Beiträge von Günter2

    Ich lebe hier in einer Region mit Schwerpunkt Tourismus. Es kommen vielle hölländische Gäste und mittlerweile haben auch einige Holländer hier Betriebe übernommen. Ich habe auch noch nie gemerkt das jemand mit dem Wort "Holland" poobleme hatte.


    Wenn jemand über "Holland" geschimpft hat dann war das meist ein Franzose... :)


    Gruß Günter

    Überführt habe ich ihn mit dem holländischen Kennzeichen als sog. "gemischtes Doppel". Um sicher zu gehen habe ich mir beim ADAC eine Rechtsauskunft eingeholt.


    Ich zittiere wörtlich aus der Antwort des ADAC an mich: (Dies ist keine Rechtsberatung)



    "Sehr geehrter Herr ........,




    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Wenn der Anhänger in den Niederlanden zugelassen und (auch für das Ausland) versichert ist, ist aus unserer Sicht die Überführung des Anhängers mit den niederländischen Kennzeichen möglich.

    Im Ausland zugelassene Anhänger, die hinter einem in Deutschland angemeldeten Zugfahrzeug mitgeführt werden (sog. „gemischtes Doppel“), gelten nach § 20 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) als zum vorübergehenden Verkehr in Deutschland zugelassen. Es muss dann für den Anhänger ein internationaler oder ein auslän*discher Zulassungsschein ausgestellt sein. Die vorübergehende Verwendung ist bis zu einem Jahr möglich (§ 20 Abs. 6 FZV). Der Zeitablauf beginnt bei internationalen Zulassungsscheinen mit dem Ausstellungstag, bei ausländischen Zulassungsscheinen mit dem Tag des jeweiligen Grenzübertritts. Bei Güterbeförderung gelten besondere Vorschriften.

    Im Ausland zulassungsfreie Anhänger mit gewöhnlichem Standort im Ausland dürfen dagegen in Deutschland nicht hinter einem deutschen Zugfahrzeug gezogen werden, da sie über keine nach § 20 Abs. 1, 2 FZV erforderliche Zulassungsbescheinigung verfügen.

    In einem anderen Staat zugelassene Anhänger hinter einem deutschen Kfz, müssen ihr heimisches Kennzeichen führen (§ 21 Abs. 1 Satz 3 FZV). Der ausländische Anhänger ist mit einem Wiederholungskennzeichen des ziehenden Fahrzeugs zu versehen, wenn kein heimisches Kennzeichen zugeteilt oder ausgegeben ist. Haben ausländische Anhänger in ihrem Heimatstaat kein eigenes Kennzeichen erhalten und werden sie in Deutschland hinter deutschen Zugfahrzeugen gezogen, müssen sie das deutsche Kennzeichen des deutschen Zugfahrzeugs führen. Beide Fahrzeuge müssen verkehrssicher verbunden sein; der ordnungsgemäße Betrieb der Bremsen und der Beleuchtung am Hänger muss gewährleistet sein.

    Für im Ausland zugelassene Anhänger gelten - während des vorübergehenden Verkehrs in Deutschland - grundsätzlich die steuerrechtlichen Bestimmungen des Heimatstaates. Bei einer auf Dauer angelegten Standortbegründung in Deutschland findet deutsches Kfz-Steuerrecht Anwendung.

    Ein im Ausland zugelassener Anhänger darf in Deutschland - auch wenn er hinter einem deutschen Kfz mitgeführt wird - nur in Gebrauch genommen werden, wenn eine Haftpflichtversicherung für den ausländischen Kraftfahrzeuganhänger und ggf. ein erweiterter Versicherungsschutz nach dem Grüne-Karte-Abkommen besteht. Eine Ausnahme gilt für Sportanhänger, die regelmäßig versicherungsfrei sind.

    Ist der ausländische Anhänger an ein deutsches Zugfahrzeug gekoppelt, umfasst die Haftpflichtversicherung des Kfz auch Schäden, die durch den Anhänger verursacht werden. Unabhängig von dieser Regelung ist eine Eigenversicherung des Anhängers erforderlich. Seit 01.08.2002 haftet der Anhängerhalter neben dem Zugfahrzeughalter für Schäden, die im angekoppelten Zustand eingetreten sind (erweiterte Haftung nach StVG).

