Bei Opel auch nicht...
Ich habe einen Zafira B und als ich da eine AHK nachgerüstet habe stand in der Anleitung das man das "Anhänger-ESP" in der Opel Werkstatt freischalten lassen soll, auf die Frage ob dieses denn für die 100km/h Zulassung verwendet werden kann habe ich auch nur ein Kopfschütteln von Opel bekommen...
Beiträge von BlackFly
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Das mit der Mithaftung ist deutsches Recht, das kann in einem anderen Land ganz anders aussehen...
Wenn in Frankreich geblitzt wird gilt französisches Recht und wenn die z.B. die Halterhaftung haben kann auch problemlos nur von hinten geblitzt werden und dann steht diesem Vorgehen glaub nichts im wege... -
Wenn man es ganz genau wissen will, auf dem Smart steht eine Telefonnummer
Vielleicht kommt ja auch jemand aus der Gegend (der Gute Mann wohnt in Burgau bei Günzburg) und will sich das mal anschauen. -
Hallo
Gerhard hat Recht, außerdem so einen hatten wir doch schonmal, ich hatte damals beim TÜV gefragt und es geht nicht
steht auch so im Gesetz, da wurde wieder irgend ein Schlupfloch benutzt
(z.b. Werbe oder Promotion Zweck, Vmax auf öffentlichen Straßen 40 km/h und maximal 20 km)
aber als ganz normale Transport oder Wohnanhänger geht das nicht
In dem AB Artikel steht das er eine 100km/h zulassung hat
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However, dann muss der TÜV das bei dem nicht wissen...
Der Anhänger/Wohnwagen ist zugelassen, wiegt leer 410kg, hat ein zGg von 750km/h und eine 100km/h Zulassung. Das Leergewicht von 410kg ist eine "punktlandung" da dieser Smart von einem anderen Smart gezogen wird und der darf max 410kg ziehen. So ist das in der AB nachzulesen. -
Der ist auch in der aktuellen Auto Bild (42/2014)
Eigentlich sehr interessant...
Wobei mich noch interessieren würde: Was für einen Führerschein braucht man dafür? -
Ich habe einen 600kg AUwärter abgelastet auf 499kg damit ich ihn mit 100km/h ziehen kann und Transportiere damit unter anderem auch meinen Roller (Yamaha Majesty 400). Abgesehen davon das mein Fahreug (Opel Zafira) deutlich schwerer ist als Dein A2 und ich darum mit den 100km/h weniger Probleme habe bzw sie ungebremst möglich sind habe ich ziemlich ähnliche Anforderungen
Ich habe bei meinem darauf geachtet das die Bordwand vorne runterklappbar ist, sonst würde der Roller auch nicht auf den Hänger passen. Hat gleichzeitig den Vorteil das die Stützlast erhöht wird was zu stabilität führt.
Dann benutze ich auch eine Wippe, ist sehr komfortabel und kann ich nur empfehlen!Worauf Du auf jeden Fall aber achten solltest: Ich kann bei meinem Hänger den Roller nicht ohne weiteres drauffahren. Ich mache hinten auf, stelle eine PKW Auffahrrampe hinter den Hänger und wenn ich dann auffahren will setze ich auf. Aus diesem Grund muss ich das Stützrad vorne ganz herausdrehen damit der Hänger Schräger kommt und der Winkel von der Auffahrrampe/Heckklappe zum Hängerboden flacher wird (und natürlich muss der Hänger hinten auch noch abgestützt werden. Ggf würde sich das auch mit einer langen auffahrrampe erledigen, das wollte ich aber nicht auch noch extra dazu kaufen...
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Das E-Zeichen ist vorhanden und kann auf den Bildern auch gesehen werden, allerdings befindet es sich auf der Rückseite und dürfte sich damit vermutlich auf die Befestigungsschraube oder ähnliches beziehen so das es absolut nutzlos ist...
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Der ADAC (auch bei dem habe ich mich vor meinem Urlaub erkundigt) sagt das es bei Wohnwägen probleme geben kann da die Achsen zum Teil nur für 80km/h zugelassen sind. Er hatte gegen mein Vorhaben mit dem kleinen Auwärter aber auch nichts einzuwenden...
Wie gesagt habe ich mich beim Achsenhersteller (Nieper) erkundigt und der hatte von Seiten der Achse nichts gegen 130 in Frankreich einzuwenden. Natürlich kommt das aber auch auf den Aufbau usw ein! Mein GL60 läuft wunderbar auch mit 130, der Saris den ich vorher hatte der hatte bei Tempo 80 ganz heftig geruckelt an der AHK und ab 90 lief er wieder ruhig, viel schneller bin ich mit dem aber auch nicht gefahren und diese Achse war auch nur bis 80 zugelassen
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Das sehe ich ehrlich gesagt etwas anders. Ich war mit meinem Auwärter GL60 und 4 Fahrrädern hinten drauf im Frankreichurlaub. In Frankreich zählen die Anhänger nicht wirklich so das man mit diesen genauso schnell fahren wie ohne. Ich dann also glaub 900km mit den Anhänger mit 130km gefahren und ganz viele andere mit ähnlichen Anhängern ebenfalls. Keinerlei Probleme, im Prinzip auch nichts gesürt von dem Hänger hinten und ich habe mich die ganze Zeit gefragt warum ich wegen den "nur" 100km/h so einen Stress hatte...
