir klar hab ich oben schon geschrieben aber darf der hänger dann mit 1,4 Zulässigem gesamtgewicht eingetragen sein wenn ich ihn nur mit 1,3t zulässigem gesamtgewicht beladen habe ?

  • ok danke dann ist das geklärt ;)


    Jetzt wegen der ablastung nochmal brauch ich da irgend etwas oder einfach zum TÜV oder bei der Zulassungsstelle ?

  • erst TÜV dann Zulassung


    eigentlich könnte es ja die Zulassung allein machen, beim ablasten gibts ja nix zu begutachten, werden sie aber nicht tun, kannst ja mal fragen


    aber die wollen normal immer erst was vom TÜV, obwohls in so nem Fall Blödsinn ist


    Gruß Mani

  • Es war doch schon geklärt, das mit den 1300kg beladen das tatsächliche gewicht gemeint war.


    Du musst mit deinem anhänger zum Tüv fahren, und eine ablastungsbescheinigung bekommen. Achte darauf, das in dem Prüfbericht das technich mögliche gewicht 1600kg bleibt, und nur das zulässige gewicht 1400kg beträgt, das sind die ziffern F1 und F2. Dann ist eine spätere auflastung einfacher. Offziziell muss der anhänger dabei neuerdings auch fotografiert werden. Mit dieser bescheinigung musst du dann mit den Anhängerpapieren zur zulassungsstelle, und die Fahrzeugpapiere Korrigieren lassen.


  • er meinte ja nicht beladen mit 1,3, sondern so beladen das er 1,3 gesamt hat, hatte sich nur falsch ausgedrückt, dachte Du hast das auch verstanden[INDENT][/INDENT]

  • ok danke für die info mit F1 und F2


    kann ich das auch machen bevor ich ihn auf mich ummelde ?


    Also ich kauf den Hänger angemeldet und nehm ihn mit fahr zum TÜV zum ablasten und dann erst zur zulassung zum Ummelden und Ablasten ?