Bremsenzuordnungsberechnung bei kleineren Reifen notwendig?

  • Hallo,


    Kurze Frage an die Wissenden,


    mein gebremster Anhänger hat eingetragene Dimensionen 14, und 16 Zoll. Jetzt möchte ich auch die Zwischengrösse 15 Zoll und die kleineren 12 Zoll eintragen lassen (bzw natürlich die entsprechenden Reifendimensionen).

    Brauche ich da für beide neuen Dimensionen eine extra Bremsenzuordnungsberechnung, oder solange der grössere Reifen passt, geht auch der kleinere?


    andere technische Anforderungen (Radkasten/Einpresstiefe etc), sind erfüllt.


    Grüsse,

    Michael

  • Hi,


    danke für den Tipp. In Österreich sind die leider vorgegeben (bzw nach Zufallsprinzip vergeben) und gefühlt gibts da nur Jungspunde die keine eigene Entscheidungsbefugnis mehr haben (wollen) und somit streng nach Vorschrift vorgehen...


    Gruesse,

    Michael

  • Laut meinem Verständnis, kann die Bremsleistung nur besser werden je kleiner die Räder sind, da die Hebelwirkung immer besser wird.


    Daher solltem bei einem einigermaßen motivierten Abnahmetechniker die Eintragung der kleineren Dimensionen kein Problem darstellen .

  • Laut meinem Verständnis, kann die Bremsleistung nur besser werden je kleiner die Räder sind, da die Hebelwirkung immer besser wird.


    Daher solltem bei einem einigermaßen motivierten Abnahmetechniker die Eintragung der kleineren Dimensionen kein Problem darstellen .

    Prinzipiell richtig. Aber dann kommt irgendwann das Argument "er könnte ja überbremsen".. :rolleyes:

  • Hi,


    die Achsen- / Bremsenhersteller geben einen Durchmesserbereich für den jeweiligen Typ Bremse frei. Da muss der dynamische Reifendurchmesser also schon mal drin liegen. Der Nachweis, dass die Bremse "funktioniert" muss aber trotzdem geführt werden, weil die Hebelverhältnisse in der Auflaufeinrichtung auch entscheidend sind.

    Theoretisch geht der Wirkungsgrad der Übertragung auch in die Zuordnungsberechnung mit ein, praktisch ist das aber (fast?) immer ein Schätzwert.


    Die Berechnung überprüft zwei Dinge:

    1. Ob die Bremswirkung ausreichend ist. Als Größe wird dazu die Regeldifferenz, also die Auflaufkraft überprüft. Der Gesetzgeber sagt diese Kraft darf bei Einachs- (oder Tandem) Anhängern nicht höher sein als 0,1 x zGG. Bei Drehschemelanhängern 0,067 x zGG.

    2. Die Stabilität der Regelung. Die Totzeit in der Proportional-Regelung kann zu einem Überschwingen der Bremskraft führen: Mit anderen Worten, wenn der Anhänger aufgrund des Auflaufwegs ordentlich in die Bremse donnert können die Räder blockieren. Das ist erst mal nicht so schlimm, wenn es nur ein "bischen" ist, das System kann aber tatsächlich völlig instabil werden.


    Tatsächlich ist so eine Auflaufbremse deutlich mehr als nur ein paar Bremsbeläge die einfach nur über einen Hebel betätigt werden.


    Mit anderen Worten: Eine Zuordnungsberechnung ist eigentlich immer notwendig, wenn sich eine Größe die die Bremse beeinflusst geändert wird: Gewicht, Bremse, Auflaufeinrichtung, Räder, Hebelverhältnisse. Ob sie wirklich sein muss, wenn man den dyn. Raddurchmesser nur in sehr geringem Umfang ändert oder das neue Rad einen Durchmesser hat der zwischen zwei eingetragenen Größen liegt, ist eine andere Sache.


    Gruß

    Gerhard

  • HI,


    habe jetzt ein Gespräch mit dem Prüfer gehabt. Theoretisch braucht er die Bremsenzuordnung nicht, da im ALKO Katalog ersichtlich ist, dass die 10 und 12 Zoll Felgen den passenden Radius haben. Praktisch meinte er aber, dass er schon gerne eine sehen würde, damit alles seinen rechten Lauf geht. Insbesondere, weil ja die Auflaufeinrichtung auch dazu passen muss (siehe Gerhaard) und die 15Zollfelgen eigentlich nichtmehr innerhalb der erlaubten Radien sind. Somit sieht er eher hier das Problem. Ich hatte damals bei den 16 Zoll felgen auch schon einige Hürden bei AlKo zu nehmen, dass ich sie eingetragen bekomme...


    Also werde ich wohl eine machen lassen. Kostet jetzt nicht die Welt und dann gibts auch nix zu beanstanden...


    lg

    Michael