Vorher hatte ich auch beim Achsenhersteller gefragt ob die 130 OK sind, die fragten mich warum nicht schlieslich verkaufen sie ja auch in Frankreich (für den Aufbau konnte der aber natürlich nicht sprechen und drückte sich aus rechtlichen Haftungsgründen sehr vorsichtig aus)Und man kann die stabilität nicht nur auf die "großen" Räder schieben, auch kleine hänger mit 10" Rädern fahren in Frankkreich genauso schnell und stabil...
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Warum sollte man nichts auf den Anhänger laden dürfen?
Das Problem ist eher ein Versicherungstechnisches: Schonmal gelesen was bei der Karte dabei steht? Das Kennzeichen ist nur für den einmaligen Gebrauch zum überführen vom Ort des Kaufes zur Zulassungstelle (und alle damit verbundenen Fahrten wie TÜV usw) gedacht. Wenn nun also der Transport auf dem Weg des Kaufes nach Hause liegen sollte ist das kein Problem, wenn der Hänger allerdings gestern gekauft und überführt wurde und morgen das Fahrzeug geholt werden sollte ist das eigentlich nicht erlaubt...
Andererseits weiss das glaub so gut wie keiner und fast jeder benutzt das Kurzzeitkennzeichen wie ein normales Kennzeichen und keinen störts -
Den TÜV wirst Du vermutlich auch mit der Herstellerffreigabe besuchen müssen...
Bei mir war es so das ich für meinen Auwärter vom Achsenhersteller die Freigabe hatte und vom TÜV eine bestätigung das diese Achse unter dem Hänger ist, das reichte meiner Zulassungsstelle nicht aus! Die wollte einen Zettel das dieser Anhänger 100km/h tauglich ist...Am besten bei der zulassungsstelle nachfragen, es steht und fällt immer mit den "örtlichen Regeln" die die Mitarbeiter der jeweiligen Zulassungsstelle machen...
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Das fahren ohne Kennzeichen ist (laut aussage meiner Zulassungsstelle und auch meiner Versicherung) nicht erlaubt und ein weit verbreiteter Irrglaube (dem aber auch viele Polizisten unterliegen so das man vermutlich sogar ungeschoren durch eine Kontrolle kommt)!
Für den Fall das nicht alle vorraussetzungen gegeben sind eine "komplette" Zulassung zu bekommen kann man entweder Kurzzeitkennzeichen benutzen (die aber z.B. auch nur für einen einmaligen Gebrauch erlaubt sind, ein Fahrzeug abholen, am nächsten Tag einkaufen fahren und am übernächsten Tag zulassen ist nicht erlaubt) oder man geht ohne Fahrzeug zur Zulassungsstelle, dort bekommt man dann alles bis auf das Siegel auf dem Kennzeichen, kann dann mit dem ungesiegelten Kennzeichen zum TÜV und/oder zur Zulassungsstelle und bekommt dann (wenn alles in Ordnung und vollständig ist) sein Siegel aufs Kennzeichen. So wurde es mir von der Zulassungsstelle erklärt...
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Ich kenn sogar eine zulassungsstelle in der ein privater im Keller einen "Exklusivvertrag" hat. Die am Schalter schicken einen darunter und sagen man MUSS die Schilder dort kaufen (die natürlich auch teurer sind als die von den freien in den Orten, neben dieser Zulassungsstelle gibt es keine privaten). Dafür sind die Schilder aber auch schon fertig wenn man unten ankommt weil die die zugeteilte Nummer sofort nach unten geschickt bekommt...
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Leergewicht des Anhängers beträgt jetzt 180KG, reicht aber noch aus für eine Bandit 1250S und eine SV650S und 100KM/H-Zulassung. Nur dürfen sie nicht Vollgetankt sein!!Hast Du das selber gewogen oder gehst Du einfach nach den Daten im Fahrzeugschein? Die Gewichte im Fahrzeugschein sind "fahrfertig" wozu natürlich auch Sprit im Tank zählt, hier wird glaub eine 70% Füllung sowie alle anderen zum Betrieb notwendigen Flüssigkeiten angenommen. Wenn das Fahrzeug also "leergefahren" ist wiegt es sogar weniger als im Schein steht (vorausgesetzt es sind nicht noch andere Anbauten am Fahrzeug die nicht zum Serienzustand gehören)
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Äh - dafür haben moderne LKWs Spiegel vorne dran, mit denen man von da oben beinahe bis unter die Stoßstange kucken kann ...
