Hi swifty,
danke für die Anregung auch mein Vorhaben hier vorzustellen.
Ich teile deine Meinung, dass man dadurch nur lernen kann.
Also dann auch so getan
Umbau Kofferanhänger zum Camper
Gruß
Sonso
Hi swifty,
danke für die Anregung auch mein Vorhaben hier vorzustellen.
Ich teile deine Meinung, dass man dadurch nur lernen kann.
Also dann auch so getan
Umbau Kofferanhänger zum Camper
Gruß
Sonso
Eine Frage an die Experten:
Ich habe hier mal die Daten von meinem Zugfahrzeug und möglichen Kofferanhänger zusammengetragen.
Mit dem hydr. Schwingungsdämpfer ist doch der von wm meyer bezeichnete Radstoßdämpfer für die 100Km/h Bescheinigung gemeint. Oder?
Also, den 1300 Kg Kofferanhänger darf ich max. bis 1000 Kg gebremste Anhängelast beladen?
Mit diesen 1000 Kg darf ich dann 100 Km/h schnell auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren?
Für eure Hilfe bedanke ich mich jetzt schon, Swifty
PS: Die PKW-Stützlast von 60Kg könnte man auf die 1000 kg noch aufschlagen, weil von der dann 1060 Kg Anhängelast die 60 Kg von der Anhängerkupplung am PKW getragen wird.
Mit diesen 1000 Kg darf ich dann 100 Km/h schnell auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren?
Hi Swifty,
die 100Km/h sind nur auf Autobahnen. Auf Bundesstrassen und Co sind 80Km/h.
Gruß
Sonso
Dabei darf das Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher sein als die zulässige Anhängelast des PKW.
Dabei darf das Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher sein als die zulässige Anhängelast des PKW.
Ist damit das tatsächliche Gesamtgewicht oder das zul. Gg gemeint?
Ist damit das tatsächliche Gesamtgewicht oder das zul. Gg gemeint?
Das zulassige Gesamtgewicht.
Wenn dein PKW eine Anhängelast von 1000 kg hat und 60 kg Stützlast würde ich den Angänger auf 1060 kg ohne technische Änderung ablasten lassen. Dann geht auch Tempo 100 km/h. Kommt mal ein stärkerer Zugwagen kann problemlos ausgelastet werden.
Ist damit das tatsächliche Gesamtgewicht oder das zul. Gg gemeint?
Zulässig ist immer der theoretische Wert vom Hersteller in den Papieren. Meistens die nackte Ausführung des Fahrzeuges ohne jegliches "Sonderzubehör".
Autos und Anhänger können Sonderzubehör fest verbaut haben. Wie z.b. eine Klimanalage, Reservereifen mit Befestingsflansch usw. usw. . Das tatsächliche "Leergewicht" erhöht sich dadurch "unbemerkt". Aber wenn die Polizei dich auf eine mobile Waage bittet (in der Urlaubszeit öfters möglich), dann ist nur noch das gemessene GEWICHT im Verhältnis zum zulässige Gewicht wichtig.
Swifty
Vorgestern kam bei irgendeiner Fernsehsendung wie die Polizei alle Wohndosen rausgeholt und gewogen hat. Schön, wenn man auf dem Weg in den Urlaub ist und die Weiterfahrt untersagt wird.
Die Wohnwagen sind fast alle überladen. Weil aller Müll von zu Hause auch im Urlaub dabei sein muß + Mountainbikes, Schlauchboot, Surfbretter und Taucherausrüstung.
Manchmal hab ich das Gefühl, daß die Leute unbedingt "alles" machen müssen um auf der Höhe der Zeit zu sein. Urlaub ist für mich was Anderes.
Wenn dein PKW eine Anhängelast von 1000 kg hat und 60 kg Stützlast würde ich den Angänger auf 1060 kg ohne technische Änderung ablasten lassen. Dann geht auch Tempo 100 km/h. Kommt mal ein stärkerer Zugwagen kann problemlos ausgelastet werden.
Auflasten und Ablasten kosten Geld und bringen nichts, oder?
Annahme: Ich habe drei Fahrzeuge, alle mit Anhängerkupplung. Aber nur einen 1300 Kg Anhänger.
Fahrzeug 1 darf 800 Kg und 45 Kg Stützlast
Fahrzeug 2 darf 1000 Kg und 60 Kg Stützlast
Fahrzeug 3 darf 1500 Kg und 80 Kg Stützlast
Die drei Fahrzeuge dürfen alle den Anhänger ziehen und müssen ihn unterschiedlich max. beladen!
Warum soll mein einen Anhänger bewußt gewichtstechnisch kastrieren?
Swifty
Das darf ja zum Glück jeder selbst entscheiden
Aber dann sollte man auch in der Lage sein, das eigene Fahrzeuggewicht zu ermitteln.
Leider unterschätzen die meisten das Leergewicht.
Gruß Benni
Warum soll mein einen Anhänger bewußt gewichtstechnisch kastrieren?
