Ein verzweifelter Hilfeschrei!

  • Hallo Leute,

    ich habe folgendes Problem mein Bootstrailer das ich mit dem Boot gekauft habe ist immer noch auf einen Vorbesitzer angemeldet der nicht mehr ausfindig gemacht werden kann.
    ich habe es bereits mehrfach versucht zuzulassen das Problem dabei ist ich habe keine KFZ Schild und keine Zulassungpapiere nur das Gutachten vom Hersteller.

    Wie kann ich das Ding anmelden????????????????????

  • TüV Prüfung bestehen und mit der ABE eine Zulassung als Sportanhänger (mit grünem Kennzeichen) bekommen.
    War denn der Hänger vorher in NE zugelassen? Dann sollte das StVA die Daten schon haben.

    Groetjes, der Uli

  • Der ist noch zugelassen ......


    ......mein Bootstrailer ....... ist immer noch auf einen Vorbesitzer angemeldet der nicht mehr ausfindig gemacht werden kann.


    Das Problem ist, dass den ohne Papiere keiner abmelden kann .......


    wäre es ein "normaler" Anhänger, würde der vom Finanzamt wegen fehlender Steuern und/oder wegen fehlender Versicherung zwangsstillgelegt werden und wäre dann nicht mehr angemeldet.


    Da aber weder Steuer noch Versicherung fällig werden ........ bleibt der bis zum "Sankt-Nimmerleins-Tag" angemeldet.


    So das Prinzip = ziemliche Kagge :(



    Manfred



    Da jetzt den Vorschlag zu machen, eine neue Fahrgestell-Nummer einzuschlagen; ..... kommt einer Aufforderung zu einer Straftat gleich ...... leider :mad:

    Manfred

  • implizite annahme das der noch angemeldet ist, wo steht das denn? kein nummernschild und nur ne abe.


    zum tüv damit und dann "angemeldet", so würde ich das sehen.
    kann sich natürlich auch die mühe machen, vorher beim verkehrsamt nachzufragen :biggrins:, aussenstelle dormagen ist an sich ganz kreativ (solange man einen kaufvertrag vorweisen kann).

    Groetjes, der Uli

  • mein Bootstrailer ....... ist immer noch auf einen Vorbesitzer angemeldet der nicht mehr ausfindig gemacht werden kann.
    ich habe es bereits mehrfach versucht zuzulassen das Problem dabei ist ich habe keine KFZ Schild und keine Zulassungpapiere nur das Gutachten vom Hersteller.

    Wie kann ich das Ding anmelden????????????????????



    Entweder ist es eine Tatsache, das der Hänger noch angemedet ist, wie der Thread-Ersteller schreibt .


    Und das kann beim Versuch, den Anhänger anzumelden, die Zulassungsstelle ganz einfach anhand der Fahrgestell-Nummer feststellen.


    Wenn man dann weder Papiere noch Kennzeichen in Händen hält ( weil die schlichtweg verbummelt wurden ) ; ..... dann ist das absolut nix mit Anmeldung auf den eigenen Namen.


    Und das steht alles in simplen Worten so geschrieben.



    Es kann also nur eine Annahme von dir, 4reiter, sein, das das geschriebene Wort nicht die Wahrheit ist und der Hänger tatsächlich nicht zugelassen ist.


    Zu diesem Zeitpunkt teile ich deine Annahme aber nicht und halte mich an das vom Alexander geschriebene Wort und ich gehe so lange davon aus, dass er die Wahrheit schreibt, bis Fakten eine andere Sachlage begründen.



    Manfred

    Manfred

  • na, dan poliere ich derweil mal meine glaskugel und warte auf ein feedback von alex, wie er denn ohne papiere und nummernschild festgestellt hat, das der hänger noch angemeldet ist.


    wenn er denn schon beim verkehrsamt war, duck ich mich schnell und pfeiff ein lied. nur glaub ich nicht daran.

    Groetjes, der Uli

  • Hallo Leute,

    danke das Ihr alle so schnell reagiert haben!!!!!bin sehr frohe das diese Forum nicht Tod ist und so viele Leute einander helfen wollen.

    die Tatsache ist das Mein Trailer noch angemeldet ist das erfuhr ich bei der Zulassungsstelle in Neuss und zwar auf eine Frau aus Hamburg.

