Gesetzliche Vorschriften nach ECE-Regelung 48
Aus eigenem Anlaß anbei ein paar Schaubilder und die Maße zu jeder Beleuchtung.
Zu beachten ist: Bei Kombinationsrückleuchten ist das entscheidende Maß nicht die untere/obere Kante der gesamten Leuchte, sondern der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche. (StVZO §53)
Zudem nicht bei allen Leuchten die Mindestabstände gleich sind:
350mm:
Fahrtrichtungsanzeiger(DI): 350 mm
Schlußleuchte(RPO): 350 mm
Bremsleuchte(SL) 350 mm
250mm:
Nebelschlußleuchte(RF): 250mm
Rückstrahler, dreieckig(RR): 250mm
Rückfahrleuchte(RL): 250mm
Schaubilder und genaue Maße:
01 Beleuchtung Front.jpg02 Beleuchtung Seite.jpg03 Beleuchtung Heck.jpg04 Beleuchtung Masse.jpg
Gruß Udo