Typenschild fehlt an Peitz Achse von Lord 550 BJ 74

  • Hallo zusammen,
    ich habe mich in meiner scheinbar aussichtslosen Lage hier in diesem mit geballtem Wissen gefüllten Forum angemeldet.
    Hut ab, was ich schon alles gelesen habe.


    Nun zu meinem "Problem"
    Wir haben einen Wohnanhänger LMC Lord 550 BJ 74 abgerüstet um die Achse für einen Fahrradanhänger (Eigenbau) zu verwenden. Nun hat man sich schon sehr viel Mühe gemacht und nach Demontage, strahlen, lackieren und zusammenbauen mit neuen Bremsbelägen festgestellt, "DAS TYPENSCHILD" der Achse fehlt.
    Papier des Wohnanhängers gibt es auch keine mehr, leider.


    Für eine Abnahme beim "TÜV" ist ein Typenschild nach meinem Wissensstand unbedingt erforderlich.
    Den Hersteller Josef Peitz Jun. KG gibt es nicht mehr. Die Firma Bergische Achsen BWP hat diesen zwar "übernommen", jedoch sind die Mitarbeiter am Telefon und per Email nicht in der Lage weiter zu helfen. Beim Hersteller LMC ist man keines falls kooperativ. Auch über die Fa. Nico (oft im Forum erwähnt) konnte man nicht helfen.
    Ich hoffe ihr könnt mir Tips und Hilfe anbieten.


    Die Angaben die mir zu Verfügung stehen:


    - Wohnanhänger Lord 550 BJ 1974
    - Fz.Ident.Nr.: 5505494
    - zul.Ges.gew. lt. Typenschild 1300 kg


    - Peitz Achse mono mit Gummifederung
    - Bremse Peitz mit Typenschild: S234R 675kg ESPE
    - Radnabe 5-Loch


    Im Web habe ich schon einen Hinweis auf den Typ der Achse bekommen. Dies sollte EGB sein.


    Vielen Dank für eure Hilfe


    Michael alias BB

  • Hallo

    hast es bei BPW in Paderborn versucht? die sind normal sehr hilfsbereit

    ansonsten reicht für den TÜV eigentlich das was auf der Radbremse aufm Bremsankerblech eingestanzt ist auch aus, dort ist die zulässige Bremslast angegeben, die ist eh entscheidend, nicht was auf dem Typenschild steht

    mein WW hatte zwei 1000 kg Achsen, aber Bremslast war nur 425 kg pro Seite, also gibts auch nur 800 kg als Achslast, so einfach ist das

    Gruß Mani

  • Deine Angaben haben die Auswahl schon ziemlich eingeschränkt. Achsen von Peitz vom Typ EBG (EGB gibts nicht!) mit Gummifedern und den Bremsen S234R gibt es nämlich nur drei: EGB 8.5, 10 und 12. Jedenfalls schließe ich das hier draus: http://triorep.nl/db/body_peitz2.html
    Die Frage ist, wofür 8.5, 10 und 12 stehen. Womöglich die zulässige Achslast, dann käme nur EBG 12 in Frage, nehme ich an.


    Wie Mani schon sagte, sind die Typen der Bremsen viel wichtiger. Es kann sein, dass das dem TÜV ausreicht. In der [definition='1','2'][/definition] stehen jedenfalls nur die Bremsen, aber nicht die Achse drin.

    Bitte keine Anfragen per PM an mich. Immer ins Forum posten, dann haben alle was davon!

  • Zitat

    Typ EBG (EGB gibts nicht!)


    Richtig! Es gibt diese 2 Achstypen:


    EBG = Gummifederachse ("G" wie Gummi)


    EBD = Drehstabfederachse ("D" wie Drehstab)


    gefolgt von


    8.5 = 850 kg
    10 = 1000 bzw. 1050 kg
    12 = 1200 bzw. 1250 kg


    Ist aber wie Mani und TBO oben schon sagten eigentlich unrelevant (der Achstyp), da für den TÜV bzw. eine eventuell anstehende [definition='1','0'][/definition] nur der Radbremstyp entscheidend sein dürfte und der ist hier ja bekannt (S234R).