+ (Versicherung günstiger)
je nach Zugfahrzeug :
+ 100km/h
+ mit Führerschein B bzw. B96 fahrbar
Das wären jetzt so Punkte, die mir spontan einfallen, die für eine Ablastung sprechen
"die 100Km/h sind nur auf Autobahnen. Auf Bundesstrassen und Co sind 80Km/h."
und eben auf den erwähnten Kraftfahrstrassen, so beide Spuren räumlich getrennt (Leitplanke oder so).
Aber dann sollte man auch in der Lage sein, das eigene Fahrzeuggewicht zu ermitteln.
Leider unterschätzen die meisten das Leergewicht.
Dazu möchte ich euch auf youtube den Kanal "Just Touring" empfehlen.
Zum Thema "Sind wir zu schwer?" dieses Video
Zum Thema "Stützlast, Auflastung" dieses Video
Es lohnt sich nach meiner Meinung, Swifty
mit Führerschein B bzw. B96 fahrbar
Zum Gück habe ich im März 1974 mit 22 Jahren einen Klasse 3 Führerschein gemacht.
Weil die Bundeswehr damals einen so hohen Standard hatte, durfte/musste ich im Oktober 1974 zusätzlich einen BCE Führerschein machen. Privat hatte ich damals einen VW Käfer 1200 und dienstlich auch einen VW Käfer 1200.
Mit meinem alten 46 Jahre alten Führerschein durfte ich früher sehr viel und mit dem neuen 2016 umgeschriebenen heute noch viel fahren. Es wurde auch Zeit, schon wegen dem Foto
Swifty
ich bin inzwischen bei dem ganzen Thema total verwirrt.
Kann ich mit den beiden Fahrzeugen 100Km/h auf Autobahnen fahren?
Spielt für mich dann der Faktor f. Leergewicht tatsächlich noch eine Rolle (trotz eingetragenes ESPN)?
Ich habe ein Fahrzeug, was folgende Daten hat:
Leergewicht 1822kg.
zul. gebremste Anhängerlast: 2200kg
Stützlast: 100kg
Siehe Bild - eingetragenes ESP (nach meinem Verständnis die Zulassung 100km/h fahren zu dürfen)
Der Anhänger hat folgende Daten:
Leergewicht: 750kg
zul Gg: 2600kg
Stützlast ~100kg
100km/h Zulassung mit entsprech. Stossdämpfern
Das Gesamtgewicht des Anhängers darf für Tempo 100 ni ht über der Summe aus Anhängelast und Stützlast liegen!
2200 kg Anhängelast + 100 kg Stützlast = 2300 kg Gesamtgewicht Anhänger für 100 km/h.
Faktor Leergewicht Zugwagen zu Gesamtgewicht Anhänger ändert sich bei Anhängerstabilisierung - sowohl im Zugwagen ESP als auch über Antischlingerkupplung.
ich bin inzwischen bei dem ganzen Thema total verwirrt.
Dieses Bild ausdrucken. Dann trage einfach deine Werte aus deinem KFz-Schein in die linke LIste
ein:
Spalte F1, F2, G; O1, O2 und 13
Und dann beantwortest du die Frage, zul. Gesamtmasse <= 3500 Kg (Kfz mit Anhänger)?
Anhänger zul. gesamtgewicht 2600 Kg mal 1,1 = 2860 Kg
Ist die zul. Masse des Anhänger kleiner gleich zul. Masse Zugfahrzeug (F1 und/oder F2) ?
Ist die zul. Masse des Anhänger kleiner gleich zul. Anhängelast im Kfz-Schein (2200Kg) Sie ist größer!
Du darfst nur 2200 Kg
Was sagen die Experten dazu??????
Ich habe ein Fahrzeug, was folgende Daten hat:
und das andere Fahrzeug?
Kann ich mit den beiden Fahrzeugen 100Km/h auf Autobahnen fahren?
Mit dem genannten Fahrzeug nicht, da
zul. gebremste Anhängerlast: 2200kg
kleiner ist als
zul Gg: 2600kg
Vorgestern kam bei irgendeiner Fernsehsendung wie die Polizei alle Wohndosen rausgeholt und gewogen hat. Schön, wenn man auf dem Weg in den Urlaub ist und die Weiterfahrt untersagt wird.
Die Wohnwagen sind fast alle überladen. Weil aller Müll von zu Hause auch im Urlaub dabei sein muß + Mountainbikes, Schlauchboot, Surfbretter und Taucherausrüstung.
Manchmal hab ich das Gefühl, daß die Leute unbedingt "alles" machen müssen um auf der Höhe der Zeit zu sein. Urlaub ist für mich was Anderes.
Letztens einen Beitrag von Achtung Kontrolle auf Youtube gesehen bei dem die deutliche Mehrheit völlig in Ordnung war und teilweise sogar freiwillig! An der Kontrolle teilgenommen haben.
Alles anzeigenund das andere Fahrzeug?
Mit dem genannten Fahrzeug nicht, da
kleiner ist als
das ist interessant. Der Anhängerhändler meinte, dass das tatsächliche Gewicht und nicht das zul. Gg hergezogen wird. Das war dann auch ein Grund den großen Anhänger zu nehmen.
Somit muss ich mit einer Ablastung rechnen. Hat jemand Erfahrungen damit=