zul.Ges-Gew & Achslast mit AHK-Fahrradträger

  • Guten Tag erst mal liebes Anhängerforum,


    Ich hoffe als Neuling habe ich hier den richtigen Themenbereich gewählt.


    In meinem Fahrzeugschein ist unter dem Punkt 22 „Bemerkungen und Ausnahmen“ folgendes aufgeführt.


    F. 1/F.2:+15 u. 7.2/8.2:+35 b.Anhängebetrieb*O.1:1700 bis 8% Steig. *zul.Ges-Gew.d.Zuges max. 3540kg*FZ ist mit werkseitig montierter AHK bei Anh-Betr.mit erh.Faktor für 100km/h geeignet*Stufe PM 5 ab Tag Erstzul.*ww. AH K It.EGTG*


    Nun möchte ich mit meinem auf der AHK montierten Fahrradträger in den Urlaub fahren und da ich an die Grenzen des zul.Ges-Gew und zul.Masse der 2. Achse stoße, ist meine Frage, ob ich in diesem Fall:


    - 15kg zur zul.Ges-Masse

    - 35kg zur zul.Masse der 2. Achse


    zurechnen darf oder ob das nur im Betrieb mit einem Anhänger gilt.


    Vielen dank schon mal!


    Mit freundlichen Grüßen


    bk98