Begrenzung in der Länge? Maximaler Überstand? Fortsetzung:

  • Das Scheißen an Achsteilen oder tragenden Rahmenkonstruktionen (Zitat Prüferbibel) ist nicht erlaubt weil:

    Ein Träger erhält etwa ein Drittel seiner Festigkeit durch Walzen und auch Umformen in einer z.B. Gesenkbiegepresse durch eine Verzerrung des Metallgitters. Beim Schweißen wird diese Verzerrung wieder rückgängig gemacht. => die Festigkeit ist dahin. => nicht erlaubt, möglicherweise auch verboten? Was aber genau wie tragend ist kann bei manchen Teilen diskutiert werden. In diesem Fall liegt der Prüfer aber sicher richtig.
    Und: Ich würde es auch so machen wie der Mani sagt.

    Gruß
    Gerhard

  • Lieber Admin,

    Der Autor denkt folgendes:
    Dein Flehen diese Diskussion fortzusetzen, trotz Unsäglichkeiten, ist erhört worden. Wie der Autor, also quasi ich – auch wenn hier die Ansprache in der 3. Person singular erfolgt, feststellen muss war das ja nur eine Frage der Zeit. Darüber hinaus hat der Autor gelernt, Autoritäten nicht zu widersprechen. Dies möchte Dir der Autor an folgendem Beispiel näher erläutern:

    Vor einigen Jahren hat es sich zugetragen, dass ich zum Erwerb der Fahrerlaubnis für schwere (Nutz-) Fahrzeuge, bei einer Fahrschule vorgesprochen habe. Diesem Umstand ist es dann auch zu verdanken, dass ich mich zu Fahrstunden wieder im Führerhaus eines untermotorisierten und verrosteten MB wieder gefunden habe .
    Beim Befahren von Steigungen, wissen wir, muss man rechtzeitig in den niedrigeren Gang schalten. Nachdem das Auto schon einige Zeit am Drehzahlbegrenzer verweile blickte ich zum Schalthebel. Dies war der Anlass für den Fahrlehrer in bestem Kölsch zu sagen:“ Lass ihn ziehen, Junge! Lass ihn ziehen! Nun, was soll ich sagen. Aus obigen Zeilen ist zu entnehmen, dass ich von der These mit der Autorität Kenntnis habe. Und so habe ich seinem :angel: Wunsch entsprochen :o, er ist ja schließlich rechtlich gesehen der Fahrzeugführer. Auf alle Fälle war das dann auch nicht das richtige. Er hat irgendwas von Gefahrenzulage gefaselt :evil:. Was hat er eigentlich damit gemeint :kratz:?

    Und die Moral von der Geschicht? Ärgere Deine user nicht, wenn sie keine Ahnung haben.

    Gruß
    Gerhard

  • Siehst du Gehard, so werden Lektionen fürs Leben von Generation zu Generation weitergegeben, ich danke dir. Es lag auch nicht in meiner Absicht User zu ärgern. Auch hatte ich den Ironie-Modus an, aber zugegebener Maßen gestehe ich ein, dass dieser ohne entsprechendes Smilie nicht zu erkennen war und wir beide kennen uns ja auch noch nicht so gut (Mani hätte es verstanden). Ich heiße übrigens Frank.

  • Gut, dann gehts hier ja weiter
    Zitat vom vorigen Thread
    du darfst den Aufbaurahmen nur am Fahrgestell anschrauben NICHT SCHWEISSEN du darfst wenn du willst oder must das fahrgestell auch verkürzen dadurch must du ja neue löcher bohren alle schraubbefestigungen von Fahrgestell zum Rahmen müssen M 12 sein und eine festigkeit von 12,9 so wie selstsichernde Muttern Festigkeit12.9


    Zitat Ende


    Kann das jemand bestättigen? Weil dann müßte ich ja alle meine Hänger stillegen- sogar der neueste hat 8.8.....

  • Hi,

    der Mani hat vollkommen Recht, 8.8 ist ausreichend. 4.6 ist Baumarkt und Möbelfestigkeit. Dies ist die Standartfestigkeit für Metallbaukonstruktionen (mit dyn. Belastung). Mancher Hesteller verlangt 10.9. Ich behaupte :belehr:, dass diese Hersteller manchmal "Angstfestigkeiten" vorschreiben, ohne tatsächlich nachgerechnet zu haben. Zumindest teilweise.

