• Hallo Zusammen,
    bei meiner Suche nach einem gebrauchten Anhänger, auf dem ich meine Kutsche transportieren kann, bin ich auf ein Angebot bei Ebay gestoßen und habe diesen Anhänger auch relativ preiswert ersteigert. Im heutigen Telefonat kam nun heraus, dass es sich um einen Umbau eines Adria-Wohnwagen handelt. Das keine Papiere dabei sind, wußte ich, dachte jedoch, da der Verkäufer schrieb, dass der Anhänger seit ca. einem Jahr in seiner Garage steht, dass er vorher auf ihn angemeldet gewesen sei, so dass ich ihn mit einer normalen HU wieder zulassen kann. Im Telefonat sagte er mir allerdings, dass er ihn vor ein paar Jahren auch ohne Papiere gekauft habe, von demjenigen, der den Anhänger umgebaut hat.
    Was mache ich nun? Abholen muss ich ihn ja jetzt. Bekomme ich ihn zugelassen? Muss ich eine Vollabnahme machen? Wie gehe ich davor?
    Der Anhänger ist gebremst und die Bremse soll auch einwandtfrei funktionieren, wobei ich nicht unbedingt die Bremse brauche, da die Kutsche gerade einmal 200 kg wiegt.
    Vielleicht kann mir jemand Tipps geben, oder hat schon kürzlich Erfahrungen sammeln können.

  • Hallo


    Ohne Papiere ist schonmal schlecht, wenn er die letzten 7 Jahre mal angemeldet war, gehts noch relativ einfach, ansonsten gehts nur als Neuabnahme, dann muß er den geltenden Vorschriften entsprechen, das wichtigste ist ne Bremse mit Rückfahrautomatik, außer du legst die Bremse komplett still


    wenn die Ab in Ebay nicht den Tatsachen entspricht, mußt Du ihn aber auch nicht abnehmen


    hast mal Artikelnummer, damit man sich das anschauen kann?


    Gruß Mani

  • Im heutigen Telefonat kam nun heraus, dass es sich um einen Umbau eines Adria-Wohnwagen handelt.



    Ein Vertrag ist eine zweiseitige, gleichlautende Willenserklärung. ( 1. Lehrjahr kaufmannische Ausbildung, keine Rechtsberatung )


    Entspricht der Gegenstand des Vertrages nicht der zweiseitigen, gleichlautenden Willenserklärung; .... ist kein Vertrag zustande gekommen.
    ( auch 1. Lehrjahr kaufmannische Ausbildung, auch keine Rechtsberatung )


    Darauf würde ich persönlich den Verkäufer hinweisen und das Ding nicht abnehmen.
    Bei Ebay ist der Verkäufer zu richtigen Angaben verpflichtet.



    Manfred





    Ich bin ein echter ebay-Fan, mache immer nach bestem Wissen vollständige Angaben, erziele für meine gebrauchten Dinge im Vergleich (fast) immer sehr hohe Preise und bekomme dazu auch noch super Bewertungen. Die Super Bewertungen ziehen dann wieder gute Preise für die folgenden Artikel nach sich usw. usw. usw. ...... es lohnt sich, da fair und ehrlich zu sein.


    Falsche Angaben ziehen nur Probleme, schlechte Bewertungen und miese Preise nach sich.

    Manfred

  • Hallo und vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich weiß nicht ob man den Artikel noch aufrufen kann. Die EBay-Nr. Lautet: 110685386544
    Der Verkäufer besteht auf die Abnahme. Ich hätte mir die nicht geschriebenen Informationen telefonisch einholen können.

  • Hallo


    also Du bist schon etwas blauäugig in der Beziehung, diese AB sagt doch garnichts


    Zitat

    PKW Anhänger 0,7 t sehr groß


    Sie bieten auf einen sehr großen Kastenanhänger. Kastenmaß ca. 3 x 1,5 Meter. Leider gibt es keinen Fahrzeugbrief, nur das Typenschild auf der Deichsel.


    Der Anhänger ist in einem guten Zustand. Auf den Fotos ist er ein bischen verstaubt, da er etwa ein Jahr in meiner Scheune gestanden hat. Der Anhänger hat eine Auflaufbremse. Die Bereifung ist OK, ebenso die Elektrik und das angebaute, Stützrad.


    genau genommen hat dir der VK nicht zu viel versprochen


    Du bekommst nen großen Anhänger, mit Kasten, Elektrik, Stützrad, Reifen und Bremse ohne Papiere und etwas Staub, mehr hat er nicht versprochen


    das Du da jetzt bestimmte Eigenschaften selbst rein interpretiert hast ist Dein Problem

    Zitat

    dachte jedoch, da der Verkäufer schrieb, dass der Anhänger seit ca. einem Jahr in seiner Garage steht, dass er vorher auf ihn angemeldet gewesen sei, so dass ich ihn mit einer normalen HU wieder zulassen kann


    Das hättest Du halt vorher erfragen müssen


    Ich würde sagen, Du hast die A.....karte gezogen, die AB ist zwar so aussagekräftig wie ein Preisschild im Supermarkt, aber wer darauf bietet ist genau genommen selbst schuld


    Du kannst jetzt hinfahren, und nach verschwiegenen Mängeln suchen, z.b. verrosteter oder gebrochener Rahmen oder irgendwie sowas, oder Glück haben und die Bremse geht nicht, was halt den angeblichen guten Zustand mindert, aber bei der AB hast fast keine Chance das da wieder raus kommst


    oder Du holst ihn nicht ab, und kassierst ne schlechte Bewertung, Rot kannst ja eh nimmer kriegen, weil die VK ja leider keine roten mehr verteilen dürfen


    Fair wäre, das Ding zu holen, versuchen TÜV zu bekommen, was in den meisten Fällen klappt, und wenn nicht kannst ihn immer noch im ebay an den nächsten Dummen mit ner ähnlich nichtssagenden AB verkaufen


    Gruß Mani

  • Achja, ein Ansatz gibts noch


    Zitat

    Der Verkäufer besteht auf die Abnahme. Ich hätte mir die nicht geschriebenen Informationen telefonisch einholen können.


    als VK ist man verpflichtet per email erreichbar zu sein und auch in angemessener Zeit zu antworten (ebay versteht darunter innerhalb 24 Std)


    hast Du ne Mail geschrieben und er nicht geantwortet? dann hast ne Chance