Größere Bereifung an Bootstrailer?

  • Hallo, nach meinem gescheiterten Versuch mit dem "normalen" Anhänger hat mich (vielleicht) im neuen Jahr ein neues Glück ereilt.


    Ich könnte einen Heinemann BA 25 L erwerben. Nun erscheinen mir die Räder sehr lütt und der Trailer hängt deshalb etwas zu tief für die Ecken, in denen ich rumzukrauchen gewohnt bin.


    Kann ich da die Räder meines "Schrotthängers" (Trabantbereifung) ranmachen, die ja doch etwas größer sind? Wenn ja, muß sowas irgendwo eingetragen lassen werden?


    Vielen Dank. Wolfgang EG


    PS: Größere Radkästen sind schon klar...

  • Kannst du (falls die Felgen passen). Bei ungebremsten Anhängern ist das ziemlich schmerzlos.

    Bitte keine Anfragen per PM an mich. Immer ins Forum posten, dann haben alle was davon!

  • Diese Meinung teile ich aber nicht.

    Sämtliche Änderungen an Fahrzeugen jeder Art, auch die an Trailern, sind so lange Abnahmepflichtig, wie sie nicht in den Fahrzeugunterlagen eingetragen sind. Selbst wenn es eine Herstellerfreigabe für bestimmte Rad- Reifenkombinationen gibt, empfiehlt es sich beim Tüv oder Sachverständigen zu Fragen, ob es dafür Auflagen zu beachten gibt.

    Grundsätzlich gilt: Nur die eingetragenen Reifen und Felgen sind zugelassen.

  • Hallo

    so schlimm ist das nicht mehr mit den Reifen, und die müssen auch nicht mehr unbedingt eingetragen sein, das interessiert heute niemanden mehr was da im Schein steht, weils eh oft nicht überein passt

    eine Umrüstung von den Schubkarrenreifen auf normale Reifen würde ich aber auch eintragen lassen, kann ja nicht schaden und ist reine Formsache

    Gruß Mani

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    Ich könnte einen Heinemann BA 25 L erwerben. Nun erscheinen mir die Räder sehr lütt und der Trailer hängt deshalb etwas zu tief für die Ecken, in denen ich rumzukrauchen gewohnt bin.


    Kann ich da die Räder meines "Schrotthängers" (Trabantbereifung) ranmachen, die ja doch etwas größer sind? Wenn ja, muß sowas irgendwo eingetragen lassen werden?
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    Du meinst doch sicherlich die Felgen in der Größe 4x160 vom Trabi, oder?
    Bin ja mal gespannt :confused: - gibt natürlich teure Tüv-zugelassene Adapterplatten, aber ob sich das lohnt 8o .
    Lochkreis wäre 4x100 (meine ich) - da kannst du welche vom alten Polo oder so nehmen.
    Das "Boot", welches der Heinemann tragen soll, bekommst du auch mit zwei Mann zu transportieren:D (Heinemann-Nutzlast: 175kg).

  • @all. Danke für die Informationen.


    Nachdem ich nochmal alles ausgemessen habe, hatte sich die Sache mit den größeren Reifen (ja, Trabi-Bereifung) erledigt. Da müsste ich ziemlich viel umbauen, weil der Platz für das Rad ziemlich eng begrenzt ist.


    Wir hatten den Bootshänger mal am Pick-Up und sind durch ziemlich übles Gelände gefahren. Was soll ich sagen - der lütte Bootshänger hat sich trotz (oder wegen?) der kleinen Räder gut gemacht.


    Damit ist das Thema "größere Räder" für mich vom Tisch. Jetzt will ich daran gehen, einen Windenstand anzubauen, um den Angelkahn auch alleine slippen zu können.


    Gruß Wolfgang EG

  • Diese Meinung teile ich aber nicht.

    Sämtliche Änderungen an Fahrzeugen jeder Art, auch die an Trailern, sind so lange Abnahmepflichtig, wie sie nicht in den Fahrzeugunterlagen eingetragen sind. Selbst wenn es eine Herstellerfreigabe für bestimmte Rad- Reifenkombinationen gibt, empfiehlt es sich beim Tüv oder Sachverständigen zu Fragen, ob es dafür Auflagen zu beachten gibt.

    Grundsätzlich gilt: Nur die eingetragenen Reifen und Felgen sind zugelassen.


    Ich habe auch nie behauptet dass man das nicht eintragen lassen sollte. Mein "schmerzfrei" bezog sich auf die Tatsache, dass man keine [definition='1','2'][/definition] braucht.

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