Hallo zusammen
ich meine irgendwo gelesen zu haben das seit 1991 die Automatische Rückfahrsperre Pflicht ist.
Dies gilt doch aber nur bei Neufahrzeugen bzw. Anhänger oder?
Wenn ich ein Fahrgestell von Baujahr 81 erwerbe und dort eine Rückfahrsperre noch von Hand festgesetzt werden muss ist das aber weiterhin erlaubt oder?
Daraus ergibt sich nun folgende frage:
Wenn ich also ein Fahrgestell habe wo die Rückfahrsperre von Hand getätigt werden muss, muss dann die Original Achse genommen werden?
Um mich besser zu verstehen was ich meine, hier mein Gedanke:
Anhängergestell (vormals ein Wohnanhänger) welches eine Manuelle Rückfahrbremse hat, den Aufbau ändern.
Soweit so klar und dürfte nicht das Problem sein (sehen wir mal vom Gewischt ab)
Nun der Gedanke der Bremse: Da die Bremse ja eh Manuell bedient werden muss, kann man dann nicht auch die PKW Achse verwenden?
Die PKW Achse verfügt ja auch über ein Handbremsseil welches dann mit dem Fahrgestell verbunden werden kann.
Hoffe jetzt das ihr meine frage versteht und was ich meine.
VG
Alex