    Achtung in diesem Zusammenhang: die S 234 R hat KEINE Rückfahrautomatik! Diese ist aber bei Neuzulassungen heute Pflicht!


    +++ EDIT: Sorry für meine falsche Aussage - Richtig ist: Die Radbremse Peitz Typ S234 R hat Rückfahrautomatik/RüFa! +++

  • Nico hat übrigens auch die Typenschilder für die Achsen im Sortiment. Ich weiß nicht, ob die lieferbar sind, aber wenn nachfragen kostet nichts.


    Manchmal muss man halt das Pferd von hinten aufzäumen ;)



    12 = [...] 1250 kg


    Das würde mit einer angenommenen Stützlast von 50kg zu dem angegebenen Gesamtgewicht von 1300kg passen.

    Bitte keine Anfragen per PM an mich. Immer ins Forum posten, dann haben alle was davon!

  • Hallo,
    ich habe auch ein Wohnwagenfahrgestell mit einer Achse EBD 10 und Bremse S 234 R
    möchte mir einen Plattformanhhänger daraus bauen. Bekomme ich mit der Bremse wegen der Rückfahrautomatik keinen Tüv?

  • Richtig, ich denke nicht. Alte Anhänger mit Erstzulassungsdatum vor Stichtag haben "Bestandsschutz". Ähnlich ist es mit der Nebelsschlußleuchte am Anhänger. Vorhandene alte Anhänger brauchen keine NSL nachrüsten, aber alles was ab Stichtag neu zugelassen wird, da ist NSL aber eben auch RüFa vorgeschrieben.


    Da es bei deinem Umbau auf eine Einzelabnahme hinauslaufen wird, gelten die aktuellen Vorgaben, also RüFA = Rückfahrautomatik.


    +++ EDIT: Sorry für meine falsche Aussage - Richtig ist: Die Radbremse Peitz Typ S234 R hat Rückfahrautomatik/RüFa! +++

  • Das Nachfolgemodel zur Radbremse Typ S234R ist der Typ R234-76. Die hat dann RüFa. Siehe auch hier.


    Ob ein Umrüsten möglich ist, ist mir aber leider nicht bekannt. Meines Erachtens geht das nicht, da die Bremsankerplatte die ja das ganze Innenleben der Radbremse hält anders geformt ist. Da die Bremsankerplatte damals fest mit der Achsschwinge verschweißt ist (heute sind die meisten geschraubt und somit separat auswechselbar) müssten also die Achsschwingen (Schwingarme) komplett getauscht werden, was preislich im Gegensatz zum Neukauf einer kompletten neuen Achse unrentabel wird.


    +++ EDIT: Sorry für meine falsche Aussage - Richtig ist: Die Radbremse Peitz Typ S234 R hat Rückfahrautomatik/RüFa! +++


    .

  • Oh mann, das wird schwierig.
    Vielen Dank für die vielen Auskünfte und Tips.
    BB:o

  • Hallo Leute!
    Ich lese dieses Thema sehr aufmerksam, denn ich habe eine Peitz Achse
    EBG 950 N laut Typenschild mit der Bremse S234 R Bremslast 650 kg!
    Zu der Achse habe ich eine Auflaufeinrichtung PAV /S Ausführung B Prüfzeichen F 1203.
    Die wollte ich zu einem Anhänger zusammenbauen. (Mein erster Eigenbaue)
    Da ich die Achse fast ganz zerlegt habe, nur die Achsschwingen bleiben drin behaupte ich mal, das die eine Rüfa. hat.
    Erklärung siehe Bilder!
    Wenn die Bremse keine Rüfa hat, warum dann der Federscheibenblock, den man auch noch bekommen kann, und bei den Bremsbelägen sind ersatz federscheiben dabei? Die Achse gehörte mal zu einem Wohnwagen der Marke Wilhelm Saure?
    Bei modernen Achsen ist die Rüfa auf ähnliche weise aufgebaut.
    Bei vorwärts Bremsung werden die Bremsbacken auf den festen teil der Ankerplatte gedrückt und bei rückwärts Fahrt werden sie auf den Federscheibenblock gedrückt, der etwas nachgibt und somit das rückwärts fahren ermöglicht.
    Diskusion eröffnet.!;)
    Gruß Günter

  • Da es bei deinem Umbau auf eine Einzelabnahme hinauslaufen wird, gelten die aktuellen Vorgaben, also RüFA = Rückfahrautomatik.