    Ich habe das Ding samt Bootes in Münster gekauft bei einem Bootscenter und die wiederum haben das Ding im Auftrag eines Kunden Verkauft das aus Bottrop kommt,

    der hatte es wiederum bei diese Frau aus Hamburg vor etwa 8 Jahren erworben und niemals um gemeldet da es abgemacht wurde das die Vorhalterin das tut und die Papiere nachsendet

    diese hatte es nicht gemacht und der aus Bottrop hatte nicht nachgehakt da er ein Autohausbesitzer ist und ständig über Rote Kennzeichen verfügt hat, Gutachten das das Ding zum Verkehr zugelassen ist hatte er und ist nur ein paar mal mit unterwegs gewesen sagt er:(


    nach Acht Jahren verkauft der Sein Boot über einen Bootscenter an mich und Ich stehe so zusagen im Wald da er gar nicht berechtigt ist mir das Ding zu verkaufen und die Frau ist nicht mehr auffindbar entweder Tod, Umgezogen oder Geschieden keine Ahnung. Die von Bootscenter haben wohl alles versucht um die zu finden.

    Ich wahr mittlerweile drei Mal bei dem Verkehrsamt mit den Kaufverträgen, Erklärungen von dem und vom Bootscenter hilft alles nicht.

    Was ausschlaggebend ist das der Trailer in der Datenbank bei der Zulassungsstelle Hamburg immer noch als angemeldet gilt und ich habe wohl die Arschkarte gezogen:((((((((((((



    kann mir da Jemand Helfen ist im Mai ein Jahr her das ich mich mit der Sch...e herumärgere und auf die aus Bootscenter kein verlass :((((((((((((((

  • Ohne Papiere kann nur die "eingetragene Besitzerin" den Anhänger abmelden .....
    oder eben das Finanzamt, wenn Steuern nicht bezahlt werden ......
    oder die Versicherung kann die Abmeldung beantragen, wenn die Prämien nicht gezahlt werden ....
    Da es aber ein steuer- und versicherungsfreier Bootstrailer ist : ..... keine Chance, dass die das machen :(:mad:


    Du hast in der Tat die Arschkarte gezogen :shocked:




    Manfred

    Manfred

  • Wie wäre es denn, wenn du in Hamburg das Straßenverkehrsamt fragst, welches Kennzeichen der Trailer hat und dir dort ein neues grünes Kennzeichen drucken läßt, da Kennzeichen verloren.


    Oder gib den Trailer mit Boot zurück an den Händler. Ohne Papiere darf er den Trailer doch gar nicht verkaufen, oder?


    Gruß Achim

    Gruß Achim


    Pongratz LPA 230/12 U, 750kg

  • Guten Morgen,


    in Deutschland kann eigentlich niemand verschwinden, der mal eine Adresse hatte.


    Wenn das Bootscenter oder die Zulassungsstelle die Adresse hat, kann man bei der zuständigen Meldebehörde eine Melderegisterauskunft beantragen. Da steht dann drin, wohin die Dame verzogen ist oder ob sie gestorben ist. Letzeres wäre für dich besser, denn Fahrzeuge von Toten können m. W. mit Sterbeurkunde abgemeldet werden.


    Falls sie verzogen ist, geht das Spiel mit der/den Meldebehörden weiter.


    8 Jahre sind für Meldebehörden nur ein relatives Problem. Außer die Dame ist ins Ausland verzogen.
    Dann würde ich bei den letzten Nachbarn mal nachforschen.


    Und wenn gar nichts hilft, hätte ich da noch eine halblegale Möglichkeit. Stell den Trailer irgendwo ab und jemand anderes findet ihn. An Fundsachen kann man nach 6 Monaten Eigentum erwerben, wenn sich der Eigentümer nicht meldet;)!


    Gruß


    Peter

  • Evtl. könnte man den Träger mit der Fahrgestellnr. ersetzen, ein neues Typenschild und den Anhänger als Eigenbau deklarieren. Wenn die Zulassungsbehörde den Kaufvertrag des Hängers als Rechnung für die Achsen akzeptiert (vorher fragen!) wäre das evtl. eine Möglichkeit. Allerdings kostet das ein bischen.

    :confused: Gerhard

  • Wie wäre es denn, wenn du in Hamburg das Straßenverkehrsamt fragst, welches Kennzeichen der Trailer hat und dir dort ein neues grünes Kennzeichen drucken läßt, da Kennzeichen verloren.

    Das wird nichts! Bei Verlust des Kennzeichens wird ein neues zugeteilt und dies in den Fahrzeugpapieren vermerkt. Ohne Papiere keine Zuteilung eines neuen Kennzeichens.


    Das Blechschild kannst Du Dir sicher einfach prägen lassen, aber woher bekommst Du die Zulassungsplakete?

