Hallo,
ich habe eine Frage bzw. ein Problem:
Ich besitze einen Bootstrailer mit grünen Nummernschild und Betriebserlaubnis, der vor 10 Jahren seien letzten TÜV hatte. Bis dato ging es immer mit dem Trecker von der Scheune zum Liegeplatz. Nun möchte ich den Trailer wieder TÜV fähig machen (neue Bereifung, Auflaufbremse überholen lassen etc.)
Meine Frage ist, da der Trailer keinen aktuellen TÜV mehr hat, darf ich trotzdem eine Fahrt zur Werkstatt machen und von dort zum TÜV?
Danke für die Hilfe
Gruß Frido
Bootsanhänger und Werkstattfahrt
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Hi,
ja, das Teil ist zugelassen, verkehrssicher (?), versichert...
Nein, auch wenn ein zugelassenes Fahrzeug auf Privatgelände steht muss die HU gültig sein. Also kann die eine Gebühr verlangen.
Ich würde es z.B. so machen:- Günstige Uhrzeit und Route wählen für die Fahrt zur Prüfstelle
- Ein Überführungskennzeichen benutzen
- Den Anhänger Huckepack an die Prüfstelle fahren
- Die nächste Werkstatt um´s Eck aufsuchen
- ???
- Mir fällt nichts mehr ein
- Weiß noch jemand was?
Gruß
Gerhard -
- Von Hand schieben
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Hallo,
zugelassen ist der Trailer ja. Ich habe ja eine gültige Betriebserlaubs, ein grünes Nr.-Schild (entgegen Wohnwagen ist dies ja ein Anhänger für Sportgeräte, die keiner Steuer- und Versichrungspflicht unterliegen). Ein Kurzkennzeichen bekomme ich ja nur, wenn eine Versicherungskarte vorlegen kann, die habe ich ja nicht.
Habe selbst bei TÜV (-Nord) angefragt, auch die konnten mir nicht helfen und meinten ich sollte mich mit der in Verbindung setzen!
Das heißt also, darauf ankommen lassen! Habe auch lange keine Punkte mehr gehabt!;)
Gruß Frido -
Mit dieser Begründung ist die direkte Fahrt zur nächst gelegenen Werkstatt möglich.
Solltest Du aber zur Werkstatt deines Vertrauens fahren wollen und dabei handelt es sich nicht um die nächst Gelegene, dann wird es eng.
Ein ähnliches Szenario wäre, wenn du deinen Anhänger nur im Ausland betrieben hast, in dem es keine Pflicht zur HU gibt. Dann musst du nach dem Grenzübertritt zum nächst gelegenen Prüfer. -
Hallo
@Gerhard
rote Nr oder Überführungskennzeichen wäre in dem Fall Urkundenfälschung, da das Fahrzeug ja ein eigenes Kennzeichen hat und zugelassen ist
ansonsten sagt das Gesetz
§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
2. folgende Arten von Anhängern:
e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,§ 4 Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge
(2) Folgende Fahrzeuge nach Absatz 1 dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zudem ein Kennzeichen nach § 8 führen:
3. Anhänger nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d und e, die nicht für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind. Auf die Zuteilung des Kennzeichens finden die Bestimmungen über die Kennzeichenzuteilung im Zulassungsverfahren mit Ausnahme der Vorschriften über die Zulassungsbescheinigung Teil II entsprechend Anwendung.
über die nötige HU steht leider nirgends etwas, ich würde mir beim TÜV schriftlich einen Termin geben lassen, mit diesem Papier in der Hand dann kurz vor dem TÜV Termin starten, bei einer eventuellen Kontrolle kannst Du ja dann vorweisen das Du auf dem direkten Weg dorthin bist,
somit dürfte es keine Probleme geben, da man ja auch mit nicht zugelassenen Fahrzeugen zum TÜV, Werkstatt, oder Zulassung fahren darf, solange ein Kennzeichen vorhanden ist und eine Versicherung besteht, Versicherung ist bei dir ja nicht nötig, wegen der grünen Nr
wenn deine Bremse nicht geht, wirst zwar beim TÜV unter umständen durchfallen, aber dann hast Du den Prüfbericht, und der berechtigt dich auf jeden Fall die nächsten 4 Wochen damit rumzufahren, somit kannst dann unbesorgt zur Werkstätte deines Vertrauens fahren und es muß nicht die nächstgelegene sein
um auf Nr Sicher zu gehen, würde ich bei der Zulassungsstelle oder beim TÜV in deiner Nähe nochmal nachfragen, aber normal müsste es so erlaubt sein
Gruß Mani
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Hallo Frido,
wenn der Anhänger 10 Jahre nicht zur HU war, wirst Du für 6 x HU bezahlen. Oder habe ich das falsch in Erinnerung?
Sinnvoller wäre abmelden. Es besteht dabei nur das Risiko, dass die Zulassungstelle die Ordnungswidrigkeit mit dem Überziehen der HU feststellt und dass dafür gezahlt werden muss. Es soll Zulassungsstellen geben, die sowas machen. Aber das Bußgeld wird hoffentlich geringer sein als 5 x HU!
Nach der Abmeldung kannst Du ein Kurzzeitkennzeichen beantragen und benutzen. Und dann hast Du 5 Tage Zeit um Werkstatt und HU zu machen. Oder Du gehst zu einer Werkstatt, die HU "selbst" macht.
