Abreißseil

Abreißseile dienen der Sicherheit in Notsituationen. Der Einsatz ist gesetzlich vorgeschrieben, wird jedoch in verschiedenen Ländern unterschiedlich gehandhabt.


Das Abreißseil wird zum Einen mit dem Handbremshebel des Anhängers und am anderen Ende mit dem Zugfahrzeug verbunden. Löst sich in einer Extremsituation der Anhänger vom Zugfahrzeug, wird durch das Abreißseil die Handbremse des Anhängers gezogen. Dadurch löst die Anhängerbremse aus und der Anhänger kommt im Idealfall zum Stillstand. Zusätzlich reißt das Abreißseil anschließend an einer Sollbruchstelle. Das kann zum Beispiel eine Schlaufe oder der Abreißring sein. Durch das Reißen des Seils, wird die Verbindung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger endgültig getrennt.


Die Befestigung an der Handbremse des Anhängers erfolgt mittels Gabelkopf oder Ring. Die Befestigung am Zugfahrzeug erfolgt durch einen Karabinerhaken oder einen Federhaken. Die gängige und sicherere Variante stellt hierbei der Karabiner dar. Ist lediglich ein Federhaken vorhanden, sollte damit eine Schlaufe gebildet werden und das Seil nicht direkt mit dem Haken am Zugfahrzeug befestigt werden. Die lange Zeit gängige und auch heute noch weit verbreitete Befestigung des Abreißseils am Zugfahrzeug ist eine Schlaufe, welche über die Anhängerkupplung gelegt wird. Im Jahr 2014 wurde die europäische Richtlinie ECE R55 verabschiedet, welche vorschreibt, dass das Abreißseil ausschließlich an einer am Zugfahrzeug montierten Haltevorrichtung angebracht sein muss. Diese Haltevorrichtung muss 7.500 Newton standhalten. Sofern die Haltevorrichtung nicht vorhanden ist, muss diese nachgerüstet werden. Eine Nachrüstung darf nur an einem festen Fahrzeugteil erfolgen. Bei abnehmbaren Anhängerkupplungen also zum Beispiel direkt am Zugfahrzeug und keinesfalls an der abnehmbaren Kupplung.


Die Richtlinie ECE R55 ist für alle Vertragsparteien verpflichtend. Zu diesen Vertragsparteien zählt auch Deutschland. In der Vergangenheit wurden Verstöße, wie das Schlaufe um die Anhängerkupplung legen, häufig nicht geahndet. Fährt man mit dem Gespann in ein deutsches Nachbarland kann es aber sehr schnell teuer werden. Sowohl in der Schweiz, wie auch in den Niederlanden sind Haltevorrichtungen vorgeschrieben. Zudem sind Abreißseile mit Federhaken in der Schweiz teils nicht mehr zulässig. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte eine Haltevorrichtung vorhanden sein oder nachgerüstet werden und ein Abreißseil mit Karabiner verwendet werden. Unabhängig davon, ob in Deutschland oder im europäischen Ausland sorgt diese Kombination im Gefahrenfall für die größtmögliche Sicherheit.




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