Hallo,
ich bin zunehmend verwirrt, was man mit der Klasse B alles fahren darf.
Die 3500 kg sind sonnenklar, zulässige Gesamtmassen des Gespanns.
Jetzt gibt es aber ein Detail:
Ich hatte im Kopf, dass die Leermasse des Zugfahrzeuges auch kleiner sein muss als zul. GG des Hängers.
Beispiel: Mein Octavia darf 1500 kg ziehen, hat 1800 kg zul. GG, in Summe unter 3500 kg, Haken dran: Ich ziehe 1500 kg. Jetzt hat er aber nur 1300 kg Leermasse, was dann wieder heißt: Ich darf damit maximal 1300 kg ziehen (wenn obige Regel gilt).
Mein Problem ist jetzt: Gilt das noch?
Hier steht es, hier auch (erste Antwort). Auf der Seite vom ADAC steht davon nichts und auch nicht auf dieser Seite vom BMVI.
Weiß jemand von euch, ob es dieses Detail mal gab aber mittlerweile abgeschafft wurde?
Für mich gerade doof weil ich meinen Hänger dieser Regel folgend wahrscheinlich um 200 kg zu viel habe ablasten lassen ... muss schleunigst beim Händler anrufen und eine höhere Zahl eintüten
Vielen Dank und Grüße
Philipp