Wir haben uns einen HP - 350 zugelegt, der von der Substanz her i.O. war. Um in an unsere Zugfahrzeuge optisch + technisch anzupassen, wurde dieser neu aufgebaut.
Hier die Bilder im Verlauf der Arbeiten :
HP-350 ... Der Aufbau
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Hallo
Super Bilder
schaut ja richtig gut aus, da hat sich jemand wirklich Mühe gegeben, auch mit der Elektrik
ich würde noch etwas größere Reifen drauf machen, die kleinen schauen etwas verloren aus, aber ansonsten Top
Gruß Mani
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Das sieht für mich eher nach Hobby aus!
Scheinbar war nicht die Frage „Was ist nötig?“ sondern „Was ist sonst noch möglich?“
Meinen Respekt für diesen PIMP MY HP-350 Umbau.
Wendel
P.S. Schön zu sehen, dass es noch mehr Verrückte gibt, die Seitenrefexstreifen auch an kleine Hänger machen und dabei Sichtbarkeit über Gesetzeslage stellen. -
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Scheint allgemein nicht bekannt zu sein :
Seitenmarkierungsstreifen , auch unterbrochen, in gelb , kann an jedem KFZ + FZ angebracht werden.
Ist eindeutig geregelt, wird manchmal nicht verstanden.
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richtig, die sind erlaubt, aber nicht vorgeschrieben bei dir
aber was nicht erlaubt ist, sind die Umrissleuchten, die darf man erst ab 1,80 haben, das wirst ned ganz zusammen bringen, aber interessiert meist niemanden
mach mal wenns geht noch ein Bild von hinten
Gruß Mani
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Für alle die sich für Seitenmarkierung interessieren und unsicher sind, ob sie diese verwenden dürfen , möchte ich folgendes anmerken :
Nach § 51a Abs. 4 StVZO - seitliche Kenntlichmachung - sind an den Längsseiten von Fahrzeugen retroreflektierende, gelbe, waagerechte Streifen, die unterbrochen sein können, zulässig. § 53 Abs. 10 Nr. 3 StVZO ist anzuwenden.
In einer Anmerkung dazu heißt es, dass Fahrzeuge, für die eine seitliche Kenntlichmachung vorgeschrieben ist, die retroreflektierende gelbe Seitenstreifen nur zusätzlich zu den Rückstrahlern (gelb,Seitenstrahler) angebracht werden dürfen. An anderen Fahrzeugen sind die retroreflektierenden gelben Seitenstreifen auch ohne das Vorhandensein der der seitlichen Kennzeichnung nach § 51a Abs. 1 StVZO zulässig.
Nach § 53a Abs. 10 Nr. 3 StVZO ist die Kennzeichnung von schweren und langen Fahrzeugen - ausgenommen PKW - mit einer Länge von mehr als 6,00 m mit Konturenmarkierungen aus weißen oder gelben retroreflektierenden Materialien, die der ECE - Reglung 104 entsprechen, zulässig.
Daraus folgt, dass retroreflektierende gelbe waagerechte Streifen grundsätzlich auch an Fahrzeugen angebracht sein dürfen, für die sie nicht vorgeschrieben sind bzw. die kürzer als 6,00 m sind,auch an PKW. Sie müssen der ECE-Regelung 104 entsprechen und nach dieser Regelung genehmigt sein.
So einfach ist das. Wer möchte kann diese anbringen und fertig.
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Ist das Zugfahrzeug etwa 'n Mossi? Hab' ich ja ewig nicht gesehen.
Tolle Arbeit der HP, auch wenn ich es etwas dezenter mag. Aber auf jeden Fall ein Hingucker! -
Ja.
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Gute Arbeit!
Bei mir siehts auch so ähnlich aus wie auf deinen Bildern, nur eben ne Nr. größer.Könnte mich ärgern, dass wir damals unseren alten HP350 weggetan haben.
Aber wer hätte vor gut 20 Jahren auch geahnt was die mal wert sein könnten... -
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aber was nicht erlaubt ist, sind die Umrissleuchten, die darf man erst ab 1,80 haben, das wirst ned ganz zusammen bringen, aber interessiert meist niemanden
Gruß Mani
An Anhängern darf am hinteren Ende der beiden Längsseiten je eine nach vorn wirkende Leuchte für weißes Licht (Spurhalteleuchte) angebracht sein.Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen Schlussleuchten ausgerüstet sein.
Hier wurde die Nutzung zusammengelegt, damit Zulässigkeit erreicht.
Heckansicht :
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stimmt leider ned ganz
Spurhalteleuchten ja, diese haben aber nur nach vorne weißes Licht, hinten ist ne schwarze Kappe drinn, wenn sie nach hinten rot Leuchten, sind es Umrissleuchten, und die darfst eben dann nicht haben, das ist der kleine Unterschied
und als Schlußleuchten zählen die auch nicht, da haben sie die falsche Nr drauf, so einfach ist es nicht
Du darfst z.B. auch keine NSL als Bremsleuchte nehmen, weil jede Leuchte hat nen bestimmten Verwendungszweck der auf dem Glas per Nr angegeben ist
aber wie gesagt, meist interessiert es keinen
Gruß Mani
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Ja, ich weis schon wie man das sehen kann, nur , wie Du auch sagst, wird das in der Praxis vernünftig gehändelt und das ist entscheidend.
