• Sehr geehrte Herren,


    ich möchte einen Anhänger kaufen (Privatverkauf) über einen Kaufvertrag.


    Der Anhänger wurde neu am 10.10.2020 in der Schweiz gekauft und nach Deutschland importiert. Leider sind auf diesem Wege die Papiere verloren gegangen. (Besitzer verstorben, gar keine Papiere)


    Er war noch nie angemeldet. Weder in der Schweiz, noch in Deutschland.


    Wie ist hier vorzugehen, damit der Anhänger in Deutschland und über mich angemeldet werden kann?


    Mit freundlichen Grüßen E

    Einmal editiert, zuletzt von Jay () aus folgendem Grund: Schriftformat auf "Normalschrift" gesetzt - für so ein Thema muss die Schrift weder besonders groß noch Fett sein!

  • Hallo,

    den Hersteller anschreiben, ihm die Situation schildern und fragen ob er dir für die Fahrgestellnummer eine neue COC ausstellt oder eine Kopie zukommen lassen kann.

    Alternativ mal mit der Zulassungsstelle telefonieren und/oder mit dem TÜV.

    Um so etwas zu kaufen muss der Preis aber schon seeeeeehhhhhr gut sein!

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Ich würde da die Finger ganz weg lassen.


    Wurde er überhaupt schon verzollt bzw. die Mwst bezahlt? Schweiz ist kein EU Land.


    Bei uns zum Beispiel verlangt die Zul.stelle bei verloren gegangenen Papieren eine eidesstattliche Erklärung des Vorbesitzers bzw. letzten Halters, sowie einen Kaufvertrag.


    Der Hersteller darf keine neuen Papiere ausstellen, weil er schon einmal Papiere ausgegeben hat, eine Kopie des CoC bringt nicht viel.


    Die Zulassung wird letztlich vielleicht funktionieren, aber auf jeden Fall wird das langwierig und teuer.