Bastei 1 mit 700kg zGG auflasten?

  • Hallo zusammen ich bin nun stolzer Besitzer eines Bastei 1 aus BJ. 77.

    Der Wagen ist innen nicht mehr Original und im Fahrzeugbrief steht leider kein Leergewicht. Aber ich denke, dass die 700kg nun fast leer erreicht werden, da auch ein Kühlschrank verbaut ist.

    Nun meine Frage, da es das Fahrzeug ja auch mit 800kg zGG gab, was meint ihr sagt der TÜV zu einer Auflastung?
    Was müsste ich dazu alles machen und was wird das ca. kosten?
    Vielen Dank für eure Infos.

  • Hallo

    schau auf deine Typenschilder, Auflaufbremse, Kugelkupplung, Achse und Bremsankerblech, wenn die alle für mehr als die 800 kg sind, dann gehts, aber meist sind die Teile zumindest zum Teil nur auf das jetzige Gewicht ausgelegt, und dann sagt der TÜV Nein

    Gruß Mani

  • Aktuell steht der Wagen noch etwas weit weg, so dass ich da nicht einfach mal schauen fahren kann.

    Aber im April ist er dann in der Nähe und dann kann ich mal schauen.

    Bin schon gespannt auf das Leergewicht. Wo kann man sowas relativ genau wiegen lassen??

  • Hallo Sparfuchs:

    Wiegen bei: TÜV (vorher anrufen), Mülldeponie (kein Scherz),
    Kieswerk, Betonwerk, Mehlwerk ...
    Bei den letzten dreien kenne ich jedoch nicht die Genauigkeit
    unterhalb von 10 to.
    Du brauchst bestimmt einen Wiegeschein, da sind die ersten beiden
    genannten Mögl. von Vorteil, da amtlich.

    Gruß twtrailer

    Anhänger z.Zt.:
    2000/1500kg Tandem Hochplane:), 5,50 m Wohnwagen=), HP400-Flachplane

  • Hallo, laut Tabelle von 1977 wiegt der Bastei leer 590 kg mit bescheidenen 60 kg Zuladung. Ich denke aber auch, daß mit ein paar Extras locker 700 kg zusammenkommen. Am besten ist wie schon erwähnt erstmal wiegen (ich mach das auch manchmal auf dem Schrottplatz für 2Euro in die Kaffekasse;)) und dann sehen was auf den Typenschildern steht.

    Grüße

    U.D.O.

  • Kann dem nur zustimmen:als erstes mal wiegen lassen!


    das mit dem auflasten ist nicht so einfach. der prüfer braucht eine grundlage, auf der er die auflastung eintragen kann. normalerweise ist das eine herstellerbescheinigung (z.b. üblich bei vw t4). geht höchstwahrscheinlich in deinem fall nicht mehr. du müsstest halt nachweisen das bremse, fahrwerk etc. für das gewicht geeignet sind. und auch das wird, denke ich, sehr schwer.
    und ohne nachweise wird kein prüfer das risiko eingehen...