Woher neue Achse 820mm ungebremst für alten Heku-Trailer

  • Du darfst ja nur 3,5t ziehen, weil der anhänger ja auch nur 3,5t hat, und mit Kugelkopfkuplung darf der anhänger maximal ein zgg von 3500kg haben...


    Wie es bei traktoren ist weiß ich nicht, denn das sind ja zugmaschinen, aber ich denke mal das es dort auch nicht anders sein wird.


    Diese Frage hat aber noch in keinem Forum ein Ende genommen, warum also sollte sie hier ein ende nehmen?

  • Ich hab auch 3,5 to Anhängelast und könnte nach Fido´s Auslegung die Stützlast von (bei mir) 250 kg noch mit draufrechnen. Geht nicht, darf nicht, iss Unsinn.

    @ Fido: Hat der Mani explizit was von ner Kugelkopfkupplung erzählt? Auch bei meiner Maulkupplung am Auto iss da nix anders....

    Gruß, der Feger

  • Gut, es gibt ja auch maulkupplungen mit auflaufbremse, stimmt. Dann sage ich es haltanders: über 3,5t zgg benötigt ein Anhänger eine Durchgehende Bremsanlage (druckluftanschluß)

  • Korrekt...
    Aber wenn ich jetzt ´nen Anhänger mit zul. GG von 3 to nehme, darf ich den nicht mit 3250 kg fahren. Iss so, der hat halt nur 3 to. Punkt und feddich

    P.S.: Der Maulkupplung ist das herzlich schiet egal, ob der Anhänger mit Luft oder per Auflauf gebremst wird....

  • Genau so habe ich es dohc schon die ganze zeit gesagt. das zgg des anhängers darf nciht überschritten werden, nur bei der Anhängelast wird die stützlast addiert.


    Und bei der maulkupplung kann man beides haben, auflaufgebremst und ne druckluftanlage, und mit auflaufbremse sind einfach nicht mehr als 3500kg erlaubt...

  • @ Fido: Das las sich aber nen paar Beiträge vorher ganz anders....


    Beim Auto wäre es ja das gleiche, man hätte sonst ja 50Kg weniger nutzlast, da die 50Kg dem Auto abgezogen werden aber dem Anhänger nicht gut geschrieben... Dann würden ja alle hingehen, und 0kg Stützlast haben, weil sie ja sonst weniger mitnehmen dürfen...



    Gruß, der Feger

  • Jetzt habe ich auch verstanden, warum ich bei meinem Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 1350kg habe, obwohl auf meiner Achse nur 1300kg steht.

    Danke

    Gruß

    Otthardt

  • Um mal wieder zum Thema zurück zu kommen, Totti was macht der Achsumbau- und die Fotos nicht vergessen:]


    Grüße Rüdiger

  • Moin,


    ich werde natürlich weiter berichten, aber die Achse muß ja erstmal produziert werden. Da ich jetzt 3 Wochen auf Geschäftsreise nach GC muß (gibt glaube ich schlimmeres :D), habe ich um Auslieferung der Achse nach dem 24.07. gebeten.
    Ich war bereits bei einem lokalen Reifenhändler meines Vertrauens. Sobald die Achse da ist fahre ich mit Trailer hin und wir halten die Achse an, um die genaue ET der Felge zu bestimmen. Breiter als nötig muß es ja nicht sein. Dann bestellt er mir die Räder, sind ein Tag später da. In der Zwischenzeit baue ich die Achse an. Ich halte euch natürlich auf dem Laufenden.


    BTW: Wir hatten ja hier den Verdacht, daß die Achse verkehrt herum montiert wurde im Rahmen des Umbaus von Jollentrailer auf Kasten. Dem ist nicht so, hatte mir Herr Heinrichs von Nieper bestätigt. Das hat man früher so gemacht, der Hänger selber, bzw. die Idee kommt ja aus den 60ern. Vorläufer nannte man das, wenn die Räder nach vorn schwenken und nicht nach hinten.


    Und wegen der Bohrungen:


    Ich kann also schauen, wie es auskommt...


    Grüße


    Totti

  • Das mit den 35Kg Stützlast addieren würde ich vergessen, denn du darfst das zgg des Anhängers ja nicht überschreiten, und dieses setzt sich aus der Achslast und der Stützlast zusammen. Die Stützlast addieren geht nur wenn der Anhänger mehr darf als das Auto. Also 300Kg Anhängelast und 35Kg Stützlast, dann dürfte der Anhänger maximal 335Kg wiegen wenn die Stützlast 35kg beträgt.


