Rechtliche Aspekte zu Anbauteilen

  • Rechtliche Aspekte zu Anbauteilen

    Hallo Forum.

    Nachdem nun mein Humbaur Camp&Bike so gut wie fertig ist, stellt sich doch noch die Frage, wie sieht so ein eigenkonstruierter Ausbau eigentlich rechtlich aus.


    https://anhaengerforum.de/forum/thread/3294


    Für den Hänger gibt es eine Typprüfung, sonst könnte man den ja nicht zulassen.
    Aber beim Deckel fängt es schon an. Dieser ist von Brenderup, somit kein Originalzubehör für einen Humbaur Hänger.
    Auf dem Deckel ist eine selbstgefertigte Galerie, die zwar zwischenzeitlich mit 10 M8 VA Schrauben befestigt ist, aber halt noch immer Selbstgebaut. Somit keine Typprüfung.
    Darauf 4 Fahrradträger, die wahrscheinlich nur zur Montage auf Dachgepäckträgern zugelassen sind.

    Was passiert eigentlich wenn mal ein Rad, oder schlimmstenfalls der Deckel abfliegt ??
    Zahlt da die Versicherung oder werde ich selbst arm wenn was passiert?
    Kann man solche eine Konstruktion irgendwo begutachten lassen ?

    Oder zählt das alles als Ladung weil der Deckel vorne nur auf 2 Scharnieren steckt wie eine Boderdwandklappe und hinten nur mit einer Art Kistenverschluss niedergehalten wird ?
    Und was ist in diesem Fall mit den Gasdruckdämpfern ? Mit Flügelmuttern festmachen ? Dann wäre der Deckel mit Galerie und Radträgern komplett werkzeuglos abzunehmen.

  • Ohne Gewähr :):


    Normalerweise sind die ABEs der Anhänger sehr allgemein gehalten, da steht z.B. drin Leergewicht 200-450 kg, Höhe 900-2500 mm, Rüstzustand geschlossen, Plane und Spriegel.


    Solange du dich in diesem Rahmen bewegst, sollte das kein Problem sein (Breite nicht überschreiten, die ist oft fest angegeben).


    Allerdings: selbstverständlich bist du als Fahrer für die Sicherheit verantwortlich, d.h. das Zubehör bzw. die Ladung muss ordnungsgemäß gesichert sein und es darf keine Verletzungsgefahr z.B. durch herausstehende scharfkantige Teile bestehen.


    Auch das Original-Herstellerzubehör ist nicht TÜV-abgenommen, nur der Grundanhänger hat eine ABE bzw- TÜV-Zulassung.

  • Hallo


    Aufbau bzw Ladung interessiert keinen, wenn nen Eigenbau abnehmen lässt, schaut der TÜV auch nur die Teile mit Prüfzeichen an, nimmt die Abmessungen und das Leergewicht auf, der Rest ist ihm egal, solang keine scharfen Kanten sind


    wie das bei nem Unfall ausschaut kann ich Dir auch nicht sagen, vielleicht weiß da Jay mehr darüber, im Zweifelsfall haftest immer Du, wenn Du die Ladung verlierst, normal zahlt aber die Autoversicherung


    Gruß Mani

  • Stimmt schon so, wie du sagst, Mani. Außer, dir kann grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz vorgeworfen werden, aber dazu müsstest du den Fahrradträger schon festtackern bzw. nur auflegen und die Sicherung weglassen. Aber wenn du mit anständigen Schrauben und (ggfs. sogar selbstsichernden) Muttern arbeitest, kann da eigentlich nix passieren.

    Dass die Ladung (also die Fahrräder) auch entsprechend gesichert werden müssen, versteht sich hoffentlich von selbst. Der Verschluss von deinem Deckel sollte natürlich auch nicht während der Fahrt aufgehen können...



    PS: Die Fahrräder am Besten auch während der Fahrt mit nem Spiralschloss aneinanderketten. Am Urlaubsort brauchst du das Schloss eh, also lass es auch aufm Anhänger am Fahrrad und sperr es ab!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


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    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001