Ich denke damit können wir leben. TÜV+Polizei+DEKRA hatten bei Kontrollen nix auszusetzen und so kann man davon aus gehen, das keine Gefahr vom Fahrzeug ausgeht. Im Gegenteil, es wurde sich schon lobend geäußert , über die sichere Bedeutungsausstattung meiner FZe. -
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Ich wollts auch nur nochmal richtig stellen, ned das mal einer kommt der Strafe zahlen mußte und dann meckert, "Ihr habt doch geschrieben das man darf"
weil man offiziell eben ned darf
das das wahre Leben oft anders ist, ist uns ja allen klar
lass doch mal dein Zugfahrzeug auch noch dazu sehen, schaut bestimmt gut aus die Zwei
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Hier mit ZFZ :
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Was transportierst Du in dem Anhänger? Auf Bild 32 kann man 3 Kabelstränge sehen, die in den Innenraum führen. Sind die "nur" für die Beleuchtung rechts + links + Kennzeichen oder ist (bzw. wird) im Hänger ein elektrischer Verbraucher eingebaut?
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Für die Beleuchtung.
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Hallo,
schöner Aufbau des kleinen. Aber wenn ich die Verteilerdose des Hängers sehe ...
Das kann man(n) wirklich ordentlicher und proffessioneller lösen. Für eine Notreparatur ne Lüsterklenne und Isolierband kann ja mal durchgehen. Aber fürs fertige Produkt ??? Was hat eigentlich der Grün/Gelbe an einem Anhänger verloren?Thomas
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was gefällt Dir da ned? so ne Lüsterklemme ist nicht die schlechteste Wahl, hält sicher, lässt sich auch mal wieder lösen, also nicht schlechter als die Quetschverbinder
und das grün/gelbe ist Erdung, falls mal der Blitz einschlägt
ich schätze mal er hat da halt normale Kabel genommen die er noch hatte, die Farbe spielt doch keine Rolle, er wird schon ne Plan haben was was ist, außerdem ist das weder genormt noch vorgeschrieben
und bei ner Fehlersuche hat mich die Kabelfarbe noch nie interessiert, wichtig ist das alles fehlerfrei geht und das auch dauerhaft
Gruß Mani
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Hallo,
schöner Aufbau des kleinen. Aber wenn ich die Verteilerdose des Hängers sehe ...
Das kann man(n) wirklich ordentlicher und proffessioneller lösen. Für eine Notreparatur ne Lüsterklenne und Isolierband kann ja mal durchgehen. Aber fürs fertige Produkt ??? Was hat eigentlich der Grün/Gelbe an einem Anhänger verloren?Thomas
Nun, ich freue mich immer gern, wenn jemand versucht genau hinzuschauen.
Sicher ist es auch ungewöhnlich, an einem kleinen Anhänger wie diesem, solch eine Ausrüstung zu erschaffen. Viele,verstehen oft den Sinn und Zweck schwer und man kann auf den Bildern ggf. nicht alles so genau erkennen, dass es für eine professionelle, ordentliche Wertung ausreicht. Dafür bitte ich um Nachsicht.Zum Sachverhalt:
Es sind keine Lüsterklemmen im "aktiven Dienst". Die auf dem Bild zu sehenden Klemmen dienen der Lagerung von nicht genutzten Leitern. Hier ist die Bezeichnung "Park-klemme" verwendungsbeschreibend.
Das Vorhandensein eines grün/gelb - Leiters in der KFZ - Technik ist ggf. ungewöhnlich, jedoch nicht unzulässig. Diese Farbkombination wird bei einigen Herstellern auch verwendet um die zahlreichen Stromkreise zu kennzeichnen.Allerdings ist dies meist gelb/grün, was dem Betrachter selten auffält. Ich denke , Sie sprechen hier die allgemeine Zuordnung dieser Farbgebung dem PE - Leiter in der ET an. Dieser ist genau festgelegt und darf in diesem Verwendungsbereich nie anders belegt/genutzt werden. So z.B. wird dies in der DIN/VDE 0100 geregelt. Wir beachten bitte den Geltungsbereich dieser oder ähnlicher Vorschriften.
Leider muss ich Ihnen bezüglich der Verwendungen von Reihen-klemmen Recht geben wenn selbst in KFZ-Werkstätten werden diese immer wieder schnell und lieblos in KFZ ohne die Verwendung von Aderendhülsen im "aktiven Dienst" verbaut. Diese unprofessionellen Arbeiten werden meist nicht vom Kunden erkannt , und wenn doch , durch den Status einer gewerbetreibenden Werkstatt begründet.
Auch sind elektr.Verbindungen die für den FZ-Bau konstruiert wurden nicht automatisch perfekt, wenn durch Unwissenheit u./o. fehlendes Interesse diese falsch ausgeführt werden, keine Frage.Ein grundsätzliches Verbot dieser Verbindungstechnik gibt es im KFZ-Bereich nicht.
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