Moin Harald!
Recht haben und Recht bekommen ist hier tatsächlich immer zweierlei.
Ich hatte schon Mieter mit einen Ford Fiesta (O.1 750kg) für einen 2er Pferdeanhänger (G 930 kg). Der musste sich dann leider den Nachbarn mit einem alten W124 kommen lassen. So habe ich den Anhänger dann herausgegeben und das Kennzeichen des Benz vermerkt (machen wir immer so). Im Mietvertag ist vermerkt das der Mieter ab Abholung verandwortlich ist, das alle gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Auch beim Fahrerwechsel oder Tausch des Zugfahrzeugs. Hier hat der besagte Fiesta Fahrer dann tatsächlich den Fiesta zu Hause wieder vorgespannt. Er wurde nämlich durch anderre Mieter gesehen, die waren fassungslos das solche Idioten rumlaufen.
Ich versuche mich bestmöglich abzusichern. Was dann der Mieter daraus macht liegt nicht in meiner Hand. Ich möchte aber auch nicht das es heißt ich hätte davon gewusst und es geduldet. Daher direkt im Vertrag vermerken was Sache ist.