Hallo zusammen,
wenn ich einen Anhänger verkaufe, der neue Besitzer ihn dann an- bzw. ummeldet, bekommt dann meine Versicherung eine "Meldung", oder muss ich ihn bei meiner Versicherung "kündigen"?. (wasn Satz)
Gruß Jürgen
Anhänger verkaufen........wie??
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Sicherheitshalber dem Straßenverkehrsamt und der Versicherung eine Kopie des Kaufvertrages mit Datum und Uhrzeit zuschicken.
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Ist genau wie beim Auto!
Theoretisch schaut das so aus:
Mit dem Verkauf des zulassungspflichtigem Fahrzeugs geht die Versicherung mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Eigentümer über. Dieser hat dann allerdings ein Sonderkündigungsrecht. Aber er könnte "deinen" Vertrag auch fortführen, muss dann halt nur entsprechend seine Prozente und anderen Angaben an die Versicherung melden.
Praktisch isses jedoch so:
Entweder du verkaufst das Fahrzeug gleich abgemeldet (ist am stressfreiesten) oder aber, du vereinbarst direkt im Kaufvertrag, dass der neue Käufer das Fahrzeug direkt am nächsten (Arbeits-)Tag abmeldet und dir die Abmeldebescheinigung per Fax schickt. Wahrscheinlich meldet der neue Eigentümer das Fahrzeug dann ohnehin gleich auf sich an, dazu braucht er ne neue EVB-Nummer (früher Doppelkarte), also kündigt er deine Versicherung im gleichen Zuge - die Versicherung wird bei der Ab- bzw. Ummeldung des Fahrzeugs automatisch informiert.
Wenn der neue Eigentümer das Fahrzeug aber NICHT direkt abmeldet, ja, schlimmstenfalls sogar noch nen Unfall damit baut, dann MUSST du sofort den Weg von UweS gehen und die Zulassungsstelle entsprechend informieren. Für den Fall, dass der neue Eigentümer schon auf dem Rückweg von dir nen Unfall baut, sollte man übrigens immer ne genaue Uhrzeit in den Kaufvertrag reinschreiben - denn sonst bist du ggfs. noch in der Haftung! -
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danke Jay
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Nicht dafür - ist schliesslich ne Randerscheinung sowohl meines gelernten und ausgeübten Berufs (wenngleich in ner anderen Sparte) als auch meines "privat" betrieben Gewerbes - da sollte ich das also recht genau wissen!