Bootsanhänger und Werkstattfahrt

  • ...sagt zumindest mein Versicherungshai. Mit dem hatte ich schon die eine oder andere Diskussion wegen der Anhängerversicherung. Sonst würde auch die Versicherung für landw. Anh. nur wenig Sinn machen.

    Gruß
    Gerhard

  • Hi,

    der Anhänger muss zwar nicht versichert werden, man kann das aber tun. Es gibt sogar landw. Anhänger bis 25 km/h die versichert sind. Wenn der Anhänger abreißt besteht kein Schutz mehr durch die Autoversicherung.

    Gruß
    Gerhard



    Erstmal frohes Neues!

    Ich bin der Meinung, dass bei Bootstrailern mit grünem NR-Schild der Trailer in der Haftpfilchtversicherung des Bootes mitingeriert ist (bei mir jedenfalls), für den Fall, dass der Trailer abgekuppelt irgend wo steht.

    Gruß
    Frido

  • 2.3
    Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese verspätet durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr, in dem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen.



    Die Frist beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung


    Demnach ist es absolut gesetzeskonform, dass ich erst nur 3 Monate TÜV bekam ..... und der TÜV-München begeht halt eine Gesetzesbeugung .


    Aber Abzocke bleibt es !


    Manfred

    Manfred