    Halt. Ich hatte meinen Anhänger damals als UMBAU durch den TÜV bekommen, damit steht und fällt im Bezug auf die RüFa alles.
    Ich weiß jetzt nicht wie das mit der neuen Regelung der Einzelabnahme ist, aber ich denke nicht, dass das davon berührt wird.
    Wenn also noch Papiere da sind, oder anhand der Fahrgestellnummer nachgewiesen werden kann, dass der Wohnwagen so zugelassen gewesen ist, kann man das als Umbau aufziehen. Dann muss man eben nur damalige Auflagen erfüllen.


    Wird es vom TÜV als NEUBAU betrachtet, gelten diese neuen Gesetze.

    Bitte keine Anfragen per PM an mich. Immer ins Forum posten, dann haben alle was davon!

  • Hallo Günter


    Vielen Dank für deinen Beitrag und die Abbildungen. Deine Erklärung macht Sinn. Zumal die Auflaufbremse Peitz PAV/S meines Wissens in der Tat keinen Sperrhebel für Rückwärtsfahrt hat und man sonst nicht rückwärts fahren könnte, wenn die Radbremse nicht über RüFa verfügt. Ich werde das nochmal nachlesen...



    +++ EDIT: Sorry für meine falsche Aussage weiter oben - Richtig ist:


    Die Radbremse Peitz Typ S234 R hat Rückfahrautomatik/RüFa!


    (Manchmal prägen sich falsche Dinge so fest im Kopf ein, dass man sie schwer wieder los wird :o) +++

  • Definitiv kein Sperrhebel an der Auflaufeinrichtung!
    Wenn gewünsch stelle ich gerne Fotos zur verfügung
    Gruß Günter

  • Hallo,


    es gibt hier noch einen Beitrag zu diesem Thema, bitte einmal Suche nach "Saure" probieren.


    Ich habe so einen Wohnwagen und die Auflaufeinrichtung hat definitiv keinen Sperrhebel. Und die Radbremse ist ja die bezeichnete.


    Kopie des Briefes ist angefügt. Noch Fragen?


    Gruß


    Peter


    ***EDIT von Anhänger24: hier der Link zum angesprochenen Thema: https://anhaengerforum.de/forum/thread/1405 ***

  • Also an meiner ist auch kein Sperrhebel angebracht!
    Ich werde bei Gelegenheit die Bremse auf machen dann werde ich sehen was darunter ist!


    Gruß Michel

  • so muß auch mal wieder mein Senf dazu geben

    die von Apfel gezeigte Bremse hat RÜFA, die gezeigten Tellerfedern direkt am Spreizschloß nehmen die Kraft auf so das der Hänger rückwärts nicht bremst

    wers genauer wissen will, soll mir ne Mail schicken, dann scann ich den Originaltext ein und schicks per Mail

    die Achsen gabs als 450, 550, 650, 700, 850, 1000kg, und die EBG12 hatten 1350 kg, die kleinen hatten ne 160 x35 er Bremse, ab 850 wurde die 230 x 40 verbaut, genaue bezeichnung R234-76 Bremslast 675 kg für Reifen von 52 - 72 cm Durchmesser

    Gruß Mani

  • Hallo Mani


    Zitat

    wers genauer wissen will, soll mir ne Mail schicken, dann scann ich den Originaltext ein und schicks per Mail


    Bitte 1 x zu mir, danke. forum(at)anhaenger24.de


    Zitat

    genaue bezeichnung R234-76


    Was nun?: S234R oder R234-76?

  • Sorry für meine falsche Aussage weiter oben im Thema - Richtig ist:


    Die Radbremse Peitz Typ S234 R hat Rückfahrautomatik/RüFa!


    (Manchmal prägen sich falsche Dinge so fest im Kopf ein, dass man sie schwer wieder los wird :o)


    In Anlage mal das Typenschild der Radbremse Peitz S 234 R auf der Bremsankerplatte. Ganz unten im Typenschild erkennbar: Vorwärts-Drehrichtung als Pfeil angegeben wg. eingebauter RüFa.