Automatische Rückfahrsperre

  • Hallo zusammen


    ich meine irgendwo gelesen zu haben das seit 1991 die Automatische Rückfahrsperre Pflicht ist.


    Dies gilt doch aber nur bei Neufahrzeugen bzw. Anhänger oder?


    Wenn ich ein Fahrgestell von Baujahr 81 erwerbe und dort eine Rückfahrsperre noch von Hand festgesetzt werden muss ist das aber weiterhin erlaubt oder?


    Daraus ergibt sich nun folgende frage:
    Wenn ich also ein Fahrgestell habe wo die Rückfahrsperre von Hand getätigt werden muss, muss dann die Original Achse genommen werden?


    Um mich besser zu verstehen was ich meine, hier mein Gedanke:
    Anhängergestell (vormals ein Wohnanhänger) welches eine Manuelle Rückfahrbremse hat, den Aufbau ändern.
    Soweit so klar und dürfte nicht das Problem sein (sehen wir mal vom Gewischt ab)


    Nun der Gedanke der Bremse: Da die Bremse ja eh Manuell bedient werden muss, kann man dann nicht auch die PKW Achse verwenden?


    Die PKW Achse verfügt ja auch über ein Handbremsseil welches dann mit dem Fahrgestell verbunden werden kann.


    Hoffe jetzt das ihr meine frage versteht und was ich meine.


    VG
    Alex

  • Wenn du ein Wohnwagenfahrgestellt mit Fahrgestellnummer und Schein/Brief umbaust, und das als Umbau abnehmen lässt, gibts keine Probleme wenn keine Rückfahrautomatik da ist.


    Eine PKW-Achse kannst du vergessen: Wenn die Kombination aus Auflaufbremse und Achse so noch nie abgenommen war, brauchst du eine [definition='1','2'][/definition]. Diese Berechnung wirst du nirgends bekommen für deine PKW-Achse, weil die beiden Dinger einfach nicht zusammenpassen.

    Bitte keine Anfragen per PM an mich. Immer ins Forum posten, dann haben alle was davon!

  • Was meinst Du, .... was da für´n zusammengebastelter Müll auf den Straßen unterwegs wäre, wenn es keine Bestimmungen gäbe 8o



    Manfred

    Manfred

  • Hallo Manfred


    okay magst du ja mit recht haben, ABER dennoch,
    ich könnte glatt Wetten das ich das wie oben beschrieben in Holland z.B. zugelassen bekomme.


    VG
    Alex

  • dann lass es in Holland machen, wenn er dann ne EG erlaubnis hat, kannstn ja hier anmelden

    aber auch die Holländer sind nimmer so locker, die müssen sich genauso an die EU Regeln halten

    Gruß Mani

  • Hi Mani


    dazu müsste ich erst mal meinen Bekannten fragen.
    Aber der Aufwand wäre so wie so zu Groß wegen Wohnsitz usw.


    Habe heute den Espace getrennt.
    Dazu aber im anderem Beitrag mehr.


    Alex