Zulassung eines zulassungsfreien Bootsanhängers

  • Hallo,


    heute habe ich mir meinen zweiten Anhänger gekauft. Es ist ein kleiner Bootsanhänger, Hersteller HEINEMANN, Typ BA35, Gesamtgewicht 350 kg. Der Bootsanhänger soll ein grünes Kennzeichen bekommen und die 100 km/h-Zulassung. Was brauche ich dafür? Ich habe hier schon vorliegen:


    - die Allgemeine Betriebserlaubnis vom Hersteller (sollte reichen, da das Gesamtgewicht ja unter 750 kg liegt, die Zulassungsbescheinigung Teil 2 stellt die Behörde daraufhin aus)


    - Bescheinigung des Herstellers für 100 km/h-Zulassung, Da habe ich nur den Ausdruck aus dem Internet, reicht der?


    - den Kaufvertrag mit dem Voreigner


    - die Reservierung des Kennzeichens bei der Zulassungsstelle


    - die EVB-Nummer von der Versicherung (nur Haftpflichtversicherung): Ich habe gelesen, dass Bootsanhänger sogar versicherungsfrei sein sollen, stimmt das?


    Es fehlt wahrscheinlich noch die TÜV-Bescheinigung. Kann ich da zu jeder Firma, die eine HU macht, also zum TÜV oder DEKRA oder GTÜ?


    Den Antrag auf grünes Kennzeichen und auf 100 km/h-Zulassung werde ich wohl beides bei der Zulassungsstelle bekommen.


    Und dann lese ich immer noch etwas von einer Einzugsermächtigung, wahrscheinlich für die Gebühren, ansonsten ist der Bootsanhänger ja steuerfrei.


    Habe ich etwas vergessen?


    Viele Grüße


    Lutz

  • Bei uns im LK Emsland braucht man bei der Zulassung nur die EC-Karte vorlegen. Dann werden die Daten direkt eingegeben und es wird mit der Zulassung die Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer unterschrieben

    Grüsse vom Hümmling, der Willam