    Ich würde aber mal versuchen einen Tüv zu finden der nicht darauf achtet, ob die Deichsel für mehr zgg ausgelegt ist...


    Kennt jemand einen TÜVer, der mir vielleicht ein paar Kilos mehr einträgt?


    :angel:

  • In der Regel klappert man für sowas einfach mal die TÜV stellen im näheren umkreis ab... Es bringt dir doch nichts, wenn ich dir eine Prüfstelle in meiner nähe sage....


    Außerdem kann man das so Pauschal nicht sagen... jede Prüfstelle hat ihre eigene "Schwachstelle" beim einen lässts sich besser Felgen eintragen, beim anderen besser auflasten... Also einfach ne liste ausdrucken, und ein Paar Tüv stellen anfahren. So habe ich es auch bei meiner 100er zulassung für meinen dafür zu alten Wohnwagen gemacht. Der 3. Prüfer hat nicht auf die Erstzulassung geguckt...

  • Und innerhalb einer Prüfstelle gibt es dann auch noch die individuellen Prüfer, .... jeder mit seinen Stärken und Schwächen .... mal nett gesagt ;):D


    Wenn auf dem Zugrohr 350 Kg stehen ..... lastet den Anhänger kein "Tüver" auf, der im Vollbesitz seinen Sehkräfte ist.
    Das wäre vorsätzliche Missachtung geltender Gesetze und Vorschriften und ist mit dem "Ermessensspielraum" auf keinen Fall abgedeckt.

    Alternative wäre vielleicht ein neues Zugrohr "mit 750 kg" ..... und da kommt es dann auf die "freitragende Länge" an ......
    und wenn die überschritten wird ..... und er das "nicht merkt" .... weil das schon "ein alter Hänger" ist ... ;):biggrins:

    Dann hat man einen "grundüberholten" Anhänger , der größere Räder hat und "ein bisschen" aufgelastet werden soll ;):D:D

    So in dieser Richtung würde ich die Sache mal angehen.

    Manfred

    Manfred

  • Mal ein kurzes Feedback:


    Seit gestern ist die neue Achse fertig, sieht wirklich super aus.
    Räder sind bestellt, neue, größere Kotflügel aus schwarzem Kunststoff sind auch schon da. Montag wird umgebaut, Dienstag TÜV Termin in der Hoffnung, daß ich den Prüfer überreden kann doch ein paar Kilos aufzulasten. Wenn nicht, dann nicht. Dann habe ich wenigstens 100km/h Zulassung gewonnen und keinen Ärger mehr mit defekten Reifen und Radlagern. Die Reifen haben schon wieder etwa 1cm Auswaschungen im Profil...


    Grüße


    Totti

  • Seit gerade steht der Hänger auf der neuen Achse, ist jetzt etwas höher... :]
    Morgen 14.30 Uhr habe ich einen Termin beim TÜV in Kleve, auf Empfehlung. Aber den Zahn mit der Auflastung hat mir der Prüfer auch gleich gezogen. Schaun wir mal, wie es morgen läuft...

  • So sieht er nun aus. 100er Plakette hat er, neue Achse und Räder auch. Eintragung war kein Thema.
    Der Prüfer war aber ein sehr Netter in Kleve beim TÜV und hat mich ermutigt, den nächsten Hänger auf Basis der Achse komplett neu zu bauen und den Kasten umzuschrauben. Dann habe ich auch die 750kg locker im Sack...


    :)

  • Das zulässige Gesamtgewicht des Hängers darf nicht über dem im Zugfahrzeug eingetragenen Leergewicht liegen .... wenn der WW eine Antischlinger-Kupplung hat.
    WW ohne Antischlinger nur 80 % vom Leergewicht ...... Anhänger ohne Bremse max 30 % vom Leergewicht.



    Manfred

    Manfred

  • Totti, was hat dein Zugrohr für einen Durchmesser und was für eine Länge? Würden dir 450 KG reichen?

  • Hallo Totti,


    Glückwunsch zum TüV und zum neuen Fahrgestell, jetzt musst du dir nur noch ein Schild mit der 100km/h Zulassung hinten drauf kleben.

    Gruß Uwe




    .............das einzig Wahre............ Platte fahre..................