    Für die Niederlande sind uns leider keine konkreten, insbesondere keine abweichenden, Regelungen zum "gemischten Doppel" bekannt. Es liegen uns jedoch auch keine Meldungen über Probleme bei einer solchen Konstellation aus den Niederlanden vor. Wir gehen daher davon aus, dass es auch in den Niederlanden möglich sein dürfte, den Anhänger mit dem niederländischen Kennzeichen hinter Ihrem deutschen Zugfahrzeug zu ziehen. Im Zweifel sollten Sie sich jedoch zur entsprechenden Klärung ergänzend an unseren dänischen Partnerclub ANWB (www.anwb.nl - Tel.: 0031-882697147) wenden.

    Die Überführung mit deutschem Kurzzeitkennzeichen ist dagegen nicht möglich. Das rote Kennzeichen bzw. das Kurzzeitkennzeichen wird erfahrungsgemäß nur in einigen, wenigen Nachbarländern erfahrungsgemäß anerkannt, darunter in Österreich und Italien aufgrund entsprechender Vereinbarungen. Aus anderen Ländern, insbesondere Frankreich und den BENELUX-Staaten, werden unabhängig vom Verwendungszweck regelmäßig Probleme, beispielsweise hohe Bußgelder und (z.B. in den Niederladen) die Fahrzeugbeschlagnahme, gemeldet. Von der Verwendung deutscher Kurzzeitkennzeichen für Fahrten in den Niederlanden ist daher unbedingt abzuraten.

    Solange der Anhänger in den Niederlanden zugelassen ist, ist die Verwendung deutscher Kurzzeitkennzeichen auch ab der deutschen Grenze nicht zulässig. An ein zugelassenes Fahrzeug dürfen keine anderen Kennzeichen montiert werden. Dies wäre als Kennzeichenmissbrauch strafbar.

    Soweit es Ihnen hier auch um weitere einfuhr- und überführungsrechtliche Fragestellungen geht, sollten Sie sich diesbezüglich an unseren zuständigen Fachbereich Grenzverkehr unter tsr-grenzverkehr-mail@adac.de oder Tel. 089-7676-6331 wenden.

    Wir hoffen, Ihnen mit diesen Auskünften behilflich gewesen zu sein.


    Mit freundlichen Grüßen"


    Hier muss ich auch mal den ADAC loben über den ja oft sehr viel schlechtes geschreiben wird. Inerhalb 12 Stunden war die ausführliche Antwort da.


    Für die KFZ Steuer gibt es beim örtlichen Zollamt einen "Tagespass". Dort wird dasnn für die Tage die man braucht die KFZ Steuer bezahlt und damit ist die Sache dann in trockenen Tüchern.



    Gruß Günter







    Na so hoch iss er auch nicht. Trotzdem überlege ich ob ich 13 oder 12 Zoll statt der 14 Zoll drauf mache. Das macht ihn allerdings auch wieder härter. Hart ist er eh schon, klar, bei 3,5 To 2 Achser müssen es ja 1800 er Achsen sein.


    Über den Kipper gibts einen eigenen Fred:


    WeKo-Anhänger highlight=drehschemel


    Und um deine Frage zu beantorten, nein, ich brauche ihn nicht beruflich.


    Gruß Günter

    So leute, ich hab mir jetzt mal einen Drehschemel in Holland geschossen. Bin also "stolze Besitzer von eine Schamelwagen" :)


    3,5 To zGG, 2 Meter * 4 Meter Kasten, genau die Größe die ich haben will.


    Gebraucht, günstg, von der Substanz Top.


    2014-12-03 12.14.18.jpg2014-12-03 12.14.29.jpg2014-12-03 12.14.48.jpg


    Morgen mal Bestandsaufnahme machen was alles neu muss.


    Bordwände und Bremsen waren klar, alles andere scheint in Ordnung zu sein. Reifen haben zwar noch Profil, fangen aber ganz leicht an rissig zu werden. Also auch neu. Bremsseile mache ich eh mit.


