Maut bei Anhänger?

  • Ja Moini!

    Ich habe die SuFu schon genutzt, werde nicht schlau. Hab Google befragt und Seiten der öffentlichen gelesen. Nichts gefunden oder och stelle mich schwer vom Begriff.


    Rahmenbedingungen:

    Fahrzeug Mercedes Transporter als LKW zugelassen. ZGG von diesem 3050kg. Private Adresse. Privater Halter. Nichts gewerbliches oder so.

    Aktuell mit 600kg Anhänger unterwegs.

    Anschaffung von einem 2700/3000/3500kg Anhänger geplant. Ebenfalls rein privat. (Ihr kennt es, Baustoffe holen und Schutt weg. Erde, Holz oder wenn Kleinanzeigen mal wieder kickt. etc.)


    Nun gibt es dieses Mautgesetz bzw. dessen Änderung.


    Zählen dann auch alle Zugkombinationen darunter wie ich sie aktuell fahre oder fahren werde?


    Ich sehe da nicht durch. Könnt ihr Licht ins dunkle bringen?


    Vielen Dank!


  • Servus Rick und willkommen hier im Forum. Also Sonntagsfahrverbot weiss ich - aber zur Maut gibts hier andere kluge Köpfe ;)

  • es gibt einen ganz einfach Satz, der eigentlich alles sagt


    Die technisch zulässige Gesamtmasse bei Fahrzeugkombinationen wird aus der Summe der technisch zulässigen Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge berechnet. Fahrzeugkombinationen sind nur mautpflichtig, wenn die technisch zulässige Gesamtmasse des Motorfahrzeugs mehr als 3,5 Tonnen beträgt.


    Ansonsten einfach bei Toll Collect anrufen 0800 222 2628