Hallo,
habe meinen Anhänger demnächst fertig und habe noch ein paar Fragen wegen den Rückleuchten.
1.Gibt es Vorschriften, wie die Leuchten angebracht werden müssen( Maße ) ?
2. Kann ich mir die Größe vom Nummernschild selber aussuchen ? Kleines Schild oder längliches normales Kennzeichen, frage wegen der Anbringung der Rückleuchten.
Bitte um eine Rückantwort.
Gruss Andreas
http://www.bildercache.de/anzeige.html?dateiname=20100105-191108-874.jpg"][Blockierte Grafik: http://www.bildercache.de/minibild/20100105-191108-874.jpg][/URL]
Bild wie ichs mir vorstellen könnte, wen es so gemacht werden darf
http://www.bildercache.de/anzeige.html?dateiname=20100105-192324-680.jpg"][Blockierte Grafik: http://www.bildercache.de/minibild/20100105-192324-680.jpg][/URL]
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Moin,
die Rückleuchten dürfen maximal 40 cm von der Aussenkante entfernt liegen, das sieht bei dir etwas knapp aus. Außerdem brauchst du auch noch diese dreieckigen Reflektoren und bei Neuabnahme Nebelschlußleuchte.
Schau mal auf diesem link, da ist es beschrieben
http://www.pfalzer.de/roller/vespa/anhaenger/anleitung.htm
Gruß
Otthardt -
Moin,
die Rückleuchten dürfen maximal 40 cm von der Aussenkante entfernt liegen, das sieht bei dir etwas knapp aus. Außerdem brauchst du auch noch diese dreieckigen Reflektoren und bei Neuabnahme Nebelschlußleuchte.
Schau mal auf diesem link, da ist es beschrieben
http://www.pfalzer.de/roller/vespa/anhaenger/anleitung.htm
Gruß
Otthardt
Hallo,danke für die gute Anleitung, werde die Leuchten jetzt an der Seite befestigen und die Dreiecke daneben, oder gibt es für die Dreiecke auch eine bestimmte vorschrift wie man die anbringt. -
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Hallo
einfach die Anleitung richtig lesen
ZitatZwei dreieckige rote Rückstrahler (höchstens 90 Zentimeter über der Fahrbahn) und zwei rote Schlussleuchten (mindestens 35, aber höchstens 150 Zentimeter über der Fahrbahn) müssen sein. Sie dürfen jeweils nicht weiter als 40 Zentimeter vom Fahrzeugumriss entfernt sein.
und bevor wieder Fragen kommen, mit den 40 cm ist die breiteste Stelle gemeint, egal wo die ist, also nicht hinten am Heck gemessen
Gruß Mani -
Das ich das richtig verstehe Blick nicht ganz durch bei
Umrissleuchte und Begrenzungsleuchte.lt.Gesetzliche Vorschriften nach ECE-Regelung 48- steht so da drin
Umrissleuchte
1) zum Begriff : Umrissleuchten
2) darf man hinten max.2 haben - Richtig ?
3) Fhzg. über 1,80 mtr breit = Zulässig ?
4) Fhzg. über 2,10 mtr. Pflicht ?
5) Fhzg. zwischen 1,80 und 2,10 mtr. Zulässig ?
aber unter 1,80 mtr. dürfen KEINE dran !:(
Begrenzungsleuchte:
6) über 1,60 mtr. = Pflicht
7) unter 1,60 mtr. zulässig
Bild 1 ist Umrissleuchte
Bild 2 ist Begrenzungsleuchte
zumindest im Online Shop8o
beide sind mit Rot/Weiß Glas !!
Wo ist da denn bitte der Unterschied ??? -
Nochmal hochhol, weil das mit den Umriß und Begrenzungsleuchten interessiert mich auch. Weiß das wirklich keiner:(
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Hallo
Umriss und Begrenzungsleuchte ist das gleiche,
es gibt aber den Unterschied von Umriss und Spurhalteleuchten
die Oben sind kombinierte Umrissleuchten, daher vorne weis und hinten rot
diese sind erst ab 1,80 erlaubt und ab 2,10 vorgeschrieben
Spurhalteleuchten sind ganz hinten am Hänger anzubringen und dürfen nur nach vorne weis strahlen, (in solchen Lampen ist hinten dann ein schwarzes Glas drinn) und sind an keine Breite gebunden
nachzulesen ist das ganze im §51 der StVZO
Gruß Mani -
Dankeschön! Schade, Breite laut Schein exakt 1800MM, also nicht erlaubt mann kann nicht alles haben...
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schraub sie hin, so genau nimmt das keiner, und es heisst ja ab 1,80 und die hast ja, es heist ja ned ab 1,81
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noch ne Zierleiste mit 2mm und schon passt es wieder...:)
Gruß Jürgen -
Zitat
noch ne Zierleiste mit 2mm und schon passt es wieder...:)
dann mußt aber die Papiere auch ändern -
shit, an sowas hab ich natürlich nicht gedacht.....:(
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Ist halt die Frage ob das was man sieht auch dem entspricht was man glaubt zu sehen. Man sieht 3 Rücklichter, und denkt sich halt das es auch 3 Stück sind, aber möglicherweise ist es ja auch eine Einheit? Soweit ich weiß ist nur eines pro seite zulässig, und diese müssen Parallel sein.
Das einzige was nicht vorgeschrieben ist, ist die menge an seitenmarkierungsleuchten. Damit kannste deine gesamten Seitenwände bestücken, musst halt nur auf entsprechenden Kabelquerschnitt, und ausreichende Absicherung achten
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Hallo
sehen tut man viel, zulässig ist nur ein Paar, außer sichtwinkel Ladung usw verdecken die Leuchten teilweise, dann sind auch zusätzliche weiter oben erlaubt
wie Fido schon sagte, in manchen Lampen sind bis zu 3 Birnen drinn, zwei zählen als Rücklicht und die dritte ist offiziell ne Begrenzungsleuchte
aber es sagt in der Regel keiner was wenn zwei einzelne Lampen hinbaust, so das alles doppelt vorhanden ist, so wie man es eben oft bei LKW´s sieht
Gruß Mani -
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Also legal nur eine pro Seite?
Hier ein Beispiel: -
Also legal nur eine pro Seite?
Hier ein Beispiel:Hast du das gelbe Nummernschild übersehen? :D:D:D
Da ist eh alles anders -
Die 4 Kammern da sind doch ein Lampengehäuse, oder? also wird es vermutlich auch eine zulassung haben, und gilt als ein Rücklicht?
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mal Fido ne Brille rübereiche:D
das sind nur 3 Lampen und jeweils ganz einfache 3 Kammerleuchten, sieht man oft so an den Hängern, nicht nur bei Holländern
Gruß Mani -
Schaut mal rein, also doch 2 pro Seite erlaubt?:
Seite 52 zB