    Er läuft super, habe ihn kaum gemerkt hinter dem Touareg. Gestuppst hat er überhaupt nicht, scheint also ordentlich konstruiert zu sein.


    Den mache ich jetzt in Ordnung und entscheide dann in aller Ruhe ob ich mir den 10.000 Euro Kipper nehme oder nicht.


    Gruß Günter

    Die Anzahl der Achsen spielt keine Rolle mehr Jau, nur noch das zGG des Anhängers bzw. der Zugkombination.


    Klasse B:


    Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).


    Klasse BE:


    Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.


    Da ist keine Rede mehr von Achsanzahl.


    Gruß Günter

    Wer den alten 3 er (rosa oder grauer Lappen) allerdings umschreiben lässt hat im Rahmen des Besitzstandes BE.


    Also den Rosa Lappem auf Kartenführeschein umschreiben lassen und die alte Regelung mit Einachser bzw. Tandem (Achse weniger als einen Meter auseinander) gilt nicht mehr. Und schon darf man einen Drehschemelanhänger fahren.


    Gruß Günter

    Ich wollte das Thema Zulassungsfähigkeit von Drehschemelanhängern noch mal ansprechen.


    Wie ihr wisst bin ich aktuell ja auch an einem Drehschemel dran. Ich habe den Hersteller auf die Thematik angesprochen, der wusste von nix. Er hat daraufhin bei Knott angerufen und die haben ihm wohl gesagt das es keine Probleme mit der Zulassung geben würde.


    Und überhaupt frage ich mich: Ist das mein Problem? Wenn ich doch einen TÜV abgenommenen Anhänger mit Brief bekomme dann kann mir jegliche Richtlinie doch pops egal sein oder nicht?


    Man findet auch bei Tante Google nix wirklich brauchbartes zu dem Thema, nur das es jede Menge von Verweisen gibt die wieder auf eine andere Verordnung verweisen usw.. Ich fürchte da blickt keiner mehr wirklich durch. Hat jemand mittlerweile Erfahrungen gemacht?


    Werde weiter an dem Thema dran bleiben.


    Gruß Günter

    Mojn !


    Billige LED-Stipes besitzen nur Vorwiderstände, die auf 12V Berechnet sind. Kfz-Bordspannungsnetze dürfen aber bis zu 14,4V haben - 20% Überspannung. Da die Leistungsaufnahme im quadratischen Verhältnis zur Versorgungsspannung steht, sollte man nicht enttäuscht sein, wenn die vorgegebene Lebensdauer aufgrund eines thermischen defektes massiv unterschritten wird.
    Es gibt LED mit einer Konstantstromquelle. Die zeichnen sich durch einen sehr breitbandigen Eingangsspannungsbereich aus und halten was sie versprechen. Die gehen aber ordentlich ins Geld.
    Gruß, Markus


    Stimmt! Du kannst aber auch solch ein "Step Down Modul" dazwischen bauen. Das regelt den Strom bei 12Volt ab, sinkt die Spannung unter 12 Volt kommt das raus was gerade anliegt.


    http://www.ebay.de/itm/1212991…geName=STRK%3AMEBIDX%3AIT


    Gruß Günter

    Nimm lieber Sicaflex statt Mosgummi. Das pröselt dir nach zwei Jahren raus und dann klapperts erst richtig. Mit Sicaflex verklebt und zusätzlich verschraubt hält ewig.


    Gruß Günter

    Ich bin auch sehr gerne hier! Wir sind eine kleine Gruppe, man kennt sich noch und erhält eigentlich auf jede Frage eine sehr kompetente Antwort! Ich wüsste aktuell nicht wo man was Anhänger betrifft bessere Informationen her bekommen könnte.


    Das ist das schöne hier.


    Keine Spinner, gut, ab und an versucht es mal jemand mit dummen Sprüchen, dem macht Mani dann meist schnell den Hahn zu.


    Und das ist gut so.


    Gruß Günter

    Puh, das ist ja mal ne Hausnummer! Aber wie du schon sagst, es ist wie es ist, und wenn man sparen will dann daf man sich keinen Touareg kaufen sondern ne Spardose.


