Strafe wegen Überschreiten Anhängelast - Wie hoch?

  • Ich finde verschiedene Tabellen im Internet und weiß nicht, was gilt?

    Also, Anhängelast PKW ist überschritten und der Anhänger nicht schwerer als sein zul. GG.

    Das ist alles so ein bischen grenzwertig, klar, man müsste ja auch immer erst mal erwischt werden.

    Und wer kontrolliert, ob die Straße nun 8 oder 8,5% Gefälle hat?

    Es könnte gerade so passen, aber es könnte auch sein, dass die Anhängelast mal um etwa 50-100 kg überschritten würde.

    Wie genau wird die Toleranzgrenze angewendet?

    Bezieht die sich nur auf die zul. Anhängelast des PKW oder spielt da das Gewicht des Anhängers (über 2to) eines Rolle,

    der ja an sich genügend Reserve hat und erst mal nicht nicht überladen ist?


    D.h. konkret:

    Anhänger 2,4to zul. GG

    Tatsächliches Gewicht Anhänger 2100 - etwa 2150 kg

    zul. Anhängelast PKW 2000 kg (2080 kg mit eingerechneter Stützlast)


    Mögliches Bußgeld wohl für Fahrer und Fahrzeughalter, Richtig?



    Ich komme da jetzt echt nicht klar, weiß hier jemand was Genaueres und könnte mich/uns aufklären?

    Danke vorab!

  • Hallo,

    Ich denke mal da wird die maximale Anhängelast vom Pkw genommen. Und zur Strafe ist es glaube so: 10% über der Maximalen Anhängelast ist im Bußgeld Bereich und was über den 10% ist kann/ wird mit Bußgeld und Punkten geahntet.

    Aber absolut sicher bei meiner Aussage bin ich mir nicht!!

    Anhänger : Eduard 2.56x 1.50x 0.30 1,5 t


    Was nützt der Tiger im Tank? Wenn nenn Esel am Steuer sitzt...

  • Bei Anhängern über 2to gibt's ab 5% nen Punkt. Bei Anhängern unter 2to gibt's ab 20% nen Punkt.

    Die Frage ist, ob die überschrittene Anhängelast als Überladung des Zugfahrzeugs gilt, dann müssten wir in jedem Fall bei 20% sein. Oder ob es als Überladung des Anhängers gilt, dann sind wird ab 2to bei 5%.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Die Frage ist, ob die überschrittene Anhängelast als Überladung des Zugfahrzeugs gilt, dann müssten wir in jedem Fall bei 20% sein. Oder ob es als Überladung des Anhängers gilt, dann sind wird ab 2to bei 5%.

    Und genau da bin ich ins "Schleudern" gekommen,

    Überladung Anhänger kann ja eigentlich nicht sein, weil der ja viel mehr darf!?

  • Interessante Fragestellung.

    Grundsätzlich sollte garnicht überladen werden. Ob es nun ab 5% oder ab 20% teuer wird, ist eigentlich nicht relevant. Mit dem Wissen wird man nur eher mal überladen, da es bis 20% ja eh nicht so teuer wird...


    Andere Frage, zählt der Anhänger als Ladung des PKW? Wenn nicht, dann ist die Anhängelast des PKW überschritten und dieser nicht überladen. Der Anhänger selbst war ja in der Fragestellung nicht überladen, da dieser ein höheres zGG hatte.

    Welche Grenzen gelten bei der Anhängelast?

  • Und genau da bin ich ins "Schleudern" gekommen,

    Überladung Anhänger kann ja eigentlich nicht sein, weil der ja viel mehr darf!?

    Ja, für mein Gefühl müsste es auch eine Überladung des PKW sein, weil seine Gewichte überschritten werden. Da müsste man dann mal Gesetze und Urteile wälzen. Bei der Polizei bekommt man erfahrungsgemäß kaum korrekte Antworten.

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  • Das KBA ist da deutlicher in der Formulierung:

    https://www.kba.de/DE/Fahreign…engelast_fahrlaessig.html


    Demnach bei Anhängern über 2to alles mit Gewichten ab 5%, bei Anhängern unter 2to alles mit Gewichten ab 20%.


    Bei meinem 1,5t komme ich damit 300kg d über ohne Punkt aus. Beim 2,7t Anhänger mit 2,5t Anhängelast komme ich nur auf 125kg. Den Sinn muss mir mal einer erklären. Zumal die 300kg ja über die offizielle Bremskraft des Anhängers gehen. Bei den 125kg ist die Bremse ja nicht mal annähernd überlastet.

