Richtig,
und da Er ( Fiddo) davon wohl keine Ahnung hast, machst Er das ja ...( sehr einfach ):)
Mit dem Schreiben und Lesen stimmt´s wohl auch nicht so recht, denn Du kannst das nennen wie Du willst, wenn du eins von beiden mit 2 t " Überlädst " ( beachte: ÜBER...) dann bedeutet das, daß Du weit über die gesetztlich geregelten Grenzen Deiner Fahrzeugsammlung bist.
Da Du Gesetzte so liebst: das nennt der Staatsanwalt dann " vorsätzlich " wenn man damit noch pralt und weeeeeeeeit über die zul. Gewichte kommt.
Ich drücke alle Daumen, daß Du nie in einen Unfall mit dem überladenen Gespann verwickelt wirst, und dabei kein Mensch zu Schaden kommt.
Dann wird es für Dich echt übel...