Hallo
sehr schwere Frage, ich würde mal sagen, war fast ok
man darf mit offener Klappe fahren, außer es steht im Schein drinn das es nicht erlaubt ist, sowas gibts
wenn das Kennzeichen nicht sichtbar ist, muß man es allerdings an der Ladung erneut anbringen, macht aber niemand (Stichwort Wiederholungskennzeichen) steht aber in irgend nem § drinn, obs geahndet wird, weiß ich nicht, mir ist kein Fall bekannt
da es durch den Hänger eh verdeckt wäre, dürfte es egal sein
ein weiteres Problem könnten die Grünen im reduzierten Lenkwinkel sehen, durch die Ladung kannst Du nicht mehr voll einschlagen ohne Blechschaden, könnte aber auch knapp reichen, zumindest vorwärts, Rückwärts knirscht es irgendwann ganz heftig
das rote Licht dürfte ok sein, aber das rote Fähnchen fehlt, das muß trotz Licht sein
ob die Gurte reichen, möglich, nur die Führung über eventuelle scharfe Kanten könnte noch ein Problem sein, falls es da welche gibt
Gruß Mani