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  • Zusammenfassend (bitte korrigieren wenn falsch):

    Es ist egal was überschritten wird, ob Achslast, Gesamtgewichte oder die Anhängelast.

    Und in dem Fall wird wohl das am meisten überschrittene (richtig?) ausschlaggebend für die Strafe sein.

    Unterscheidung ist noch:

    -Kraftsfahrzeug >7,5t bzw. Anhänger >2t (bereits ab 5% Überschreitung)

    -Kraftfahrzeug ≤7,5t bzw. Anhänger ≤2t (erst ab 20% Überschreitung)


    1 Punkt gibt es immer (für Fahrer und Halter).

    Der Halter haftet mit:

    -bei >7,5t bzw Anhänger >2t sogar stärker als der Fahrer (min. 140€ und 1 Punkt).

    -bei ≤7,5t bzw. Anhänger ≤2t gleich wie der Fahrer (min. 95€ und 1 Punkt).




    In deinem Fall:

    Anhänger 2,4to zul. GG

    Tatsächliches Gewicht Anhänger 2100 - etwa 2150 kg

    zul. Anhängelast PKW 2000 kg (2080 kg mit eingerechneter Stützlast)



    Achslast: wird mit 2100-2150kg bei 2400kg zGG wohl passen

    zGG: wird mit 2100-2150kg bei 2400kg zGG auch passen

    Anhängelast:

    -da bist bei 2150kg um 3,4% drüber (bei eingerechneter Stützlast)

    -rechnet man die Stützlast bei 2150kg nicht ein bist bei 7,5% und mit 80€, als Halter mit 140€ und jeweils 1 Punkt dabei.

    -rechnet man die Stützlast bei 2100kg nicht ein, bist du gerade so bei 5% und wirst ebenfalls bei 80€ als Fahrer und 140€ als Halter landen, inkl. 1 Punkt für beide.

    Wenn ich richtig liege, wird die Stützlast nur bei der Achslast vom tatsächlichen GG abgezogen. Vorhanden und angehangen wird ja trotzdem das tatsächliche GG. Also dürfte die Stützlast nicht abgezogen werden.

    ->80€ (bzw. 140€ als Halter) zuzüglich 1 Punkt


    Ich vermute wenn du Fahrer und Halter bist, wird dabei der Halter-Strafsatz fällig werden.

  • Ich verstehe das so:


    Abgehangen darf der Anhänger sein zul. GG. nicht überschreiten - tut er nicht!

    Angehangen wird die niedrigere Stützlast (80kg des Zugfahrzeug) dem Zugfahrzeug zugerechnet, also darf der Anhänger auch diese 80 kg schwerer sein

    als die zul. Anhängelast des PKW... und zwar nur bei dieser Kombination.


    D.h. bei uns, so wie ich das sehe:

    2000 kg Anhängelast + 100 kg (= 5% Toleranz) + 80 kg (Stützlast) = 2180 kg ohne Gefahr von Strafe und Punkten.

    Natürlich darf auch das Zuggesamtgewicht nicht überschritten werden.


    Und man müsste ja auch erst mal gewogen werden.

    Ich habe noch nie gehört oder gesehen, dass hier bei uns im eher ländlichen Bereich ein optisch passendes Gespann mit Pferdeanhänger

    mal kontrolliert worden ist!

  • O.T.


    Wenn ich als Halter mit bestraft werde, wenn der Anhänger/Anhängelast überschritten wurde, werde ich meinen Anhänger nicht mehr verleihen! X(

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • O.T.


    Wenn ich als Halter mit bestraft werde, wenn der Anhänger/Anhängelast überschritten wurde, ...

    Das ist so, definitiv!

    Erst mal kommt die Geldbuße und die Punkte und wenn Du viel Glück hast, kommst Du als Halter sofort, erst vor Gericht oder überhaupt nicht raus.

    Selbst im Bekanntenkreis erlebt.

  • Die Anhängelast ist die tatsächliche Masse, also Stützlast + Achslast des Anhängers. Und das ist das tatsächliche Gewicht des Anhängers. Also Stützlast nicht abziehen.