  • Evtl. könnte man den Träger mit der Fahrgestellnr. ersetzen, ein neues Typenschild und den Anhänger als Eigenbau deklarieren. Wenn die Zulassungsbehörde den Kaufvertrag des Hängers als Rechnung für die Achsen akzeptiert (vorher fragen!) wäre das evtl. eine Möglichkeit. Allerdings kostet das ein bischen.

    :confused: Gerhard



    Verlockend ; ...... aber absolut illegal .




    Die Sache mit der "Fundsache" würde ich mal mit allen möglichen Konsequenzen durchdenken ; ......
    dabei könnte der Versuch, den Hänger schon mal anzumelden, natürlich Argumentationsprobleme und rechtliche Probleme (Fundunterschlagung) aufwerfen.
    (Warum wurde der Hänger nicht gleich als Fund gemeldet; .... sondern erst einmal versucht, die Fundsache anzumelden ? )
    Ich würde den Anhänger jetzt nicht mehr finden wollen ........


    oder frühestens in einem Jahr als Besitzer eines Yachthafens, auf dessen Abstellplatz "ein herrenloser Anhänger rumsteht".



    Manfred

    Manfred

  • Was steht denn im Kaufvertrag drin?


    Wenn der Hänger nicht angemeldet werden kann, ist er unbrauchbar, sollte das Problem des VK sein und nicht deins.


    Die FIN zu fälschen ist keine gute Idee, sollte man in einem öfftl. Forum nicht vorschlagen :police:

  • Was steht denn im Kaufvertrag drin?

    Wenn der Hänger nicht angemeldet werden kann, ist er unbrauchbar, sollte das Problem des VK sein und nicht deins.

    Die FIN zu fälschen ist keine gute Idee, sollte man in einem öfftl. Forum nicht vorschlagen :police:




    Im KV steht der Verkäufer versichert das die Sache Sein alleinige Eigentum ist und wenn nicht muss er mich von den Problemmen lösen:) habe ich gerade im KV lesen können.

  • Wieso fälschen? Bei einer Eigenkontruktion eines Anhängers, deren Charakter ein völlig anderer ist als der des Teileträgers, werden gebrauchte Bauteile, für die ein Herkunftsnachweis geführt werden kann, verwendet.
    Moralische Bedenken?

    :kapitulier:Gerhard

  • Für so nichtig halte ich den Vertrag nicht. Eigentümer und Halter müssen nicht zwingend die selbe Person sein. Aus dem Kaufvertrag geht nur hervor, dass der Verkäufer der alleinige Eigentümer war und das scheint mir unstrittig. Dann eher wäre hier der Weg über die Meldebehörden der richtige.
    Selbst wenn die Dame aus HH ins Ausland verzogen ist und bei der Abmeldung ihre dortige neue Adresse angegeben hat, ist das im Melderegister nachvollziehbar. Nur danach verlieren sich die Spuren.
    An eine Sterbeurkunde von einem "wild fremden" Menschen zu kommen wird da wohl eher das größere Problem sein.
    Das Straßenverkehrsamt, in dem du den Anhänger anmelden möchtest kann dir doch bestimmt sagen, wer als letzter Halter eingetragen ist. Damit hast du doch schon mal einen Anfang.

  • Für so nichtig halte ich den Vertrag nicht. Eigentümer und Halter müssen nicht zwingend die selbe Person sein. Aus dem Kaufvertrag geht nur hervor, dass der Verkäufer der alleinige Eigentümer war und das scheint mir unstrittig. Dann eher wäre hier der Weg über die Meldebehörden der richtige.
    Selbst wenn die Dame aus HH ins Ausland verzogen ist und bei der Abmeldung ihre dortige neue Adresse angegeben hat, ist das im Melderegister nachvollziehbar. Nur danach verlieren sich die Spuren.
    An eine Sterbeurkunde von einem "wild fremden" Menschen zu kommen wird da wohl eher das größere Problem sein.
    Das Straßenverkehrsamt, in dem du den Anhänger anmelden möchtest kann dir doch bestimmt sagen, wer als letzter Halter eingetragen ist. Damit hast du doch schon mal einen Anfang.




    Ich kenne den Namen der Vorhalterin aus dem Gutachten für den Trailer die ist da eingetragen

    Jessica Kxxx

    Hamburg 22045

    Exxstr.5

    HH-VK 2402

    vieles ist mir bekant NUr die Frau, Kennzeichen und Papiere vermisse ich unheimlich:((((((((((