Anbringhöhen und Abstände für alle Leuchten, Maße und Vorschriften ECE-Regelung 48,

  • Gesetzliche Vorschriften nach ECE-Regelung 48

    Aus eigenem Anlaß anbei ein paar Schaubilder und die Maße zu jeder Beleuchtung.
    Zu beachten ist: Bei Kombinationsrückleuchten ist das entscheidende Maß nicht die untere/obere Kante der gesamten Leuchte, sondern der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche. (StVZO §53)

    Zudem nicht bei allen Leuchten die Mindestabstände gleich sind:
    350mm:
    Fahrtrichtungsanzeiger(DI): 350 mm
    Schlußleuchte(RPO): 350 mm
    Bremsleuchte(SL) 350 mm
    250mm:
    Nebelschlußleuchte(RF): 250mm
    Rückstrahler, dreieckig(RR): 250mm
    Rückfahrleuchte(RL): 250mm

    Schaubilder und genaue Maße:
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    Gruß Udo

    ...Alles eine Frage des Standpunktes...Aufgeben? Niemals :)

  • Hallo

    hast mal ne Quellenangabe woher das stammt

    die neueste Fassung der STVZO sagt nämlich was anderes

    Zitat

    Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche....

    also nix mit Mitte vom Lichtaustritt

    ein paar andere Sachen gefallen mir da auch ned ganz

    Gruß Mani

  • Korrektur nach StVZO oben eingepflegt, danke :-)...

    Beispielbild meiner Beleuchtung, HU bestanden.
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    Der Hänger steht mit Ladefläche und Deichsel in Waage. Angehängt an meinem Zugfahrzeug kommt der Hänger hinten etwas hoch, aber das hat mit den Maßen nach StVZO wenig zu tun, wirkt bei der HU nur anders.

    Zum Thema alte "Fahrzeuge" und Bestandsschutz: Der Westfalia ist mit neuem Leuchtenträger aufgebaut und somit nicht im Originalzustand. Die Abstände sind kritisch (Blinker und Schlußlicht).

    Aber bei jeder HU macht der Ton die Musik und auch Gutachter sind nur Menschen :)
    Ich hatte bei HU lediglich Glück und der neue ALU-Aufbau hat den Prüfer begeistert und somit war schon vorweg gute Stimmung, also gute Voraussetzungen für die Erteilung der Plakette. Solche Abstände kalkuliert zu bauen halte ich für etwas "heikel" :-).

    So long
    Udo

    ...Alles eine Frage des Standpunktes...Aufgeben? Niemals :)

  • Über "wie ich meine HU gekriegt habe " gibts hier auch schon und TÜV-Prüfer sind auch nur Menschen und gottseidank mit Augenmaß weil sonst könnten hier einige zu Fuß gehen und ihre Sachen im Rucksack tragen:biggrins::biggrins::biggrins::biggrins:
    Ich mach da jedenfalls keine Reklame von "Fehlentscheidungen in der Grauzone", ich muß da nämlich in regelmäßigen Abständen wieder hin;);)

    Aber die Bilder wollen wir trotzdem sehen, :D:D:D =GRÜN


    Und außerdem ist dein Anhänger BJ 1976, da war einiges anders als heute und darf teilweise immer noch so sein (Bestandsschutz schrieb mir hier mal ein Mitforist), das ist manchmal recht praktisch.

  • Ich habe an meinem kleinen Stema (< 1,8m breit) gerade frischen TÜV mit hinteren roten Umrißleuchten und vorderen oberen weißen Eckenmarkierern. Der TÜV-Onkel meinte sogar, das sei mal vernünftige Beleuchtung!

    Jaja, auf dem Bild sind die noch nicht drauf. Ich mache in den nächsten Tagen mal aktuelle ...
    <<<

    Schöne Grüße
    Uwe

    Stema B6075 750kg / Moetefindt FTP235 3500kg (verkauft)

  • Wie ist es denn mit den seitlichen abständen? Rückstrahler und leuchten dürfen ja maximal 40cm von der Breitesten stelle entfernt sein, zählt hier dann auch der äußerste Punkt? Bei meinen dreieckigen Rückstrahlern wären das nämlich ein paar entscheidende mm wo ich noch im erlaubten maß wäre... Zudem sähen ein paar mm weiter innen besser aus...

  • Das der Kotflügel mitzählt war mir bewusst, mir war nur nicht bewusst, dass nicht der Mittelpunkt des Dreieckigen rückstrahlers, sondern der äußerste Punkt maximal 400mm vom Rand entfernt sein darf, denn das gibt ja noch mal ein paar cm Spielraum...