Diese müssten aber (genauso wie z.B. Blinker auf der Autobahn, Seitenspiegel beim überholen, Schulterblick beim abbiegen, Licht bei schlechter Sicht, Schalter zum Nebelschlusslicht ausschalten uvm) auch benutzt werden...Mein Beileid aber für den Ärger mit dem Auto. Da pennt einer mal, rammelt einem hinten auf die Kiste und tut ganz erstaunt und zieht nach dem Austausch der Versicherungsdaten seine wege und man hat als geschädigter dann die Rennerei und den Ärger und bekommt (gerade in so einem Fall) den Wert den dieses Fahrzeug hat (und wenn es nur erinnerungen oder Herzblut und Schweiss das man in das Fahrzeug gesteckt hat) leider meist nicht ersetzt...
Ich drücke auf jeden Fall die Daumen das es in diesem Fall anders laufen wird... -
Ich habe keine V-Deichsel
Auch werde ich vermutlich über die Sitzbank müssen, der Rahmen ist nicht zugänglich und die haltegriffe sind normalerweise auch nicht sehr stabil (habe bei einem anderen Roller mal einen "von Hand" abgerissen).
Ich kann noch zwischen dem Ladeboden und der abgeklappten Ladebordwand durchgehen und an der Deichsel abspannen oder ich muss halt schauen ob ich doch noch Ösen anbringe
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Nein, die Bordwand ist klappbar aber fest (die Scharniere sind mit Splinten versehen das sie nicht zu lösen sind)
Mit deinem Vorschlag müsste ich dann allerdings das hintere U-Profil "abschraubbar" machen und müsste dann über die Verschraubung drüber fahren, da würde sich aber sicherlich auch eine Lösung finden lassen.
Ansonsten müsste ich mir das mal genau anschauen ob das zu bewerkstelligen wäre und werde ich auf jeden fall in meine überlegung mit einbeziehen.Was spricht dagegen die Gurte an das U-Profil zu machen?
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ASCII Arts gibts auch heute noch und sind in eigen Kreisen immernoch sehr beliebt und gibt auch wirklich imposante beispiele dafür...
Und so ganz nebenbei gibts übrigens auch für den VLC ein ASCII Ausgabe Modul so das man sich seinen Lieblingsfilm in ASCII Art anschauen kann
OK, dieses mal habe ich wieder gemalt
Motorradständer v2.jpg
Das wäre die zweite Version meiner Idee das zu bewerkstelligen. Hier wären es 2 U-Profile wobei das vordere natürlich geschraubt wäre. Damit wäre der Ständer einmal seitlich "gesichert" durch die Scharniere der vorderen Wand und in der längsrichtung durch die beiden U-profile die gleichzeitig auch verhindern das es beim nächsten Schlagloch "weghüpft". Die Länge des Bretts/Standschiene soll verhindern das die vordere Bordwand "hochklappt", sonst müsste die nochmal extra gesichert werden.Würde das so klappen?
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Je nach Fahrzeug gibt es keine andere möglichkeit als am Lenker zu verspannen. Natürlich sollte hier aufgepasst werden und nicht "komplett" in die Gabel gezogen werden weil dann ist der Lenker ganz schnell krumm. Wenn man allerdings nur ca die hälfte des federwegs nimmt, dann sollte das kein Problem darstellen...
Und ja, das T-Profil soll dann zwischen der abgeklappten vorderen Bordwand und der Ladefläche sein. Allerdings habe ich heute mal nachgeschaut (und nicht nur überlegungen aus dem Gedächnis angestellt) und gesehen das dort sogar Platz wäre für ein Vierkant mit 40x20mm, ich denke mal das sollte die Belastung des abspannens locker aushalten, oder?
Und nein, das würde nicht nur "lose" aufliegen sondern würde mit ein paar Schrauben am Boden befestigt werden da sonst natürlich beim ersten Schlagloch das T-Profil oder der Vierkant aus seiner "Spalte" verabschieden könnte und dann der Roller beim nächsten Bremsen in meinem Kofferraum wäre.
Ich hatte auch schon überlegt mit einem U-Profil den Motorradständer vorne "einzuhaken", dann mit dem T-Profil oder vierkant in der Spalte zwischen abgeklappter Bordwand und Ladeboden gegen verruschten zu sichern und hinten noch mit 2 Schrauben und flügelmuttern am Boden zu befestigen das der Ständer nicht aus den beiden vorderen Befestigungen raus kann. Alternativ könnte ich mir auch vorstellen da ebenfalls ein Vierkant oder ähnliches daran zu befestigen mit dem einmal der Roller hinten verspannt wird und zusätzlich auch noch mit Winkelstücken an den seitlichen Ladebordwänden befestigt wirdMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMM
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U BBBBBBBBBBBBBBBBBB VVVV LLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLL
UUUU.....................SSSSSSSSSSWeil ich gerade zu faul zum Malen bin
M = Das Brett auf dem vorne die Wippe befestigt wird
U = Das U-Profil mit dem ich vorne einhänge
B = Die abgeklappte Ladebordwand
V = der Vierkant in der Spalte als sicherung gegen das Verrutschen nach vorne und damit auch gleichzeit das das U-Profil vorne sich nicht aushängt
L = Der Ladeboden
* = Hier würde ich dann hinten noch Schrauben mit Flügelmuttern oder ähnlich befestigen
S = ggf könnte ich hier auch noch ein Sicherung unten dran schrauben