Klasse B und Anhänger: Leermasse Zugfahrzeug relevant?

  • Hallo,


    ich bin zunehmend verwirrt, was man mit der Klasse B alles fahren darf.


    Die 3500 kg sind sonnenklar, zulässige Gesamtmassen des Gespanns.


    Jetzt gibt es aber ein Detail:


    Ich hatte im Kopf, dass die Leermasse des Zugfahrzeuges auch kleiner sein muss als zul. GG des Hängers.


    Beispiel: Mein Octavia darf 1500 kg ziehen, hat 1800 kg zul. GG, in Summe unter 3500 kg, Haken dran: Ich ziehe 1500 kg. Jetzt hat er aber nur 1300 kg Leermasse, was dann wieder heißt: Ich darf damit maximal 1300 kg ziehen (wenn obige Regel gilt).


    Mein Problem ist jetzt: Gilt das noch?


    Hier steht es, hier auch (erste Antwort). Auf der Seite vom ADAC steht davon nichts und auch nicht auf dieser Seite vom BMVI.


    Weiß jemand von euch, ob es dieses Detail mal gab aber mittlerweile abgeschafft wurde?


    Für mich gerade doof weil ich meinen Hänger dieser Regel folgend wahrscheinlich um 200 kg zu viel habe ablasten lassen ... muss schleunigst beim Händler anrufen und eine höhere Zahl eintüten ;(


    Vielen Dank und Grüße

    Philipp

  • Es zählt nicht nicht das Leergewicht, sondern das zulässige Gesamtgewicht unter F.1 (also in Deinem Fall die 1.800kg). Da darf das tatsächliche Anhängelast des Anhängers nicht darüber liegen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf also in diesem Fall theoretisch 1.700kg sein (da 3,5 Tonnen Grenze), bzw. die bei deinem Octavia eingetragenen 1.500kg als zulässige Anhängelast.


    Ausgenommen sind Zugfahrzeuge, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG als Geländefahrzeug eingestuft sind. In diesem Fall darf die Anhängelast das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse betragen. Dürfte bei B aber eher keine Rolle spielen…

  • Hier noch der Paragraph der StVZO:

    https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__42.html


    Aber mir schwant da was: Das Leergewicht des Zugfahrzeugs ist bei ungebremsten Anhängern relevant:

    Werden einachsige Anhänger ohne bauartbedingt ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.

  • Ok ich nehme morgen mal den Hörer in die Hand ... vielleicht hab ich noch Glück und der Prüfer kommt erst noch. Ansonsten wahlweise 60 EUR oder 200kg verschenkt ...

  • Als ich meinen Klasse B Führerschein gemacht habe (2011) war es so, dass zusätzlich zu den maximal 3500kg die Regel galt, dass das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers maximal das Leergewicht des Zugfahrzeugs betragen darf.

    Als ich meinen BE Schein 2015 gemacht habe, gab diese Regel nicht mehr (nur noch maximal 3,5t)

  • Ein Thread reicht! Oben wurde der Link gepostet, da steht alles zigmal drin!


    :threadgeschlossen:

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Jay

    Hat das Thema geschlossen.