    Bei Rahmen- oder Deichselprofilen oder Achsteilen darf nicht geschweißt, gebohrt oder verzinkt werden. Wenn man aber mit Hirn, also an Stellen ohne Belastung etwas bohrt oder schweißt kann man das sicher zur Disposition stellen.

    Gruß
    Gerhard

  • Also ich hab so das gefühl hier wird aneinander vorbeigeredet.
    An Bauartgebrüften Teilen darf man nicht schweisen das ist klar aber am Rahmen von einem alten Wohnwaagen ? also bei meinem ist das 4 kantrohr und das ist vom Hersteller ja selbst verschweist worden da hätte ich jetzt kein problem was drann zu schweisen, bei diesen neuen Pressblechteilen ist das was anderes das sehe ich ein ...

  • Hi,

    Hersteller darf das (Schweißen).
    Hersteller des Aufbaus darf das nicht, wenn es ein Fahrgestell eines anderen Herstellers ist.
    Hersteller des Aufbau darf das, wenn es der Hersteller des Fahrgestells an bestimmten Stellen erlaubt oder vorsieht.
    Hersteller des Aufbau darf das, wenn er sich selbst als Hersteller des AUfbaus eintragen lässt.
    Es wird toleriert, wenn es mit Hirn gemacht ist.

    Sprechen wir hier nicht von einem Wohnwagenrahmen?

    Alles Klar :kratz:?

    Gruß
    Gerhard

  • noch etwas:
    ein Fachbetrieb oder der Hersteller darf Reparaturen durchführen, wenn es keine Veränderungen sind.
    Verändert er etwas mus man die Freigabe des Herstellers einholen.

    Ich hatte mal von Daimler ein Buch zur Instandsetzung und Umbauten von Fahrzeugrahmen. Da war jede Bohrung mit Durchmesser und Position drin, die zu verwendenden Profile und Werkstoffe und wie Du Deinen Furz zu lassen hast.

  • Äh wie denn jetzt ?
    Wenn ich jetzt nächstes ja aus meinem alten WoWa einen Hochlader machen will darf ich am Rahmen, 4 kant Rohr schweißen ?!


    MFG S

  • Hallo Stephan,

    kann ich Dir so nicht sagen. Kommt darauf an. Wie gesagt, es gibt ja auch Grenzfälle. Machst Du Bild, guck ich. Vielleicht weiß ich es, vielleicht aber auch nicht.

    Hab noch Beispiel (Bild 1 + 2):
    Das Ding hat übrigens ein Kennzeichen!!!!

    Entgegen der Spielregel "An der Achse darf nicht geschweißt werden" sehen wir hier.
    Aber darf an einer Achse nie geschweißt werden? (So auf jeden Fall gar nicht!!!)
    RICHTIG, das ist falsch. Unter Beachtung bestimmter Spielregeln ist es dennoch erlaubt.

    Gruß
    Gerhard

  • Du kennst nicht zufällg den TÜV Prüfer der diese Schweißnäte abgenommen hat?
    Ich denke da muß ich viel Bier trinken um das so hinzubekommen ..........


    OK ich mache ein Bild.

  • Ja, der war ziemlich übel. Das Highlight habe ich allerding erst auf den zweiten Blick gesehen. Irgendwie war der nicht so wie er hinter dem Auto stehen soll. Dann habe ich das Maßband rausgeholt und festgestellt, dass die Diagonale nicht nur um ein paar mm sondern um einige cm unterschiedlich ist. Damit der Aufbau aber überhaupt drauf passt hat der Schöpfer in den rautenförmigen Kipper einzelne Verlängerungsstücke eingebaut. Bei den Gelenken waren keine Bolzen und Hülsen drin, sondern nur Schrauben in Löchern, die einfach durch die Profile gebohrt worden sind. Noch Fragen?

    @Mani,
    man kann natürlich auch, ich meine Dein "Lager" ist ja eigentlich die perfekte Anhängerschmiede, direkt am Objekt den Achsabstand prüfen :evil2::evil2::evil2::pfeif:!

    ;) Gerhard

  • Vor allem stellt sich die Frage warum die Deichsel nicht an den vorhandenen Aufnahmepunkten angebracht wurde... dafür sind die doch eigentlich da...