Evtl. besteht noch die Möglichkeit, eine HU Vorführung zu machen, dann mit der Mängelaufstellung in die Werkstatt zu fahren und die HU im Rahmen der Wiederzulassung zu "vollenden".
Wo bist Du versichert oder hat der Anhänger keine Versicherung? Für das Kurzzeitkennzeichen fallen nämlich bei Wiederzulassung keine besonderen Versicherungsprämien an, wenn man das Fahrzeug anschließend bei der gleichen Versicherung für 1 Jahr versichert.
Alles klar?
Wenn nicht, schreib mir eine PN!
Und dann wünsche ich allen einen geruhsamen Übergang in ein hoffentlich erfolgreiches Jahr 2011!
Peter
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wenn der Anhänger 10 Jahre nicht zur HU war, wirst Du für 6 x HU bezahlen.
Falsch. Es reicht eine HU. Wenn Du 11 Monate überzogen hast kriegst Du nur eine Plakette für einen Monat und mußt dann noch eine HU machen lassen um 2 Jahre zu kriegen. Bist Du aber über die 2 Jahre rüber brauchst Du nur eine HU. (Wäre in so einem Fall besser den Monat zu warten).
Und dann ist es auch egal ob Du 3, 6, oder 48 Jahre überzogen hast. -
Hallo,
schön, wenn es so ist! Aber wo steht das?
Gruß
Peter
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Richtiisch
bis 11 Monate drüber gibts 2 Jahre ab altem Datum, ab 12 Monate gibts volle 2 Jahre
alles andere wäre Betrug, oder sagen wir Abzocke
Gruß Mani -
@ passat:
Keine Ahnung, aber so handhabt es der Dekra-Mann der bei mir in der Werkstatt prüft.:) -
Hi Peter
wo es steht müsste ich nachschaun, is aber so, hatte letztens selber nen Hänger vom Kunden, da meinte der TÜVtler, hättest halt noch nen Monat gewartet
ging aber nicht, weil er den Hänger brauchte
Gruß Mani -
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Halloundso,
hab grad mal nachgeschaut, im §29StVZO steht´s nicht drin. Wird wohl in irgendeiner Diensanweisung der Herren in blau (bzw. grün) stehen. -
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Vor 3 Jahren habe ich in Hamburg 3 Monate Tüv bekommen, ..... mit normaler Prüfung.
5 Minuten später habe ich dann 2 Jahre bekommen. ........ ganz ohne Prüfung .
Beide Prüfungen waren (fast) gleich teuer : ..... wobei die ersten 3 Monate mit richtiger Prüfung billiger waren als die 2 Jahre ohne Prüfung; ...... ***
Das Ganze mit der Rückdatierung scheint auch örtlich leicht verschieden zu sein.Wo es steht ? ..... keine Ahnung.
Manfred
*** weil für die 3 Monate keine Plakette geklebt wurde
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Wo es steht, steht ein Beitrag über deinem
ich hab jetzt grad beim TÜV für Kfz mit Dienststellen: TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH. Ridlerstr. 57 80339 München, Tel. 089 / 574061 angerufen
da lachte die Dame nur
ab 12 Monate drüber gibts zwei Jahre, fertig und man muß nur EINMAL zahlen
hab extra mehrmals nachgefragt
sie sagte auch das wäre Abzocke, wenn zweimal kassiert wird
also lasst euch ned verrückt machen
guten Rutsch und weiterhin gute Fahrt
Gruß Mani -
Falsch. Es reicht eine HU. Wenn Du 11 Monate überzogen hast kriegst Du nur eine Plakette für einen Monat und mußt dann noch eine HU machen lassen um 2 Jahre zu kriegen. Bist Du aber über die 2 Jahre rüber brauchst Du nur eine HU. (Wäre in so einem Fall besser den Monat zu warten).
Und dann ist es auch egal ob Du 3, 6, oder 48 Jahre überzogen hast.
Ich kann meinem Vorredner nicht anschließen! Ich brauche 2 HU, jedenfalls war das auch die Auskunft vom TÜV-Nord, wie in meinem Fall, wenn das Fahrzeug seit 10 Jahren nicht mehr da war:
Die erste HU gilt nur 4 Wochen und die 2. HU dann 2 Jahre. Natürlich kann mann dann auch beide an einem Tag machen! Klar ist das Geldscheiderei, aber was soll´s, man ist doch froh, wenn man eine Plakette bekommt. -
Wenn Du Dir das gefallen lässt, selber schuld
ich würde nur einmal bezahlen, es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür doppelt zu kassieren, und wenn dann sollen Sie dir das schriftlich geben, werden sie aber nicht
Gruß Mani -
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Hi,
der Anhänger muss zwar nicht versichert werden, man kann das aber tun. Es gibt sogar landw. Anhänger bis 25 km/h die versichert sind. Wenn der Anhänger abreißt besteht kein Schutz mehr durch die Autoversicherung.
Gruß
Gerhard -
bist dir da sicher? das ist ja dann ein Unfall der unterm fahren passiert ist
nur wenn er geparkt ist und sich in Bewegung setzt, dann zahlt die Auto VS nicht, dazu bräuchte man ne extra VS