Sportbootanhänger auch anders nutzbar?

  • Hallo,
    habe einen Sportbootanhänger mit grüner Nummer. Das zu transportierende Boot wird auf einen großen Koffer gestellt und dort festgemacht. Es bietet sich natürlich an, den großen Koffer auch anderweilig zu nutzen. So wäre z.B. Holztransport oder der Transport anderer Sportgeräte im Koffer denkbar. Kann das Probleme geben, wenn ich damit kein Boot, sondern andere Sachen transportiere?
    Könnte ich auch den Koffer mit anderen Sachen füllen, wenn das Boot auf dem Koffer ist? Gesamtgewicht würde es zulassen.


    Danke
    an.di

  • Das ist ein eindeutiger und zweifelsfreier Fall von Steuerhinterziehung.
    Auf den Anhänger gehört nur das Boot und mit dem Boot zusammen darf auch Bootszubehör transportiert werden.
    Ohne Boot darf auch kein Bootszubehör transportiert werden .... z.B. Mast vom Segler alleine = absolutes niente.
    Außenborder ohne Boot = auch absolut nein .... auch wenn einige von der Rennleitung das dann nicht so "eng" sehen.


    Geiz ist halt geil :biggrins:


    Manfred

    Manfred

  • Mit grüner Nummer=steuerfrei darfst du nur dein Boot und Bootszubehör fahren, sonst nichts, es droht ein kräftiges Bußgeld.


    Kommt bei Pferdeanhängern öfters vor, da viel reinpasst ;)


    Du könntest den Anhänger evtl. normal zulassen mit schwarzem Nummernschild, dann darfst du alles fahren aber dann musst du eben KFZ-Steuer berappen.


    Edit: paar Sekunden zu langsam :)

  • Ich denke gegen andere Sportgeräte würde aber nichts sprechen, oder?


    Davon ab würde ich einen Kofferanhänger doch nicht steuerfrei zulassen, dafür ist der mögliche Einsatzzweck doch viel zu groß... Und so Teuer ist die Steuer dafür nun auch wieder nicht...

  • Ich denke gegen andere Sportgeräte würde aber nichts sprechen, oder?


    Ich würde das niemals ausprobieren .....


    wenn es eine Verkehrsrechtliche Sache wäre ..... so what ?


    es geht aber um Steuerrecht und Steuerhinterziehung ..... und da ist das dann verdammt schnell eine Straftat :shocked:


    Und die Jungs da sind absolut humorbefreit



    Manfred

    Manfred

  • mein paardentrailer mit zgg von 2t kostet so um die €74 im jahr. dafür mach ich mir doch keinen stress mit grüner nummer. so 'nen brötchenhängerchen wird da doch deutlich billiger sein. 600 kg zzg kosten zb nur €22. so knapp kann die kohle doch nicht sein das man da sparen muss (auch wenn man hängerjunkie ist)?

    Groetjes, der Uli

  • Wenn es wirklich nur um andere sportgeräte gehen sollte, könnte man sich sicherlich ne verbindliche auskunft einholen können. Aber wie schon geschrieben ist es ja einfach so, dass so ein Kofferanhänger viel zu flexibel nutzbar ist, und somit einfach zu schade ist ihn nur mit grüner nummer anzumelden...

  • Du meinst bestimmt http://de.wikipedia.org/wiki/Verbindliche_Auskunft sowas hier- da fangen die Gebühren bei 100 Euronen an- nach oben ziemlich offen;) dann doch lieber versteuern.
    Tip-man kann auch die Versteuerung für Zeiträume ab einem Monat beantragen, wenn man was konkretes vor hat, z. B. ein Umzug mit dem Pferdehänger-allerdings ist dann das Zulassungsverfahren und eine Versicherungspflicht zu beachten....
    Tyskland und seine Vorschriften:biggrins:

  • Hallo,


    nochmals eine Frage dazu. Wenn ich den Hänger als normalen Hänger zulasse, gibt es dann noch irgendwelche Beschränkungen mit Sonntagsfahrverbot oder beim Anhängen an einen 3,5-Tonner, die bei einem Sprotanhänger nicht gelten würden?


    Danke
    Gunther

  • Hi,

    das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen ist eine Sache des Zugfahrzeugs. Ein Nissan Patrol mit 3,5-t-Anhänger fällt als Pkw nicht darunter, als Lkw schon. Vom Fahrverbot in einigen (schon alle?:confused:) Bundesländern mittlerweile ausgenommen sind Lkw bis 3,5 t mit Anhängern zu Sport- und Freizeitzwecken.
    Also: Ein Boots- oder Pferdeanhänger der jetzt ein versteuerter Transportanhänger ist wäre dann streng :police: genommen wohl davon betroffen.

    Gruß
    Gerhard

  • Das Sonntagsfahrverbot ist nicht an den Zulassungsstatus des Anhängers gebunden; .... sondern an die Nutzung.


    Der Bootstransport zu Freizeitzwecken auf einem normalen Anhänger ist erlaubt ....
    der Möbeltransport in einem versteuerten Pferdeanhänger ist verboten.


    Ein leerer normaler Anhänger kann zu einem gerichtlichen Klärungsbedarf führen .... ein leerer als Bootsanhänger zugelassener Anhänger "geht durch"


    Und dann kommt es auch noch darauf an; .... ob der LKW privat oder gewerblich zugelassen ist.


    Zugelassen sind nämlich nur private Fahrten zu Sportzwecken; .... wobei eine private Zulassung des Zugfahrzeuges ungemein hilfreich ist.


    Der gewerbliche Transport von Booten auf als Bootsanhänger zugelassenen Anhängern auch zu Sportzwecken fällt eindeutig unter das Sonntagsfahrverbot.


    Es wäre ja zu einfach gewesen, das Sonntagsfahrverbot für LKW bis 3,5 to mit Anhängern grundsätzlich aufzuheben.


    Manfred

    Manfred