Ich denke ja. Wird wohl bei Hängern nicht anders sein als bei PKWs. Ich wollte noch ein 3. Bremslicht oben an der geschlossenen Stirnseite kurz unter dem Dach montieren.
Gibt das eventuell Probleme mit einer Rückfahrkamera? Die muss etwa an die gleiche Stelle. Hab ein bissel Angst das ich die komplett überblende wenn ich auf der Bremse stehe.
Zusätzliches Bremslicht erlaubt?
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Ja, steht hier irgendwo-darfst du sogar an bewegliche Teile anbauen. Da stand auch was über mindest und max-Höhe drinn.
Deine Befürchtung wegen überblendens der Kamera teile ich auch.
Vieleicht die Kamera in ein kurzes Stück KG-Rohr einbauen daß sie seitlichen Blendschutz hat... -
Halllo Tobi
kannst Du machen, hab ich bei meinem auch drann, ist kein Problem
an Wohnwagen siehst das übrigends auch oft
Gruß Mani -
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Hallo Tobi,
wenn Du das Bremslicht oberhalb der Cam anbringst ist es kein Problem. Hab ich auch so. Wenn es daunter ist, weiß ich nicht. -
Hallo allerseits,
für meinen Lastenanhänger (HP500.01) mit nach oben herausziehbarer Rückwand denke ich über ein 3. Bremslicht nach. Jetzt suche ich nach einer zuverlässigen Kontaktierung, da ich nicht jedes Mal einen Steckverbinder trennen will.
Hat da jemand eine Idee? Dachte z. B. an eine federnde Kontaktleiste von einem Fahrzeug mit Schiebetüren. Bekommt man sowas irgendwo und wäre das robust genug? Gibt es etwas besseres?
Danke und viele Grüße
Dirk -
Deine Befürchtung wegen überblendens der Kamera teile ich auch.
Vieleicht die Kamera in ein kurzes Stück KG-Rohr einbauen daß sie seitlichen Blendschutz hat...Ich würde das KG-Rohr dann lieber um das Bremslicht machen, um den Blickwinkel der Kamera nicht einzuschränken. Das 3. Bremslicht soll ja sowieso nur nach hinten strahlen.
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Was ist die min. Bodenhöhe fürs dritte Bremslicht? Ich würde eins unters Kennzeichen machen wollen.
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@ Dirk: Hast Du inzwischen eine Lösung gefunden?
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@ Stoelo: Danke der Nachfrage. Konnte mich noch nicht darum kümmern. Aber vielleicht nehme ich die Kontaktierung von der Hecktür des B1000, wenn ich eine bekomme. Das muss aber noch etwas warten, habe erst mal anderes zu tun.
@ vash: siehe https://anhaengerforum.de/forum/thread/27, Punkt 15. Könnte also klappen, allerdings frage ich mich, wie sinnvoll das in der PRaxis ist.
Viele Grüße
Dirk -
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Hmmmm, ob das UNTERM Kennzeichen wirklich erlaubt ist...
ZitatAnbauhöhe:
Min. 350 mm, max. 1.500 mm (Ausn.: 2.100 mm nur, wenn keine 2 zusätzlichen Schlussleuchten angebaut sind). Anbauhöhe der zusätzlichen Schlussleuchten: Min. 600 mm oberhalb der vorgeschriebenen Schlussleuchten -
Habe heute einen Reisebus gesehen mit dritter Bremsleuchte, in etwa 3m Höhe.
Bei Fahrzeugen sieht es scheinbar anders auch wenn man schaut daß der Anhänger
nur 1,5m darf. -
das kann nicht sein. dritte bremsleuchte bei meinem hänger ist auf ~2,70 m höhe.
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Hab ich heute auch gesehen, ein Bus mit der dritten Bremsleuchte am Dach. Ausnahmegenehmigung??
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nö, standard. jedenfalls steht im schein nichts dazu.
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Hmmmm, ob das UNTERM Kennzeichen wirklich erlaubt ist...
Aspöck hat einen Kennzeichenträger mit integrierter 3. Bremsleuchte, da ist die Bremsleuchte direkt oberhalb vom Kennzeichen...http://www.aspoeck.at/?inc1=30&kat_intnr=25&ukat_intnr=18&p_intnr=100&ist_menueintnr=556
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Ich meine, die aktuelle Regelung wird ausgelegt "dritte Bremsleuchte oberhalb der seitlichen" ohne Zwangsmaß.
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Das kommt doch bei kaum einem Fahrzeug hin...
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Wieso? Ich kenne kein serienmäßiges Auto, wo die dritte unterhalb der Höhe der seitlichen Bremsleuchten ist.
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Wir reden ja von Hängern. Und diese von mir gelinkte 3. Leuchte ist im Kennzeichen integriert. Maximal ein Hänger von 1000 wird wohl das Kennzeichen oben haben, oder?
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Bei den meisten LKW-Anhängern dürfte das gerade noch passen. Ansonsten ist das genauso illegal, wie die gesamte Kirmesbeleuchtung an jedem zweiten Truck.
Bei uns hat ein Fahrer, der meinte, dem TÜV-Prüfer dumm kommen zu müssen, über zwei Stunden abgebaut, bis die Zugmaschine bei der HU wieder vom Gelände durfte.