    Und um nicht allzuweit ins o.T. zu kommen, da hast du ja allein auf Grund der Ersparnis bei den aktuellen Benzinpreisen die Zusatzkosten für die Luftfederung am WoWa schon fast raus ... :)



    Gruß Günter

    Ich bin aktuell auch niedrig 6-tellig - aber mit zwei Kommastellen :D


    Das Gewicht ist mir nicht sooo wichtig. Fahren im Jahr ~30.000km Anhänger mit 2800kg.
    Ist eigentlich ganz entspannt. Denke beladen bei 3300kg zu liegen. Sollte passen. Einzig der Touareg tut mir etwas leid - wobei - der ist ja dafür ausgelegt...


    Beste Grüße
    Tobias


    He he, der Touareg fühlt sich ab 3 Tonnen hinten dran erst wohl! Ich habe den V 6 TDI Bj.2009 mit originalen 240 PS und 550 Nm, sanft gechipt hat er 275 Ps und 600 Nm.


    Ich hatte noch nie ein besseres Auto zum Anhänger ziehen! Gerade in Kombination mit der Luftfederung. Bin sehr glücklich damit.


    Was genehmigt sich der V8 denn so an Benzin? Meiner braucht ja schon 11 Liter Diesel, nach dem Chiptuning ist es etwas weniger geworden (gleiche Fahrweise vorausgesetzt)...


    Gruß Günter

    Wir haben am Telefon über den Anhänger den er jetzt hat gesprochen. Auch habe ich noch keine Antwort auf eine Mail von gestern erhalten. Dort habe ich u.a. noch nach ein par Detailbilder gefragt.


    Mein Plan B ist das ich ihn mal auf einen nach Wunsch gebauten anspreche und mir en Angebot erstellen lasse.
    Der hätte dann 3 * 1500 er Alko Achsen und sollte 100 kg weniger an Leergewicht haben. Er sollte auch 5-10 cm länger sein, ich mag die glatten Maße nicht. Genau 4 Meter führt dazu das man sich jedes mal ärgert wenn man 4 Meter lange Bretter holt und diese nicht ordentlich in den asten bekommt.


    Dauerhaft überladen möchte ich nicht, ist einfach zu teuer, die Rennleitung ersteht ja da wenig Spaß wenn man ne Tonne drüber ist. Trozdem will ich 3 Achsen haben, rein für mein Ego und weil es mir gefällt. Ich weiß das es keinen Sinn macht und man 3,5 Tonnen auch mit zwei Achsen hin bekomt. Nennt es wie ihr wollt, ich sag mal ein bischen bekloppt.


    Holzboden:


    Bisher hatte ich auch einen Stahlboden, was für Schütthut natürlich die erste Wahl ist. Evtl. würde ich Blech oben drauf machen, gibt es bei Unsinn ja auch so. Jedenfalls muss der Kipwinkel beim Holzboden möglichst steil sein, daher würde ich mir den Kipperzylinder im Falle eines Neubaus auch etwas weiter nach hinten setzen lassen.


    Ob das dann noch bezahlbar ist wird sich dann raus stellen.

    Puh, da hast du aber ein Projekt vor.


    Ich habe auch einen Tuareg mit Luftfederung.Wenn man das adaptive Fahrwerk von "Auto" auf "Sport" stellt ist er nicht nur härter sondern auch tiefer. Das käme dir ja sicher entgegen. Aber ich denke das weist du, wollte es nur noch mal erwähnen.


    Rollen hinten dran:


    Ob das stabil genug wird mag ich nicht zu beurteilen, ich selbst habe keinen WoWa. Jedenfalls dürften sie aus meiner Sicht wenn dann nicht lenkbar sein, sonst würde der WoWa im Falle des Aufsetzens ja hinten rum Schlagen wie ein unkontrollierter Einkaufswagen.


    Luftfederung:


    Auch von mir schon ein längerer Traum. BPW bietet glaube ich sogar Luftgefederte Achsen an. Wenn es für dich interessant ist suche ich dir mal eine Adresse von einer Firma hier aus der Gegend raus die Wohnmobile auf Luftfederung umrüstet. Vielleicht können die irgendwie weiter helfen.


    Gruß Günter