Entscheidungshilfe: 750kg Anhänger; 2,5m innen

  • Ich habe jetzt einen Humbaur 132513 mit Hochplane beim Händler/Vertriebspartner gekauft.

    Als 132513 hat der aber 1300 kg zul. Gesamtmasse.

    Wie passt das mit dem junge-Leute-Führerschein (Klasse B) zusammen?


    Zugfahrzeug: 2420 kg

    Anhänger: 1300 kg

    Zuggesamtgewicht: 3720 kg


    Unklar ist dann noch der Zuschlag im Feld 22 des Zugfahrzeugs bei Anhängerbetrieb.

    Das sind schnell mal 90 kg.

  • Hallo UV351,


    mit einem B darf bei diesem Zugfahrzeug der 1.300Kg-Anhänger nicht gezogen werden. Da geht maximal 1.080 kg zGG beim Anhänger.

  • Da geht maximal 1.080 kg zGG beim Anhänger.

    Kann man ja ablasten lassen, da bei Klasse B ja zul.GG. zählt und das Zuggesamtgewicht nicht mehr als 3500 kg betragen darf!

  • Kann man ja ablasten lassen, da bei Klasse B ja zul.GG. zählt und das Zuggesamtgewicht nicht mehr als 3500 kg betragen darf!

    Dann brauch ich aber auch keinen 1300er und kann gleich einen 1000er kaufen!

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Mich würde in dem Zusammenhang mal interessieren, warum so oft Anhänger mit einem zGG von 1300 und 1500 kg angeboten werden. Von der Steuer wären doch 1200, 1400, 1600 kg geschickter. Auch wenn es nicht viel ausmacht. Aber das gehört hier sicher nicht hin.

  • Die Maximale Stützlast wird bei der Berechnung der Steuer abgezogen. Oft haben die Kameraden dann 1300kg - 100kg Stützlast = 1200kg für die Besteuerung.


    Das gilt nur wenn auch eine Stützlast in den Papieren eingetragen ist.

  • Jepp ... dann ist das so: es gibt ja keine gesetzliche Vorschrift, dass die Stützlast immer 100 Kg betragen muss.

    Manfred

  • Weil ich zu meinem „junge-Leute-Führerschein“ ein „E“ auf der Rückseite habe. Sowohl dann BE bis CE. Und da dachte ich mir, dass ich einen 1,3to Anhänger hinten dran haben darf. ? Beruflich häng‘ ich hinten auch mal 18to dran ?

  • Weil ich zu meinem „junge-Leute-Führerschein“ ein „E“ auf der Rückseite habe. Sowohl dann BE bis CE. Und da dachte ich mir, dass ich einen 1,3to Anhänger hinten dran haben darf. ? Beruflich häng‘ ich hinten auch mal 18to dran ?

    Und was ist daraus geworden:

    "Den darf ich mit CE zwar auch fahren, aber meine Frau kann den 750er zum Grünschnitt-Transport benutzen."