Zugkupplung

  • Der TÜV wird auf jeden Fall den Gummibalg bemängeln.
    Es könnte eine aufgeschrumpfte Kupplung sein. In dem Fall bekommst du sie gar nicht von der Zugstange runter.

    Bitte keine Anfragen per PM an mich. Immer ins Forum posten, dann haben alle was davon!

  • Moin
    Danke für die Auskunft.
    Währe die Zugkupplung für den Straßenverkehr noch zulässig?
    Spiel hat sie jedenfalls nicht.



    :o



    ;)

  • Wenn sie nicht verschlissen ist spricht nichts dagegen.
    Wie gesagt, den Gummibalg solltest du allerdings austauschen.

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