Naja ließ mal was ich zitiert habe. Der Aufbau muss ein Koffer oder Ähnlich sein.
Die Abmessungen des Zugfahrzeuges müssen nur kleiner als der Anhänger sein. Das kann von den Abmessungen auch ein Lupo sein und wäre zulässig, wenn der Rest denn passt (Anhängelast etc...).
Das Gesetz schreibt vor, dass er in Höhe und Breite ähnlich wie das Zugfahrzeug sein soll
Diese Formulierung ist halt irreführend und steht auch so nicht in der Verordnung (siehe mein Zitat).
Zitat von Text in der Verordnung
d)Aufbau des Anhängers kastenförmig oder vergleichbar, Breite und Höhe mindestens wie das Zugfahrzeug, und