Ich will nächste Woche unseren neuen Debon C 300 anmelden mit 100 km Zulassung reicht die in Zeile 29 der COC Bescheingung angegebene Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h oder brauche ich noch etwas für die 100er Zulassung. Vielen Dank im voraus.
100 km Zulassung bei Anmeldung
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Hallo Herr?
Die Anforderungen sind eindeutig,
und ich denke ihr Händler hat sie darüber informiert.
und nein die 140km/h in den Papieren reichen nicht.
Gruß Benni
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Es gibt genügend Beiträge zu dem Thema und bei der Überschrift würde es auch kein Anderer finden.
Also Thema schließen.
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Ruhig Benni, Dirk heisst er! Siehe: Neuling hier - Rezeption - AnhängerForum.de ;)
Aber wie Benni schon sagte: Das reicht nicht, es braucht auch Stoßdämpfer, entsprechende Reifen (max. 6 Jahre alt) und eine entsprechende Bestätigung des Herstellers oder eines Prüfingenieurs. Und dann muss es in den Papieren eingetragen sein und eine von der Zulassungsstelle gesiegelte 100er-Plakette am Heck des Anhängers befestigt werden.
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Der Debon C300 hat vom Werk her eine 100km/h Zulassung. Bei meinem war ein Schreiben von Debon dabei welches die 100km/h zertifiziert hat. Dieses habe ich bei der Zulassung abgegeben und die ersehnte Plakette erhalten. Der Debon c300 ist normalerweise für die 100km/h ausgerüstet. Will heißen, Stoßdämpfer sind verbaut und Reifen mit entsprechender Geschwindikeits Kennziffer aufgezogen. Die 140km/h in der COC sagen nur aus, eine Höchstgeschwindikeit von 140km/h ist möglich. Da in Frankreich höhere Geschwindigkeiten als bei uns gefahren werden dürfen, müssen deren Anhänger auch dafür zugelassen sein.
Allerding habe ich bei der Suche nach meinem Debon C300 festgestellt, es gibt Händler die halten dieses Zertfikat zurück um dem Kunden noch mal die ca 120.-€ für die Umrüstung auf 100km/h berechnen zu können...Ein Schelm der was böses dabei denkt...
Gruß Christian
Das war das Zertifikat welches bei meinem Anhänger dabei war..
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Hallo Christian, ich Danke Dir, genau das wollte ich wissen.
Gruß Dirk
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Der Glonntaler
Hat den Titel des Themas von „100 km Zulasdung bei Anmeldung“ zu „100 km Zulassung bei Anmeldung“ geändert.