Rechtliche Aspekte zu Anbauteilen
Hallo Forum.
Nachdem nun mein Humbaur Camp&Bike so gut wie fertig ist, stellt sich doch noch die Frage, wie sieht so ein eigenkonstruierter Ausbau eigentlich rechtlich aus.
https://anhaengerforum.de/forum/thread/3294
Für den Hänger gibt es eine Typprüfung, sonst könnte man den ja nicht zulassen.
Aber beim Deckel fängt es schon an. Dieser ist von Brenderup, somit kein Originalzubehör für einen Humbaur Hänger.
Auf dem Deckel ist eine selbstgefertigte Galerie, die zwar zwischenzeitlich mit 10 M8 VA Schrauben befestigt ist, aber halt noch immer Selbstgebaut. Somit keine Typprüfung.
Darauf 4 Fahrradträger, die wahrscheinlich nur zur Montage auf Dachgepäckträgern zugelassen sind.
Was passiert eigentlich wenn mal ein Rad, oder schlimmstenfalls der Deckel abfliegt ??
Zahlt da die Versicherung oder werde ich selbst arm wenn was passiert?
Kann man solche eine Konstruktion irgendwo begutachten lassen ?
Oder zählt das alles als Ladung weil der Deckel vorne nur auf 2 Scharnieren steckt wie eine Boderdwandklappe und hinten nur mit einer Art Kistenverschluss niedergehalten wird ?
Und was ist in diesem Fall mit den Gasdruckdämpfern ? Mit Flügelmuttern festmachen ? Dann wäre der Deckel mit Galerie und Radträgern komplett werkzeuglos abzunehmen.