100 km/h-Zulassung für Anhänger
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr wird in Deutschland durch die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt. In § 3 Geschwindigkeit steht geschrieben:
"(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für Personenkraftwagen mit Anhänger, 80 km/h
b) alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen…
"(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für Personenkraftwagen mit Anhänger, 80 km/h
b) alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen…
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