    Nabend,


    Dies ist so nicht korrekt und auch schon mehrfach so erläutert worden. Stützlast+Achslast=tatsächliches aktuelles Gewicht des Anhängers, soweit korrekt aber das ist nicht die Anhängelast.

    Die Stützlast wird dem Zugfahrzeug zugeschlagen, dazu gibt es entweder hier im Forum oder in einem anderen Forum auch eine Pdf Datei vom Bundesverkehrsministerium mit genauer Erklärung. Bei mir in der Betriebsanleitung vom Auto steht explizit drin dass die Stützlast dem Auto zugerechnet wird zusätzlich zu den in den Papieren angegebenen Werten der Anhängelast. Das zulässige Zuggesamtgewicht muss man natürlich trotzdem beachten.


    Gruß


    Nuklid/Martin

  • O.T.


    Wenn ich als Halter mit bestraft werde, wenn der Anhänger/Anhängelast überschritten wurde, werde ich meinen Anhänger nicht mehr verleihen! X(

    Für eine Strafe als Halter musst du das Anordnen oder Zulassen.


    "Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme als Halter in diesen Fällen, Überschreitung um mehr als"


    Als Rechtslaie gehe ich davon aus, dass man für Anordnen oder Zulassen von dem Missstand wissen muss. Wenn ich also einen Anhänger verleihe, kann ich ja nicht wissen was der jenige damit macht.

    Der Teil mit der Halter Haftung ist ja für Unternehmer geschaffen worden, die ihre Angestellten sowas fahren lassen. Da werden die Fahrer einfach ausgetauscht, wenn sie zu viele Punkte haben. Wenn du sogar nur ausländische Fahrer hast, bekommen die nicht mal Punkte. Damit das nicht ausgenutzt wird, ist der Halter mit dran.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
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    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Für eine Strafe als Halter musst du das Anordnen oder Zulassen.


    "Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme als Halter in diesen Fällen, Überschreitung um mehr als"


    Als Rechtslaie gehe ich davon aus, dass man für Anordnen oder Zulassen von dem Missstand wissen muss. Wenn ich also einen Anhänger verleihe, kann ich ja nicht wissen was der jenige damit macht.

    Interessanter Ansatz, für Privatbesitzer und Nicht-Gewerbetreibende eventuell interessant,

    aber man müsste das vermutlich sehr glaubhaft belegen können!?

  • Interessanter Ansatz, für Privatbesitzer und Nicht-Gewerbetreibende eventuell interessant,

    aber man müsste das vermutlich sehr glaubhaft belegen können!?

    Wenn du deinem Nachbarn den Anhänger leihst ist das glaube ich recht glaubhaft, dass du keine Ahnung hast was er damit macht.

    Das Problem habe ich aber nicht, weil ich, wie viele hier, meine Anhänger nicht an andere verleihe.


    Lass dir sonst vorher unterschreiben, dass du ihn aufgeklärt hast und keine Ahnung hast was er damit machen will.

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    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Müsste dann ja sein wie bei Anhängerverleih.

    Die lassen sich das bestimmt auch mit dem Mietvertrag bestätigen oder haben das in den AGBs stehen.

    Sonst werden die ja ihres Lebens nicht mehr froh!


    Bei mir ist einfach die Situation, dass der Anhänger in der gemieteten Halle steht und der Kollege mit dem ich da zusammen werkel dann schon mal über WhatsApp anfragt ob er sich den leihen kann für Möbeltransport oder mal Mopped holen oder so was.

    Sehe bei seinem Transportbedürfnissen auch nicht so das Risiko, dass er den überlädt.

    Auch nicht bei Gespannen, da sein Mercedes 2t ziehen darf und der Anhänger ja nur 1,2t hat.

    Er hat auch noch die alte Klasse 2!

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Das Problem habe ich aber nicht, weil ich, wie viele hier, meine Anhänger nicht an andere verleihe.

    Bei mir ist das eher andersrum, obwohl ich den Anhänger wenige Male auch verliehen habe ;):

    In der Zulassungsbescheinigung meines Anhängers ist aus steuerlichen Gründen ein anderer Halter eingetragen.

  • Die Halterhaftung ist in erster Linie mal für den gewerblichen Einsatz gedacht.
    Gibt ja nicht umsonst genug Disponenten und Speditionschefs ohne Führerschein

    Als Privatmensch welcher seinem Nachbarn den Hänger mal ausleiht wird man damit wohl weniger Probleme haben