Zusatz Text Fahrzeugschein

  • Bei Anhängerbetrieb erhöht sich dein zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeug von 2335 kg auf 2420 kg.


    Zusammen mit dem Anhänger darfst du aber nicht schwerer als 4335 kg sein.


    Bitte korrigieren falls ich falsch liege! :)

    Gruß,

    Sven :]



    1. Anhänger: DDR-Eigenbau mit Trabantachse zGG 600 kg - verkauft!

    2. Anhänger: Koch B1000 Bj. 2012

    3. Böckmann HL-AL 2514/135 Bj. 2015

  • Ich interpretiere da rein:


    F1/F2 zGG erhöht sich um die Stützlast von 85Kg.

    Die zulässige Achslast 7.1/8.2erhöht sich um 80Kg, was wohl auf die Stützlast zurück zu führen ist.

    Unabhängig davon und der gebremsten Anhängelast darf das Gespann nicht mehr als die 4335Kg wiegen.

    und nicht 4420Kg.

    Also darfst du das zGG und die Achslast erhöhen, aber dadurch die Anhängelast nicht mehr ausnutzen, da das Gespann nicht schwerer werden darf.

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • F1 und F2 sind das zulässige Gesamtgewicht. Bei Anhängerbetrieb darf dies 85 kg höher sein.

    Der Zug, bestehend aus Zugmaschine, also dein Mondeo, und dem angehängten Anhänger, darf maximal 4.335 kg wiegen. Das erhöhte, erlaubte Fahrzeuggewicht führt dazu, das bei maximaler Ausnutzung des Zugfahrzeuggewichtes die maximale Anhängelast sich um genau diese 85 kg reduziert.


    Edit: Harald war schneller ;)

  • Hallo Roland,


    Hab ich bei mir auch so drin stehen. Bedeutet:

    Wenn ein Anhänger angehängt sind, darf das Gesamtgewicht des Fahrzeugs sowie die Achslasten entsprechend höher sein (meist genau um die erlaubte Stützlast), sofern die Gesamtmasse des Zuges (zgg anhänger + zgg Zugfahrzeug) dabei eingehalten wird. Ist üblich damit man im Anhängebetrieb kein Verlust an möglicher Zuladung im Zugfahrzeug hat, weil ja die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet wird.


    Grüße,

    Christian


    Fun Fact: bei mir führt genau diese Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichtes des Zugfahrzeugs dazu, dass ich meinen Wohnwagen nicht mehr mit dem B-Führerschein ziehen darf, ist damit dann 35kg zu schwer das Gespann. Ohne diese Zeile würde es passen. Blöder Papiertiger. Hab ihn mit B96 erschlagen. Hat er nun davon.


    Edit: Mist, wieder alle anderen schneller. egal, ich lass es stehen.

  • bei mir führt genau diese Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichtes des Zugfahrzeugs dazu, dass ich meinen Wohnwagen nicht mehr mit dem B-Führerschein ziehen darf, ist damit dann 35kg zu schwer das Gespann.

    Hättest das nicht aus den Papieren streichen lassen können?

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Hättest das nicht aus den Papieren streichen lassen können?

    Sicher. Oder Ablasten (das Auto, keinesfalls das Wohnklo, dessen Zuladung reicht ja eh kaum für die Unterwäsche).

    Aber das wäre nicht viel billiger gewesen und ich hätte mit dem nächsten Auto wieder vorm gleichen Problem gestanden.

    Da hab ich die 200€ lieber in einen Tag in der Fahrschule investiert, wo mir glatt noch jemand das Rückwärtsfahren mit Anhänger und das korrekte Ladungssichern beigebracht hat. Achja, und Anhängerfahren durfte ich da auch. Definitiv mehr Spaß als Behördengänge und TÜV-Besuche.


    Grüße,

    Christian

  • Hallo zusammen,
    tut mir leid das ich mich jetzt erst melde, Zeitlich war es nicht nicht drin zu Antworten.


    Führerschein ist nicht das Problem wenn es mal schwerer wird.


    Die Stützlast war es die alle durcheinander gebacht hat und mich immer mit ein Fragezeichen stehen lassen hat.

    Laut Bedinungsanleitung Westfalie AHK, Aussage Werkstatt und KFZ Prüfstelle darf ich 90 kg haben, aber der Mondeo nicht laut Fahrzeug schein.


    Jetzt ist das klar was man nicht beachtet hat bzw. die unterschiedlichen Aussagen die ich bekommen habe.


    Danke für die Hilfe , Ihr seit:super::super:

    Habe ein Humbaur HA 253015.


    Gruß

    Roland